Viele Vorurteile hier, die leider oftmals nicht ganz richtig sind! Ich bin Kriminalpolizist und kann aus Erfahrung sagen, dass die wenigsten beim Erhängen durch Genickbruch sterben! Erstmal zu der Frage weshalb viele das Erhängen als Suizidvariante wählen: Erhängen ist relativ einfach von der Ausführung, man braucht nicht viel dafür, es ist kein "schweinkram" für Hinterbliebene etc., über sowas machen sich Suizidenten tatsächlich auch Gedanken, außerdem ist der Tod relativ schmerzfrei und nicht qualvoll.

Nun zu der Art des Sterbens: Um durch einen Genickbruch zu sterben, braucht man eine gewisse Fallhöhe. Der Körper muss so beschleunigt werden durch den Fall, dass das abrubte Abbremsen durch das Seil zum Genickbruch führt. Eine extreme Variante ist der so genannte "Long Drop" bei dem man sich aus großer Höhe stürzt (zum Beispiel von einer Brücke) und es einem sprichwörtlich den Kopf von den Schultern reißt, sofern das Seil stabil genug ist.

Ca. 90% der Suizidenten durch Erhängen sterben jedoch nicht durch einen Genickbruch oder ähnliches, sondern durch ersticken. Es gibt etliche Fälle, wo sich Leute an Heizungen, Türklinken oder ähnlichem erhängen, oder auch in einem Türbogen, indem sie sich fallen lassen und dann liegend oder knieend aufgefunden werden. Das ist trotzdem in den seltensten Fällen qualvoll, auch aus so geringer Höhe, denn von dem Ersticken bekommt man selber nichts mehr mit, es sei denn, man lässt das Seil oder den Strick ganz langsam stramm werden. Wenn man sich aber beispielsweise im Türrahmen erhängt und sich nach vorne fallen lässt, bricht nicht das Genick, aber durch das abrubte Abschnüren der Nervenbahnen im Hals etc. wird man unverzüglich bewusstlos und erstickt dann, während man davon nichts mejr mitbekommt.

Trotzdem sollte man sich niemals das Leben nehmen! Egal auf welche Art und Weise! Vorher mit Personen über die Probleme reden und sich professionelle Hilfe holen! Suizid ist keine Lösung!

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Bin zwar Polizist in Schleswig-Holstein, aber das wird in Bayern nicht anders sein. Wenn Du eine schriftliche Aussage getätigt hast, dass Du Drogen konsumierst, dann wirst Du dich von dem Führerschein verabschieden können. Wenn Du ihn wiederbekommen willst, musst Du über einen längeren Zeitraum durch regelmäßige Urinproben nachweisen, dass Du clean bist und keine Drogen mehr nimmst. Das Argument, dass Du in der Menge, die Du konsumierst, keine Gefahr bist, solltest Du lieber bleiben lassen. Sobald Drogen im Urin oder Blut nachweisbar sind (im Zweifelsfall immer im Blut, Urin ist nur ein Schnelltest), gilt man als fahruntüchtig und macht sich strafbar, falls man ein Kraftfahrzeug führt. Ist also egal, ob Du komplett mit zum Beispiel Kokain zugedröhnt bist, oder "nur" gerne mal nen Joint rauchst. Ist es nachweisbar, bist Du dran. Und da Du sogar selber zugegeben hast, dass Du Drogen konsumierst, wird der Führerschein berechtigterweise eingezogen.

Lass die Finger von den Drogen, dann bekommst Du ihn irgendwann wieder!

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Kann auch sein, dass er gebrochen ist, ist mir mal passiert. Wird auch dick und rot. Musst aber nixht mit zum Arzt, der macht eh nichts, muss alleine verheilen.

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Die Pille brauchst Du ja nicht unbedingt. Aber vergesst dann auch keinen Fall das Kondom!

Zu der Frage wann und wie: Nichts planen! Sowas ergibt sich! Irgendwann stimmt die Situation und dann fängt einer von beiden an und es passiert

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Alkohol könnte helfen, kann aber auch das Gegenteil bewirken, dass gar nichts mehr geht. Außerdem solltest Du beim 1. Mal nicht betrunken sein oder so, das ist was besonderes Mensch!

Sprich mit Deiner Freundin über das Problem. Sie kann es Dir ja außerdem vorher mit der Hand machen oder dem Mund, damit er richtig "steht". Dann geht das schon.

Lasst Euch einfach Zeit und irgendwas klappt es :)

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Brauchst Du irgendwie Bestätigung?! :D Jeder hat andere Ziele, da gibt es kein gut oder schlecht. Mach Dein Ding und gut ist. Musst doch nicht jedem mitteilen, was du machen willst^^

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Ab 16 gilt in Deutschland die sexuelle Selbstbestimmung. Da er 17 ist, könntest Du sogar 30 sein und es wäre erlaubt. Obs dann moralisch verwerfbar wäre, wäre eine andere Sache. Mit 17 und 19 ist es aber auf jeden Fall kein Problem!

