Das Kind selbst haftet nicht.
Die Eltern (bzw. ihre Haftpflicht) haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Um dies zu beurteilen müsste man mehr zur Situation wissen.
Ansonsten bleibt der Eigentümer auf dem Schaden sitzen - Oder er nimmt seine Vollkasko in Anspruch, wenn er eine solche hat.