Wie hier schon stand, ist das Ordnungsamt dafür zuständig die Bestattung anzuordnen. Das Sozialamt der Stadt/des Kreises wird Eigentümer der Besitze des Verstorbenen, also auch inkl. komplettem Mobiliar, Schmuck, Bargeld usw.
Alles was verwertbar ist, wird zu Geld gemacht. Sobald der komplette Nachlass geregelt und veräußert wurde, werden die Kosten der anonymen Bestattung - die in so einem Fall Vorschrift ist um die Kosten gering zu halten - verrechnet.
Der zuständige Bestatter ergibt sich aus dem unmittelbaren Umkreis. Der nächstgelegene Bestatter übernimmt im Normalfall.