Das Kind selbst haftet nicht.

Die Eltern (bzw. ihre Haftpflicht) haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Um dies zu beurteilen müsste man mehr zur Situation wissen.

Ansonsten bleibt der Eigentümer auf dem Schaden sitzen - Oder er nimmt seine Vollkasko in Anspruch, wenn er eine solche hat.

...zur Antwort

neu kaufen. Einen Röhren-TV reparieren lassen lohnt sich finanziell nicht mehr, zumal die Flach-TVs auch deutlich billiger geworden sind.

...zur Antwort

Bei Verkauf durch gewerblichen Verkäufer haftete dieser auch für die Zeit der Versendung.

Bei Verkauf durch Privat wird der Verkäufer durch das Absenden durch die Post frei.

...zur Antwort

Drohe erstmal mit einer schlechten Bewertung und einer Meldung bei Ebay. Vielleicht taucht der Artikel ja dann doch wieder auf...

...zur Antwort

Art. 2 I GG gewährt dem Menschen das Grundrecht auf Leben. Grundsätzlich beinhaltet jedes Grundrecht eine positive und eine negative Seite. (Bsp.: Die Religionsfreiheit gewährleistet dir das Recht zu glauben, aber auch das Recht einer Glaubensgemeinschaft fernzubleiben.

Denklogisch müsste das Recht auf Leben damit als negative Kehrseite auch das Recht auf den eigenen Tod beinhalten. Dies ist jedoch umstritten. Die herrschende Meinung leitet aus Art. 2 Abs. 1 GG kein Recht auf den eigenen Tod ab.

...zur Antwort

Nein, denn du hast die Wohnung so gemietet wie sie ist. Ein Mangel, welcher zur Minderung berechtigen würde, liegt damit nicht vor.

...zur Antwort

Du kannst dir bei deinem Energieversorger (meist) kostenlos Energiemessgeräte ausleihen, welche den Verbrauch genau nachmessen.

...zur Antwort

Das kann man nicht allgemein beantworten. Das ist von Studiengang zu Studiengang und Universität zu Universität unterschiedlich.

Wenn Du es genau wissen willst, dann musst du die jeweiligen Prüfungsordnungen studieren.

...zur Antwort

Nein, eine Selbsttötung (bzw. deren Versuch) ist nicht strafbar!

Das war früher einmal, da wurde der Suizident mit dem Tode bestraft..

...zur Antwort

Schaff den eigenen Fernsehr ab, dann musst du nicht zahlen.

Wenn Du verdienstmäßig unter einem bestimmten Satz liegst, dann musst du auch nicht. Steht alles auf dem Brief mit dabei.

...zur Antwort