Sorry, kann sein, daß der oben genannte Link woanders hinführt, weil ich versehentlich zwischen die beiden Wörter Mega und Stoon einen Punkt gesetzt habe und jetzt nicht weiß, wie ich´s korrigieren soll, weil Gutefrage.net da offenbar keine Textberichtigungsmöglichkeit hinterher zuläßt, voll Banane.

Ich möchte stattdessen wissen, wer der Inhaber ist und wie die postalische Geschäftssitz-Adresse lautet von dem Internetseitenbetreiber:

MegaStoon

Das ist so eine Firma, wo man für Werbelink-Clicks Geld verdienen können soll.

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Diese Frage ist nach den Policy-Vorschriften von gutefrage.net nicht zulässig, weil sie sich von alleine beantwortet, so wie die meisten Fragen sich von allein beantworten, wenn man nur lang genug drauf wartet.

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Normalerweise laden sich Katzen und deren Felle nicht auf. Das verhindert eine natürliche Fellfettung von den Hauttalgdrüsen her. Wenn sich eine Katze wie beschrieben elektrisch aufläd, so liegt das an einer vorherigen Katzenfellreinigung mit einem ungeeigneten, sehr stark fell- und hautentfettendem Shampoo. Sobald das Fell getrocknet ist und die Katze sich an irgendwelchen elektrostatischen Materialien in der Wohnung, vom Teppich bis zur Gardine, elektrisch aufläd und du berührst sie, dann sprühts Funken. Und das ist auf Dauer für die Katze keineswegs ungefährlich. Denn läd sie sich mal so stark auf und der hochvoltige Strom fließt über ihr Herz bis zu Deiner Entladungshand, so kann das durchaus zu einem Herzkrampf führen und die Katze kann daran versterben, vergleichbar mit einem Blitzschlag, der ebenso zum Herzstillstand führen kann, wenn man zur falschen Zeit am falschen Ort ist.

Mein Rat daher: Die Katze nicht so oft shampoonieren oder ein antistatisches Haarshampoo für die Katze kaufen. Ein leicht rückfettendes Haarshampoo tuts auch. Dann hat die elektrische Funkerei ein Ende.

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Infektion bei Zahnbehandlung

Ich hatte mich Mitte Oktober letzten Jahres einer Zahnbehandlung unterzogen. Es wurde eine Brücke und ein Backenszahn entfernt. Auf dem Nachhauseweg setzte durch die Behandlung eine starke Blutung ein, die sich nicht stillen ließ. Vor der Behandlung fand keine Aufklärung statt, da ich aufgrund meiner Herzkrankheit täglich AS 100 zur Blutverdünnung einnehmen muss,das Medikament muss ca. eine Woche vor jeder Operation abgesetzt werden. Ich fuhr sofort wieder in die Praxis und die Wunde musste nachgenäht werden. Drei Tage später setzte für mich ein unerklärliches Trinkbedürfnis ein. Der gesamte Mundraum fing an rot zu werden. Ich ging davon aus, dass es etwas mit dem verwendeten Material zu tun haben könnte. 14 Tage nach der Behandlung hatte sich der Zustand erheblich verschlechtert es stellte sich ein Gewichtsverlust ein, das Sehverhalten änderte sich plötzlich, ich benötigte keine Brille mehr, der Mundraum war stark gerötet.Der Speichelfluss im Mundraum setzte komplett aus. Ich bat den Arzt eine Blutuntersuchung durchführen zu lassen, was dieser ablehnte. Tage später empfahl mir dieser Zahnarzt einen Allgemeinmediziner aufzusuchen. Diesen erzählte ich von der Zahnbehandlung und von der Möglichkeit der Abwehrreaktion bezüglich des verwendeten Materials. Er machte im Mundraum einen Abstrich, nach einer Woche war das Ergebnis negativ und er ließ eine Blutprobe anfertigen. Der CRP Wert betrug 12,0. Der Arzt verschrieb mir daraufhin sofort Antibiotika. Mittlerweile hatte sich die Entzündung auf die Harnwege gelegt so dass ich beim Wasserlassen Schmerzen hatte und etwas Blut verlor. Da ich immer noch von einer Abwehrreaktion des Materials ausging, ließ ich von dem Zahnarzt die eingesetzte Langzeitstudie wieder entfernen. Auch nach einer Woche stellte sich keine Besserung heraus. Mittlerweile fingen meine vorderen Füße an, gefühllos zu werden. der Mundraum war blutrot. Der Zahnarzt der für meinen Zustand verantwortlich war, zeigte keinerlei Reaktion. Am 22. Dezember d.h. zwei Monate nach der Operation des Zahnarztes wurde ich in eine Klinik eingeliefert. Der HBA 1C Wert betrug 14,0, der Blutglukosegehalt betrug 890. Der Glukosewert betrug 898. Nach einer Woche Krankenhausaufenthalt hatten die Ärzte meinen Zustand einigermaßen stabilisiert. Ich muss jetzt seit einem Jahr täglich 1000 mg Mellaformin einnehmen. Meine vorderen Füße sind weiterhin an den Nerven geschädigt. Mein Kurzzeitgedächtnis hat ebenfalls sehr stark gelitten. Der Zahnarzt hätte spätestens nach 14 Tagen nach dem ich ihm alle meine Probleme geschildert hatte, mit einer Antibiotikabehandlung beginnen müssen und so wäre der Schaden an meiner Gesundheit vermeidbar gewesen. Wer von den Lesern hat ähnliche Erfahrungen gemacht, sollte man eine Klage gegen den Arzt anstrengen?

