Bezahl für die Musik, verdammt nochmal!
Mit Akku? Sehr laut unmöglich. Größe egal, aber noch tragen können? Witz. AUX - rot gelb? Was zur Hölle meinst du? 50 € und Lautsprecher? :D
Lautsprecher alleine erzeugen noch keinen Klang.
Für alle Unwissenden dieser Welt: Das Plus oder Minus darf verwendet werden, um eine auf- oder absteigende Tendez zu markieren. Im Rahmen der Notenbesprechung und/oder von Leistungskontrollen usw. Das kann jeder Lehrer in seinem Ermessen entscheiden, richtig. Es ist aber seine Verpflichtung, auf Wunsch des Schülers mindestens einmal im Halbjahr eine ausführliche Notenbesprechung durchzuführen, damit der Schüler seinen jeweiligen Notenstand erfragen kann. Ob darin nun plus oder minus markiert werden muss ist selbstverständlich nirgendwo explizit niedergeschrieben. Da du dir den Durchschnitt aber selbst errechnen kannst, ist das auch nicht allzu wichtig.
Bis zur Oberstufe wird grundsätzlich, wobei das von Landesrecht zu Landesrecht unterschiedlich sein könnte, ist aber nicht so, nur in Sechserschritten bewertet. Erst ab der Oberstufe wird mit 15 Punkten, eine steigende oder fallende Tendez auch im Zeugnius angegeben: 15 Punkte 1+, 14 1, 13 1-...
Im übrigen würde selbst wenn bei dir bloß eine fallende Tendez eingezeichnet: das willst du unbedingt?
Das musst du in deinem Landesrecht (Schulrecht) nachsehen. Eventuellerweise ist es einfacher, da im Gesetz nicht alles explizit geklärt ist, das jeweilige Kultusministerium nach Rat zu fragen. Diese antworten in der Regel in 3-5 Tagen.
Im Beförderungsvertrag des RMV ist einwandfrei geregelt, dass ein erhöhtes Entgelt bezahlt werden muss, wenn man ohne gültigen Fahrschein fährt. Es ist im ersten Moment nicht von Bedeutung, aufgrund welcher Umstände du gegen diesen Vertrag verstoßen hast. Die sieben Euro müssen beim RMV gezahlt werden. Als sogenannte Bearbeitungsgebühr. Nicht funktionierende Automaten usw. das gibt es immer wieder, das gibt einem aber leider nicht das Recht, kostenlos den Dienst des RMV zu nutzen. Möglicherweise kannst du durch Rechtschaffenheit mittels einer Zeugenaussage des Busfahrers und/oder eines anderen Passagieres und Nutzer des Automaten belegen lassen, dass du im guten Glaube gehandelt hast. Rein rechtlich betrachtet muss der RMV dir aber keine Begnadigung gewähren.
Wenn etwas kaputt ist, ist es broken. Wurde etwas zerstört, ist es shattered.
Ich will hier niemandem etwas nachtragen, aber es ist nicht mehr möglich; oke - kaum möglich, mit "Let's Plays" noch irgendwie Ruhm zu ernten! Der Name entscheidet nicht über qualität, sondern der Inhalt. Und das was die meisten sogenannten "Let's Player" für eine Show abgeben, ist echt jämmerlich. Ich finde den Namen ok, aber bitte mach etwas anderes!
Habe mir erst vor einer Woche ebenfalls eines geholt. Samson G-Track!
USB-kondensator-Mikrofon, 1a klang. brauchst aber Equipment: Spinne, Pop-Filter, Ständer.
Schau mal hier: http://www.thomann.de/de/samson_gtrack_bundle.htm
Eigentlich kann man auch selbst drauf kommen oder zumindest googeln, wie die Superlative gebildet wird. Bei deinem "höchst" kann man einfach ein Auslassungszeichen (Apostroph) setzen und schon ergibt es einen Sinn.
Das kannst du im Strafvollzugsgesetz und im Polizegesetz nachlesen, letzteres variiert aber immer je nach Bundesland.
