LOST ist wie Heroin. Gar nicht erst damit anfangen - dann gibt's auch keine einschneiden Konsequenzen.

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Warum willst du deine Konfession ändern? Wenn man sich liebt, ist die Religion doch unwichtig. Falls das jedoch im Wege steht, würde ich mir ernsthaft Gedanken machen. Insbesondere, wenn er das von dir verlangt. Der Mensch ist eine Persönlichkeit - keinesfalls jedoch ein Sklave einer Religion.

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So wie du es geschrieben hast. Wenn die Anfahrtkosten den Zuverdienst auffressen, musst du den Job nicht annehmen - jedoch empfehle ich, engagiert nach einer anderen Anstellung zu suchen.

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Grillalufolien sind für die Kühlergrills von Autos konzipiert. Es handelt sich daher um unterschiedliche Produkte, die nicht verwechselt werden sollten.

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Das richtige Medikament kann dir nur ein Arzt verschreiben. Ein Besuch beim Psychologen hilft dir aber sehr viel mehr und wird dich (anders als die Pillen) therapieren können.

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Wenn ihr in Zugewinngemeinschaft lebt, wird alles was in der Ehe angeschafft wird gemeinsames Vermögen. Wie das mit dem Vermögen von vor der Ehe aussieht, weiß ich leider nicht.

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Sie wird wohl irgendwelche Interessen haben. Versuche doch, etwas mit ihr zusammen zu unternehmen. Versuche, eine Freundin für sie zu sein.

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Kontoauszugskopie reicht aus.

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Schon mal eine psychologische Therapie anstatt nur dem Bekämpfen der Symptome in Betracht gezogen?

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Als EU-Bürger brauchst du kein Visum. Reisepass reicht aus.

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Richtig. Am einfachsten wird es sein, das Buch aufzulösen und ein neues für die Tochter anzulegen - vielleicht mit einer Sperre, dass es z.B. erst mit dem 18. Lebensjahr zur Verfügung steht. Der Opa muss aber dabei sein, wenn das Buch aufgelöst wird.

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An den Vermieter wirst du wohl oder übel erstmal trotzdem zahlen müssen. Gegen den Lebenspartner des Verstorbenen Mieters hast du einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung. Wenn du nachweisen kannst, dass du erst nach 6 Monaten vom Tod erfahren hast, kannst du das ganz sicher notfalls vor Gericht durchboxen. Aber versuche erstmal eine gütliche Einigung. Vielleicht klappt's ja.

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Wenn du eine Bescheinung der Arbeitsunfähigkeit vom Arzt hast, bist du rechtlich auf der sicheren Seite. Solltest dich natürlich bis zum 31.08. nicht unbedingt beim Partymachen o.Ä. von Kollegen oder dem Chef erwischen lassen.

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