Warum darf ein Händler standardmäßig eine Abstellgenehmigung für den Kunden abschließen?
Heute habe ich folgende AGBs bei einem Händler entdeckt:
"Sofern der Käufer bei der Bestellung keine anderweitige Vereinbarung hinsichtlich der persönlichen Übergabe der Ware trifft, erteilt er mit dem Absenden der Bestellung und unter Kenntnisnahme dieser AGB dem Verkäufer bzw. dem von ihm beauftragten Transportunternehmen die ausdrückliche Vollmacht, die Ware an der bei der Bestellung angegebenen Lieferanschrift auch an einem geeigneten Ablageort (z. B. vor der Haustür oder an einem ähnlichen Ort) ohne persönliche Übergabe abzulegen.
[...]
Diese Abstellgenehmigung wird Bestandteil des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Kaufvertrages. Möchte der Käufer in Einzelfällen von der Abstellgenehmigung Gebrauch machen und stattdessen eine persönliche Übergabe der Ware erhalten, bedarf dies einer gesonderten, ausdrücklich zu vereinbarenden Regelung."
Warum darf der Händler die Abstellgenehmigung in den AGBs verstecken? Warum muss man der Abstellgenehmigung explizit widersprechen? Enzieht sich der Händler nicht so der Haftung, wenn der Paketbote das Paket vor der Türe ablegt und es geklaut wird?