Habe da gerade noch etwas gefunden. Nach §7 Abs 3 Satz 4 gehören zur Bedarfsgemeinschaft:
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Allerdings könnte ich ja meinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen bestreiten und wuerde somit aus der BG rausfallen.