Absolute Sicherheit bringt nur der Austausch der Tür...

Sonst kann man die Biester aber mit Vereisungsspray recht sicher abtöten und mit dem Staubsauger aus dem Loch holen.

Ob das Innenleben der Tür dies übersteht, hängt jedoch sehr von der bereits erfolgten Beschädigung ab.

...zur Antwort

Also wenn Sie dies nicht regelmäßig in großem Stil machen und lediglich einmal im Jahr damit ein paar Euro verdienen, wird da niemand meckern. So lange Sie für das Fest auch keinen Eintritt verlangen dürfte das ganz normal als Privatverkauf durchgehen.

Es stellt sich eher die Frage ob das Gesundheitsamt Ihnen auf die Pelle rücken möchte und wie weit die Fische zubereitet sind. Bei der Zubereitung von Lebensmitteln gelten besondere Richtlinien.

Wenn nun einer ihrer Besucher mit einer Lebensmittel- bzw. Fischvergiftung im Krankenhaus landet sind Sie da ziemlich schnell aus allen Freundschaften und evtl. freundschaftlich akzeptierten Grauzonen heraus und zahlen sich dumm und dämlich.

Eine Garantie zur gefahrlosen Verzehrbarkeit sollten Sie als Privatperson jedenfalls nicht aussprechen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.