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Bei dem 2. Teil Deiner Frage ist es ganz einfach. Riechst Du nach Marihuana oder man hat andere Anhaltspunkte auf Drogenkonsum hat man den Anfangsverdacht einer Straftat nach §152 Abs. 2 StPO. Ebenso gilt es bei einem Tatverdacht aus anderen Gründen. Dann ist es erlaubt nach §102 StPO eine verdächtige Person zu durchsuchen.

Durchsuchungen ohne Tatverdacht sind definitiv auch erlaubt! Gibt dort verschiedene Gründe, weshalb man eine unverdächtige Person durchsuchen darf. Zum Beispiel nach §103 StPO zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände bei Zeugen etc.

Und es gibt auch diverse Vorschriften nach Gefahrenabwehrrecht (Ist in jedem Bundesland selbst geregelt und weicht ab. Die Strafprozessordnung (StPO) gilt hingegen bundesweit) oder dem Versammlungsrecht, nach denen man auch unverdächtige Personen durchsuchen darf. Beispielsweise im Vorfeld von Versammlungen zum Auffinden von Vermummungsgegenständen, Waffen, illegaler Pyrotechnik etc.

Ich kann beim Gefahrenabwehrrecht nur für das Land Schleswig-Holstein sprechen, da ich hier Polizist bin. Jedoch gibt es in jedem Bundesland Gesetze, die die Gefahrenabwehr regelt und die Maßnahmen sind eigentlich in allen Bundesländern erlaubt, nur der Paragraph und das Gesetz sind anders. In Schleswig-Holstein darf man beispielsweise nach §202LVwG (Landesverwaltungsgesetz) in Verbindung mit §181 LVwG Personen zur Identitätsfeststellung durchsuchen. Falls man die Identität einer Person feststellen will und die Person sich nicht ausweisen will. Weiterhin darf man auch nach §202 LVwG Personen zur Eigensicherung des Polizeivollzugsbeamten durchsuchen. Es gibt einfach etliche Vorschriften, nach denen man unverdächtige Personen auch durchsuchen darf. Es gibt auch so genannte gefährliche Orte, an denen Personen häufig Straftaten begehen oder verabreden. Dort darf man von JEDER Person, die sich dort aufhält, ohne jeglichen Anlass die Identität feststellen und die Person durchsuchen.

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Unter 18 mit einer erziehungsbeauftragten Person, ab 18 kannst Du selber entscheiden.

War mit unter 18 mal bei WWM und da musste jemand dabei sein und ne Einverständnis ausfüllen, dass ich als Minderjähriger aufgezeichnet werden durfte

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Wie sich ein Orgasmus anfühlt kann man nicht generell sagen, jeder Mensch empfindet diesen anders. Du wirst es auf jeden Fall aber merken, wenn Du einen hast.

Und weh tun tut es nicht, keine Sorge! Sonst wäre Sex ja mit Schmerzen verbunden. Es ist ein gutes Gefühl und kein schlechtes

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Beziehung beenden... ja, nein?

Hallöchen :)

ich bin jetzt seit mehr als 2 Jahren mit meinem Freund zusammen (Ich 16, Er 20). Mittlerweile hab ich das Gefühl, dass es mit unserer Beziehung vorbei ist. Er flirtet gerne mit anderen, was genau da schon alles gelaufen ist weiß ich nicht. Einige Bekannte wissen wohl mehr als ich und sagen immer "an deiner Stelle würde ich Schluss machen" sagen aber auch nicht was sie wissen weil sie sich nicht einmischen wollen. Ich weiß um ehrlich zu sein nicht was ich davon halten soll... eine davon seh ich eigentlich als gute Freundin, aber würden echte Freunde einen bewusst so im Unklaren lassen? Dazu kommt das ich vor meiner Beziehung ein ziemlicher Aussenseiter war. Jetzt habe ich mit meinem Freund, dem es ähnlich ging neue Leute kennengelernt. Mein Bekanntenkreis mit denen ich Tage wie Silvester oder Stadt-feste, Weihnachtsmärkte etc. verbringe ist also der Bekanntenkreis den wir beide haben. Ich hab Angst das ich wenn ich die Beziehung beende wieder komplett alleine bin. Ich persönlich könnte auch mit meinem Ex befreundet sein aber er nicht. Und ich hab schon miterlebt, wie er Leute aus unserer Gruppe ausgeschlossen hat (einfach nur um besser dazustehen).

Soll ich die Beziehung trotzdem beenden? Ich sehe meinen Freund noch oft weil er sehr klammert, aber küssen und kuscheln ist mit total unangenehm. Er möchte auch gerne mit mir schlafen, aber auf Sex habe ich mittlerweile überhaupt keine Lust mehr weil ich nicht will das er mich anfasst.