Ja, darf sie! Da sie das Video bislang noch nicht veröffentlicht hat, es also in ihrem Privatgebrauch verwendet, ist alles legal. Das Recht am eigenen Bild gilt nur dann, wenn das Werk veröffentlicht wurde, ohne vorher eine Erlaubnis der darauf zu sehenden Person einzuholen. Momentan ist deine Feindin im Recht und ihr könnt nichts gegen machen. Das ist auch gut so! Eine andere Sache wäre es, wenn es sich um Verleumdung oder Üble Nachrede handelt. Das darfst du nicht vertauschen, denn KunstUrhG und StGB sind zwei völlig verschiedene Sachen!
Du begehst genau diesselbe Strafttat wie jeder andere, der die CDs nicht besitzt. Der Grund, dass du zu faul bist, die CDs einzulesen, ist viel zu simpel, als dass er eine Rechtfertigung darstellen würde. Die Tatsache, dass du dir die Musik von einer illegalen Quelle und im Wissen über dein nicht rechtmäßiges Handeln herunterlädst, dürfte ausreichen, um dich zu bestrafen.
Das Unterlassen ist eine Alternative zum Handeln, d.h. ich unterlasse es, die positive Handlung auszuführen. Beim Unterlassen macht man sich durch das Nicht-Tun strafbar, weil man eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Handlung unterlässt.
Die Möglichkeit bestand in der Anfangszeit (kurz nach der Gründung 2005), danach hat Google diese Funktion deaktiviert- ist eigentlich auch sinnvoll. Genauso wenig kann man sein Alter verändern. Also besteht die einzige Möglichkeit darin, den alten Channel (wenn du willst) zu deaktivieren und einen neuen zu erstellen. Allerdings reicht es meistens, wenn man den Anzeigenamen im neuen Design ändert, aber das kann mitunter auch zu Verwirrung führen.
Meinst du 4 Millionen 600 Tausend klicks?
Du kannst das Video doch einfach melden, dann bekommst du online ein Formular zum Ausfüllen bezüglich der Urheberechstverletzung, das wird dan gesprüft und solltest du verletzt worden sein, dann wird das andere Video entfernt.
Das ist leicht erklärt: Du benutz ein Adjektiv, wenn du ein Nomen genauer beschreiben willst. Beispiel: The apple is green. Der Apfel (Apple) ist das Nomen und das Adjektiv ist grün (green).
Ein Adverb benutzt du nur dann, wenn sich das Adjektiv auf ein Verb bezieht. Beispiel: He goes slowly. (Goes= gehen= Verb, slowly= Adverb)
An die Adjektive (Beispiel 2= Slow (Langsam)) hängt man bei einem Adverb einfach ein "ly" an, sonst nicht.
Eine Außnahme gibt es noch: Wenn es sich um Sinne handelt (Schmecken, Riechen, Fühlen, Sehen, Hören) handelt, dann benutzt man kein Adverb. Normalerweise müsste man ja eines benutzen, wenn man sagen will: Das richt gut!
Allerdings sagt man dann nicht "This smells well", sondern sagt: "This smells good", da es um einen Sinn geht.
Sofern du Mozilla Firefox benutzt, kannst du dir das Addon "Fireshot" herunterladen, dieses spiechert gesamte Seiten.
Du wirst nichts gescheites, kostenloses finden!
Da der Urheber die Werke geschaffen hat, die du in diesem Fall ohne seine Zustimmung oder die des Lizenträgers verbreitest, ist es durchaus möglich, dich deswegen zu belangen. Legal ist dein Handeln dann nicht, wobei dies je nach Spielehersteller abweichen kann, da manche explizite Hinweise zu diesem Thema bereitstellen. Dein Pluspunkt ist nur, dass kein Spielehersteller dich jemals belangen wird, weil es für ihn die geradezu perfekte Werbung darstellt, die er sogar kostenlos bekommt. Ich gebe dir nur einen Tipp: Mach keinen Kommerz draus, sonst belangen sie dich wohl eher.
Ich empfehle dir, die Block-Einstellung deines Browsers zu überpfürfen, deinen Browser im privaten Modus zu starten und die neuste Version vom Flash Player herunterzuladen.