"Gemeinschaftsgrundschule"

Das Schulordnungsgesetz des Landes NRW führt Folgendes aus:

„In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen" (§ 19). „In Erziehung und Unterricht ist Offenheit und Toleranz gegenüber den unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen und Wertvorstellungen zu wahren und alles zu vermeiden, was die Empfindungen Andersdenkender verletzen könnte." (§ 1) „Der Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft erteilt. Er ist ordentliches Lehrfach an allen allgemeinbildenden Schulen..." (§ 31).

Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmungen nimmt die Gemeinschaftsgrundschule ihren speziellen Erziehungsauftrag wahr. Kinder aller Bekenntnisse werden in allen Fächern gemeinsam unterrichtet. Lediglich der Religionsunterricht bildet eine Ausnahme. Er wird nach Konfessionen getrennt erteilt. Schulgottesdienste, Kommunionunterricht im dritten und Seelsorgestunden im vierten Schuljahr gehören ebenfalls zum Schulleben. Keine an unserer Schule vertretene Konfession oder Religion wird vernachlässigt.

Um besondere Fördermaßnahmen zu ermöglichen hat unsere Schule zurzeit nahezu eine ganze Lehrerstelle zusätzlich zur Verfügung. Außerdem bemühen wir uns im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten um die Bildung überschaubarer Klassen. Zur Zeit werden 240 Kinder in 10 Klassen unterrichtet.

Joachim Evers, Schulleiter

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