Ohne Kenntnis der Begleitumstände lässt sich die Frage nicht beantworten.
Am besten besorgst du mal den Film und lädst ihn hoch.
Ohne Kenntnis der Begleitumstände lässt sich die Frage nicht beantworten.
Am besten besorgst du mal den Film und lädst ihn hoch.
Frag ihn doch, ob der demnächst mit dir schlafen möchte. Wenn er "ja" sagt, spricht vieles dafür, dass er demnächst mit dir schlafen möchte. Wenn er "nein" sagt, dann nicht. Manchmal ist das Leben einfacher, als man denkt!
Du kannst da wenig machen. Allein dein Partner ist betroffen und sollte sich an das Gericht wenden, das den Pfändungsbeschluss erlassen hat.
Kannst du dem Verkäufer beweisen, dass er die jetzt gefundenen Mängel kannte? Das dürfte die entscheidende Frage sein ...
Ich vermute, dass nur Berlin so reich ist, dass es sich einen solchen Luxus leisten kann...
Was genau wäre denn der nächste Schritt, wenn ihr - wie du schreibst - schon intim geworden seid?
Offensichtlich hast du selbst die Grundschule überschlagen, denn zumindest deine Deutschkenntnisse sind unter aller Würde. Wie man da von Unterforderung sprechen kann, ist mir schleierhaft. Vielleicht solltest du einfach mal versuchen, dem Unterricht zu folgen, statt dir irgendwelche Ablenkungen zu verschaffen. Wenn du gar nicht willens bist, irgendetwas zu lernen, dann wiederum frage ich mich, warum du überhaupt dor sitzt.
Wie wäre es denn mal mit einer vernünftigen Ausbildung?
Du hast einen Anspruch auf Schmerzensgeld, § 253 Abs. 2 BGB.
Anzeigen kann man jeden - natürlich auch Minderjährige.
Strafmündigkeit (darum wird es wohl gehen - der Sachverhalt ist nicht gerade ausführlich geschildert) tritt mit 14 Jahren ein. Jüngere Personen können nicht strafrechtlich belangt werden.
Im Strafrecht stellt sich die Frage der Haftung der Eltern nicht. Die hier verbreitet angestellten Erwägungen hierzu entbehren überwiegend jeder Grundlage.
Deine Frage kann man so nicht beantworten - jedenfalls nicht seriös; ich kann immer nur staunen, wie schnell hier manche bei der Sache sind.
Um mal ein paar Aspekte anzuschneiden:
1. Was heißt "kaum Eigenkapital"? Habt ihr 10 EUR, 100 EUR, 1000 EUR oder 10.000 EUR?
2. Ist 100.000 EUR der vom Gericht festgesetzte Verkehrswert des Hauses?
3. Bleiben irgendwelche Rechte bestehen? (Müsste dringend geklärt werden!)
4. Ist der Zustand des Hauses genau bekannt? Außen- und Innenbesichtigung erfolgt? Hat eine von euch beauftragte fachkundige Person (Gutachter) sich die Immobilie mal angesehen?
5. Der Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung bringt bisweilen gravierende Nachteile mit sich. Insbesondere scheiden Ansprüche gegen den Alteigentümer aus, wenn irgendwelche Mängel auftauchen. Darüber muss man sich im Klaren sein.
6. Bei Zwangsversteigerungen empfiehlt es sich eigentlich IMMER, Kontakt mit dem betreibenden Gläubiger (häufig Bank oder Sparkasse) aufzunehmen.
7. "Kreditnehmer wäre nur der Lebensgefährte" - Soll der das Haus dann auch alleine erwerben? Wäre für dich mit nicht unerheblichen Gefahren verbunden. Sofern du Miteigentümerin werden sollst, wird sich kaum eine Bank damit zufriedengeben, wenn nur den Lebensgefährte für den Kredit geradestehst.
8. "Keine Schulden bis auf Autokredit" - Wie hoch ist der noch offene Betrag, welche Beträge werden monatlich fällig?
9. "Einkommen bei 2.200 EUR) - Wessen Einkommen, das ganze Familieneinkommen? Welche Abzüge sind schon berücksichtigt bzw. müssten noch berücksichtigt werden?
Was genau schwebt dir denn vor?
Schmerzensgeld, weil dein Zahn "jetzt ein bisschen schmerzt"? Oder für den psychischen Schock, dass da plötzlich ein "Stock" in der Schokolade war? Oder Ersatz für die eine Schokolinse, die sich als nicht genießbar erwiesen hat?
Ich find's schlimm, wenn wir jetzt auch schon anfangen, immer zuerst an gerichtliche Maßnahmen zu denken, bloß weil uns mal ein bisschen Unbill widerfährt. Offensichtlich ist doch kein größerer Schaden eingetreten. Etwas anderes würde natürlich gelten, wenn du dir jetzt den Zahn ausgebissen hättest o. ä. - aber dazu ist es ja offenbar gerade nicht gekommen.
Also: entweder machst du gar nichts und vergisst die Geschichte - oder du schreibst den Hersteller (Mars) an, fügst das Foto bei und bittest um eine Stellungnahme. Wenn du Glück hast, bekommst du eine neue Tüte Schokolinsen und kannst dich freuen.
Was steht denn dazu in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermittlers (die du im Zweifel bestätigt haben wirst)?
Genau genommen müsste man jetzt mal nachfragen, wer da was mit wem in welcher Form vereinbart hat usw., um die Sache abschließend beurteilen zu können.
Ich erspar dir das und mach es kurz: ich würde wahrscheinlich erst mal gar nichts machen.
1. Du hast offenbar noch keine richtige Vorstellung, für was du dich wirklich interessierst. EDV und Polizei sind doch im Grundsatz völlig unterschiedliche Richtungen.
2. Vielleicht wartest du einfach noch ein Jährchen, bevor du dir diese Gedanken machst.
3. Die Zeit bis dahin solltest du nutzen, um an deinen Deutschkenntnissen zu arbeiten. Dein Sprachvermögen ist mangelhaft. So kann man weder studieren noch eine Ausbildung bei der Polizei anfangen.
Diese Frage wird dir niemand seriös beantworten können, solange du nicht verrätst, worum es überhaupt geht ...
Stimmt. Der "Haken" besteht darin, dass es sich um den jährlichen Zinssatz handelt. Du könntest also (jetzt mal abgesehen von Fragen der Zinsfälligkeit) 60 EUR im Monat kassieren.
Du kannst beim zuständigen Vollstreckungsgericht (= Amtsgericht, das den Pfändungsbeschluss erlassen hat) ein Rechtsmittel ("Erinnerung") einlegen. Das geht schriftlich oder dadurch, dass du es vor Ort zu Protokoll gibst. Wenn du Glück hast, und es sich wirklich um eine offensichtliche Verwechslung handelt, kann die Sache damit sehr schnell aus der Welt sein. Wenn der Fall komplizierter ist, dann verweise ich auf den Tipp von angy2001.
Wieso möchtest du das denn ändern? Wenn du "online überweist", dann zahlst du doch auch auf Rechnung?
Wenn das Handy wirklich Diebesgut ist, ist es nicht "dein" Handy - und folglich kannst du es auch nicht behalten. Dein Geld kannst du dir (zumindest theoretisch) vom Verkäufer zurückholen.