Mal langsam. Sie dürfen überall dort parken, wo es erlaubt ist und Ihre Nachbarin darf Ihre Mülltonne ebenfalls dorthin stellen, wo es erlaubt ist.

Solange Ihre Nachbarin hier nicht die Möglichkeit hat sich zu verteidigen taugt Ihr Beitrag nichts. Sie glauben nicht allen Ernstes, das ich hier, ohne Kenntnis des Sachverhaltes, in Ihr Horn blase.

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Es gibt solche und auch andere Menschen. Manche brauchen das. Auch wird Ihnen das laufend eingetrichtert.

Da muß man sich nicht über manche haarsträubende Urteile wundern.

Der Staat fördert das indem er sogenannte Rechtsschutzversicherungen duldet. Das animiert viele zu einen Gang zum Gericht, wenns es meistens auch nur Pippifax ist.

Ich persönlich habe bis ins hohe Alter noch nie ein Gericht gebraucht. Anwälte kenne ich nur vom Hörensagen.



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Lediglich der Name der Partnerin steht am Klingelschild.

Dann genügt das oder soll da die ganze Familie auf das Schild?

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Auch ich schließe mich den ganzen Barzahlern hier an.

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Sicher gilt das als Beweisstück, wenn Ihnen der Vermieter den Empfang der monatlichen Zahlungen darin quittiert hat.


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Bei einer Schwarzfahrt bleibt es trotzdem. Mit deren Beendigung ist formaljuristisch eine solche nicht aufgehoben.

Ein Verbrechen ist auch nach dessen Beendigung nicht aufgehoben.

Mal Hirn benutzen.

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Wer bestellt , zahlt. Machen Sie sich keine Sorgen und schicken Sie diesen Freund in die Wüste.

Sie sind keinerlei Zahlungsverpflichtung eingegangen und daran halten Sie sich. Nur nicht bange machen lassen.

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Leider von mir keine Meinung. Ich springe nicht auf die Meinung einzelner mir nicht bekannter Personen. Im übrigen fehlt eine Gegendarstellung.

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Wenn ein Rauchmelder in einer anderen Wohnung anschlägt, sollte man die Feuerwehr rufen und nicht nur die Polizei.

Der Alarm bedeutet nichts anderes, als das eine Rauchentwicklung vorliegt und da ist die Feuerwehr zuständig.

Das ist nämlich der Sinn und Zweck der Anlage.

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Mein Gott! Wenn man kein Konto hat, kann auch keines angegriffen werden.

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Wenn Dienstleistungen des Hausmeisters für privat in Anspruch genommen werden, sind diese auch zu bezahlen.

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Es geht wohl um die Grundsteuer. Bei der Grundsteuer wird die Höhe des Hebesatzes von der Gemeinde festgelegt.

Das haben Sie zu zahlen. Wenn zuwenig berechnet wurde und eine korrekte Nachforderung kommt, sind Sie nicht der Dumme, denn den Satz müssen Sie so oder so zahlen.

Sollte Ihnen die Summe der Steuer an sich zu hoch sein, können Sie sich natürlich dagegen wehren. Zur Erinnerung: der Anwalt kostet aber auch.

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Allen Bauchgeschwafel hier zum Trotz:

BGB § 241a
Unbestellte Leistungen


(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet,wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.



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Sie müssen das Paket nicht zurückschicken, aber eine geraume Zeit sollten Sie es dennoch aufbewahren.

http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/Unbestellte-Ware-was-tun

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Bitte keine Ratschläge von Moralaposteln und Cheffs Lieblingen!

Was glauben Sie, wer Sie sind? Das gehört zur Ordung, auch ohne gesetzlichen Vorschriften.

Der Chef bestimmt die Ordnung in seinem Betrieb und nicht irgendwer

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Kurz und bündig : NEIN.

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Viele Moslems essen Schweinefleich. Es darf nur keiner wissen.

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