Mit Akku? Sehr laut unmöglich. Größe egal, aber noch tragen können? Witz. AUX - rot gelb? Was zur Hölle meinst du? 50 € und Lautsprecher? :D

Lautsprecher alleine erzeugen noch keinen Klang.

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Für alle Unwissenden dieser Welt: Das Plus oder Minus darf verwendet werden, um eine auf- oder absteigende Tendez zu markieren. Im Rahmen der Notenbesprechung und/oder von Leistungskontrollen usw. Das kann jeder Lehrer in seinem Ermessen entscheiden, richtig. Es ist aber seine Verpflichtung, auf Wunsch des Schülers mindestens einmal im Halbjahr eine ausführliche Notenbesprechung durchzuführen, damit der Schüler seinen jeweiligen Notenstand erfragen kann. Ob darin nun plus oder minus markiert werden muss ist selbstverständlich nirgendwo explizit niedergeschrieben. Da du dir den Durchschnitt aber selbst errechnen kannst, ist das auch nicht allzu wichtig.

Bis zur Oberstufe wird grundsätzlich, wobei das von Landesrecht zu Landesrecht unterschiedlich sein könnte, ist aber nicht so, nur in Sechserschritten bewertet. Erst ab der Oberstufe wird mit 15 Punkten, eine steigende oder fallende Tendez auch im Zeugnius angegeben: 15 Punkte 1+, 14 1, 13 1-...

Im übrigen würde selbst wenn bei dir bloß eine fallende Tendez eingezeichnet: das willst du unbedingt?

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Das musst du in deinem Landesrecht (Schulrecht) nachsehen. Eventuellerweise ist es einfacher, da im Gesetz nicht alles explizit geklärt ist, das jeweilige Kultusministerium nach Rat zu fragen. Diese antworten in der Regel in 3-5 Tagen.

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Wie soll ich vorgehen? (RMV, Kontrolle, Unrecht)

Hallo ich bins nochmal mit einem anderem Anliegen! :)

Vorfall: Ich wollte heute zu meinem Arzt fahren. Da ich meine Jahreskarte nicht finden konnte, steckte ich Geld ein um mir eine Fahrkarte zu kaufen. Im Bus sagte der Fahrer mir aber, dass er mir keine verkaufen kann da der Druck nicht geht. Daraufhin wollte ich an der Station eine kaufen, an der ich in die S-Bahn umsteigen muss. Ich wählte die Fahrkarte aus und der Preis stand darauf, doch der Schlitz wo man das Kleingeld reinwerfen muss war nicht geöffnet, ich konnte also nicht bezahlen und somit auch keine Fahrkarte kaufen! (Mit Scheinen konnte man wohl eh nicht bezahlen, was aber unrelevant für mich war da ich eh kein anderes Zahlungsmittel außer Münzen dabei hatte).

In der S-Bahn kam es wie es kommen musste : Ich wurde kontrolliert. Ich erzählte den beiden Kontrolleuren alles genau wie es war, doch sie glaubten mir nicht und ich soll bei RMV die 40 Euro bezahlen. (Wenn ich meine Monatskarte finde, wären es sogar nur 7 Euro aber erstens finde ich sie glaube ich nicht und zweitens sehe ich es auch nicht ein die 7 Euro zu bezahlen da ich schlicht und einfach nichts dafür kann dass ich keine Fahrkarte besitze!! Wenn RMV nicht dafür sorgt das im Bus und an der Station die Automaten nicht funktionieren kann ich doch nichts für!!!) Aber wie soll ich vorgehen, an wen soll ich mich wenden um das zu erklären? Ich will es nämlich möglichst bald machen da ich ANgst habe das der oben besagte Busfahrer das bis dahin wieder vergisst oder der Automat dann wieder geht oder so..

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Im Beförderungsvertrag des RMV ist einwandfrei geregelt, dass ein erhöhtes Entgelt bezahlt werden muss, wenn man ohne gültigen Fahrschein fährt. Es ist im ersten Moment nicht von Bedeutung, aufgrund welcher Umstände du gegen diesen Vertrag verstoßen hast. Die sieben Euro müssen beim RMV gezahlt werden. Als sogenannte Bearbeitungsgebühr. Nicht funktionierende Automaten usw. das gibt es immer wieder, das gibt einem aber leider nicht das Recht, kostenlos den Dienst des RMV zu nutzen. Möglicherweise kannst du durch Rechtschaffenheit mittels einer Zeugenaussage des Busfahrers und/oder eines anderen Passagieres und Nutzer des Automaten belegen lassen, dass du im guten Glaube gehandelt hast. Rein rechtlich betrachtet muss der RMV dir aber keine Begnadigung gewähren.

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Ich will hier niemandem etwas nachtragen, aber es ist nicht mehr möglich; oke - kaum möglich, mit "Let's Plays" noch irgendwie Ruhm zu ernten! Der Name entscheidet nicht über qualität, sondern der Inhalt. Und das was die meisten sogenannten "Let's Player" für eine Show abgeben, ist echt jämmerlich. Ich finde den Namen ok, aber bitte mach etwas anderes!

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Was dürfen Polizisten?

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen wo man nachlesen kann was Polizisten bei einer Kontrolle oder allgemein machen dürfen und was nicht.

Warum ich das wissen will:

Bei mir in der stadt haben wir einen park in dem ich regelmäßig spazieren gehe mit freunden und an dem besagten tag wollten wir genau das selbe tun. was wir nicht wussten irgendein scherzkeks wollte eine Facebookparty in diesesm park starten und so kam es dazu das überall Polizei und Ordnungsamt da waren was wir aber ignoriert haben denn wir wollten nur spazieren gehen.

auf einmal jedoch kam von hinten ein Polizeibus angefahren und hielt uns an und der polizist frage wohin wir wollen. Wir sagten eine runde durch den Park spazieren.