Für eure Meinungen wär ich euch sehr dankbar :) LG :3

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Also diese Anspielungen zeigen ja schon, dass das irgendwas sein könnte wovon Du nichts weißt. Klingt ein bisschen danach, als wenn er ne Affäre hat oder zumindest mal was mit ner anderen hatte.

Solche Anzeichen, dass du dich unwohl fühlst, wenn ihr kuschelt oder euch küsst und Du nicht mehr mit ihm schlafen willst, sind nicht gut und dann solltest Du es beenden. Denn solche Zärtlichkeiten und Sex gehören zu einer Beziehung dazu. Ohne wird es früher oder später eh in die Brüche gehen. Außerdem will er Sex und wenn Du ihm den nicht gibst, dann sucht er sich schlimmstenfalls ne andere dafür..

Zu der Sache mit dem Freundeskreis: Das ist bei so gut wie jeder Beziehung so, dass man nach einiger Zeit den selben Freundeskreis hat. Einige Freunde wird man verlieren, aber andere werden sich zu Dir positionieren und diese wirst Du behalten. Auf jeden Fall solltest Du niemals eine Beziehung aufrecht erhalten, in der Du nicht glücklich bist, nur um einige Leute aus Deinem Freundeskreis nicht zu verlieren!

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D-Böller gehören zu Feuerwerkskörpern der Klasse II und dürfen, im Gegensatz zu Feuerwerkskörpern der Klasse I, die das ganze Jahr gezündet werden dürfen, nur am 31.12. ab 18 Uhr bis zum 1.1. um 7 Uhr gezündet werden. Außerdem darfst Du die mit 17 eh nicht zünden. Wenn jemand die Polizei ruft und Du erwischt wirst, wirds teuer. Bewahr sie lieber im Keller auf wo es trocken ist und verwende sie zum nächsten Silvester, dann bist Du auch 18 und es stellt kein Problem mehr dar.

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Habe beide Filme auf Blu-Ray. Den Film District 9 finde ich nicht so schlimm, da finde ich Herr der Ringe brutaler (der ist ja ab 12). Prometheus solltest Du nicht gucken. Generell sehr dunkle Stimmung, viele Tote, auch brutale Szenen und auch kein wirkliches Happy End. Lass von dem Film lieber die Finger

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Also als Kriminalpolizist kann ich Dir da vielleicht etwas beraten.

Das Problem bei der Sache ist, dass man bei Privatverkauf oder auch Tausch erstmal prinzipiell nicht ohne Grund von dem Kauf oder Tausch zurück treten kann. Einfach weil man es sich anders überlegt hat, kann man nicht vom Vertrag zurück treten.

Bei Die sieht es ja aber etwas anders aus. Du hattest mehrfach nachgefragt, ob es ein HTC One M8 ist. Es wurde bejaht. Nun stellte sich im Nachhinein heraus, dass dies eine unwahre Angabe war und der Vertrag (ein mündlicher Vertrag ist auch rechtswirksam) ist hinfällig. Sie müsste Dir das Handy also wiedergeben!

Weiterhin ist ihr Verhalten sehr auffällig. Sie hatte es bei dem Tausch sehr eilig, ignoriert Dich danach sofort bei Whatsapp und Originalverpackung oder Kaufbeleg hast Du auch noch nicht erhalten. Bei dem Verhalten kann man davon ausgehen, dass sie ganz genau wusste, dass es sich nicht um ein HTC One M8 handelt. Die Täuschungshandlung, die nötig ist für den Betrug, hat also stattgefunden. Ebenso unterlagst Du einem Irrtum und hast dadurch eine Vermögensverfügung erteilt (das Handy mit ihr getauscht) und dadurch einen Vermögensschaden erhalten. Ich würde also auf jeden Fall eine Anzeige erstatten!

Ob das alles zu beweisen ist, ist eine andere Sache. Du hast leider nichts schriftliches, also keinen schriftlichen Tauschvertrag oder ähnliches. Du hast ja aber anscheind Kontakt mit ihr über Whatsapp und Sms. Diese Nachrichten sollten auf jeden Fall gesichert werden und als Beweise eingebracht werden. Ebenso kann man über die Telefonnummer evtl. den Anschlussinhaber ermitteln, es sei denn es ist eine Prepaid Karte, da ist das ja nicht immer nötig diese durch die Angabe von Daten zu aktivieren.

Auf jeden Fall zur Polizei gehen und eventuell zum Anwalt! Viel Erfolg!

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Also ich kann Dir die App djay empfehlen, die mixt die Lieder echt gut zusammen. Was Spiele angeht kann ich Dir nur die Infinity Blade Reihe empfehlen, wurde auch schon mit etlichen Preisen ausgezeichnet. Und wenn Du was lustiges suchst, dann hol Dir mal Dubsmash, ist echt extrem lustig und bringt Spaß!

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