Und jetzt kommt der grund warum mich das alles so interessiert:

  1. sprach er mit uns als wären wir dreck (3 18 jährige 1 19 jähriger)
  2. wollten sie direkt unsere ausweise haben obwohl wir ja nichts gemacht haben und auf die frage wofür? antwortete der polizist nur das bracuht sie nicht zu interessieren.
  3. behauptete er wir wüssten von der party weil wir ja jugendliche sind und wir wollten auf jdenfall in den park zur Party denn Zitat:"na klar 4 jugendliche gehen auch samstags abends durch nen park spazieren".
  4. war nichts ausgeschildert und auch nichts abgesperrt und als wir fragen warum das so sei sagte er nur "das müssen wir nicht"
  5. und wie gesagt er hat mit uns geredet als wären wir kriminelle und
  6. obwohl wir nichts gemacht haben drohte er uns direkt mit einem bußgeld und 1 nacht knast.

also ich find das einfach übertrieben und mich würde jetzt ernsthaft interessieren was ich eventuell das nächste mal machen könnte wie z.B. wenn sie mir keinen grund nennen muss ich ihnen auch nicht meinen ausweiß geben. und andere sachen

viele dank schonmal :)

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Das kannst du im Strafvollzugsgesetz und im Polizegesetz nachlesen, letzteres variiert aber immer je nach Bundesland.

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Ja, darf sie! Da sie das Video bislang noch nicht veröffentlicht hat, es also in ihrem Privatgebrauch verwendet, ist alles legal. Das Recht am eigenen Bild gilt nur dann, wenn das Werk veröffentlicht wurde, ohne vorher eine Erlaubnis der darauf zu sehenden Person einzuholen. Momentan ist deine Feindin im Recht und ihr könnt nichts gegen machen. Das ist auch gut so! Eine andere Sache wäre es, wenn es sich um Verleumdung oder Üble Nachrede handelt. Das darfst du nicht vertauschen, denn KunstUrhG und StGB sind zwei völlig verschiedene Sachen!

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Du begehst genau diesselbe Strafttat wie jeder andere, der die CDs nicht besitzt. Der Grund, dass du zu faul bist, die CDs einzulesen, ist viel zu simpel, als dass er eine Rechtfertigung darstellen würde. Die Tatsache, dass du dir die Musik von einer illegalen Quelle und im Wissen über dein nicht rechtmäßiges Handeln herunterlädst, dürfte ausreichen, um dich zu bestrafen.

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Das Unterlassen ist eine Alternative zum Handeln, d.h. ich unterlasse es, die positive Handlung auszuführen. Beim Unterlassen macht man sich durch das Nicht-Tun strafbar, weil man eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Handlung unterlässt.

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Die Möglichkeit bestand in der Anfangszeit (kurz nach der Gründung 2005), danach hat Google diese Funktion deaktiviert- ist eigentlich auch sinnvoll. Genauso wenig kann man sein Alter verändern. Also besteht die einzige Möglichkeit darin, den alten Channel (wenn du willst) zu deaktivieren und einen neuen zu erstellen. Allerdings reicht es meistens, wenn man den Anzeigenamen im neuen Design ändert, aber das kann mitunter auch zu Verwirrung führen.

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Meinst du 4 Millionen 600 Tausend klicks?

Du kannst das Video doch einfach melden, dann bekommst du online ein Formular zum Ausfüllen bezüglich der Urheberechstverletzung, das wird dan gesprüft und solltest du verletzt worden sein, dann wird das andere Video entfernt.

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Das ist leicht erklärt: Du benutz ein Adjektiv, wenn du ein Nomen genauer beschreiben willst. Beispiel: The apple is green. Der Apfel (Apple) ist das Nomen und das Adjektiv ist grün (green).

Ein Adverb benutzt du nur dann, wenn sich das Adjektiv auf ein Verb bezieht. Beispiel: He goes slowly. (Goes= gehen= Verb, slowly= Adverb)

An die Adjektive (Beispiel 2= Slow (Langsam)) hängt man bei einem Adverb einfach ein "ly" an, sonst nicht.

Eine Außnahme gibt es noch: Wenn es sich um Sinne handelt (Schmecken, Riechen, Fühlen, Sehen, Hören) handelt, dann benutzt man kein Adverb. Normalerweise müsste man ja eines benutzen, wenn man sagen will: Das richt gut!

Allerdings sagt man dann nicht "This smells well", sondern sagt: "This smells good", da es um einen Sinn geht.

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Sofern du Mozilla Firefox benutzt, kannst du dir das Addon "Fireshot" herunterladen, dieses spiechert gesamte Seiten.

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Da der Urheber die Werke geschaffen hat, die du in diesem Fall ohne seine Zustimmung oder die des Lizenträgers verbreitest, ist es durchaus möglich, dich deswegen zu belangen. Legal ist dein Handeln dann nicht, wobei dies je nach Spielehersteller abweichen kann, da manche explizite Hinweise zu diesem Thema bereitstellen. Dein Pluspunkt ist nur, dass kein Spielehersteller dich jemals belangen wird, weil es für ihn die geradezu perfekte Werbung darstellt, die er sogar kostenlos bekommt. Ich gebe dir nur einen Tipp: Mach keinen Kommerz draus, sonst belangen sie dich wohl eher.

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Ich empfehle dir, die Block-Einstellung deines Browsers zu überpfürfen, deinen Browser im privaten Modus zu starten und die neuste Version vom Flash Player herunterzuladen.

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