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All das hätte mir auch bevorgestanden. Wenn man erstmal einen Zahnarzt unkontrolliert und ohne eigenes Fachwissen loslegen läßt, kann das in der von Dir beschriebenen Katastrophe enden. Lies dazu meine heuige GUTE FRAGE "Patientengerechte Zahnbehandlung" und deren Kommentare. Das wird auch Dir hoffentlich ein Stück weiterhelfen hinsichtlich meiner darin enthaltenen Tips. Auch siehst du an den Gegenkommentaren, was alles so schief gehen kann, selbst bei einem erfahrenen Zahnarzt. Daher ist der Zahnerhaltung und Kariesprophylaxe ein immens wichtiger Wert beizumessen, bevor der Zahnarzt immer mehr Unfug an Deinen Zähnen anstellt. Auch von der Ultraschall-Zahn steinreinigung rate ich Dir ab. In den Uni-Bibliotheken lagern darüber eine Menge unter den Teppich gekehrte Dissertationen, daß die mehr schaden als nützen. Denn der Ultraschall lockert neben Zahnstein Dir auch die alten Füllungen, die dadurch undicht werden und bald danach rausfliegen. So sieht der Zahnarzt Dich bald wieder und das Martyrium beginnt so lange von neuem, bis du die Dritten frühzeitig benötigst. Auch die Krankenkassen-Bonushefte laß beiseite und gehe nur noch zum Zahnarzt, wenn wirklich was vorliegt. Sonst bohrt der Dir solange wild im Mund herum alle halben Jahre, bis Du Dein durchbohrtes Gebiß inne Tonne kloppen kannst. Dieses Profitstreben der Zahnärzte ist eher mit den Kfz-Werkstätten zu vergleichen als daß die Krankenkassen dieses Profitstreben damals bei der Bonusheft-Einführung beachtet hätten. Dieses ganze Prämburium hat heutzutage zur Folge, daß die Zahnarztpraxen proppe voll sind mit solchem Bonushefte-Folgenkram, sodaß ein wirklicher Zahnkrankheitsfall nicht mal einen kurzfristigen Termin mehr bekommt und 14 Tage und länger auf eine Notbejhandlung warten soll. Als ich vor 16 Jahren das letzte Mal einen Zahnarzt so, konnte da jederzeit noch mal mit zwischendurch ein Akuterkrankungsfall in der Sprechstunde mit behandelt werden. Man müßte denken, daß bei all der Prophylaxe-Wuselei in den Zahnarztpraxen die Zahngesundheit in der Bevölkerung mal in den vergangenen 16 Jahren besser geworden sei. Doch im Vergleich zu damals ist sie offenbar dank der immer umfangreicheren zahnärztlichen Eingriffe im Rahmen dieses Bonusheftekrams, der den Krankenkassen den endgültigen Finanzkollaps beschert, immer schlechter geworden. Beispielsweise müßtest Du als zahnärztlicher Dauerpatient ein sorgenloses 1A-Superwartungsgebiß haben. Doch wie Du siehst, haben die Zahnärzte mehr Pfusch gemacht als was es Dir genutzt hätte. Drum hab ich dann vor 16 Jahren auch einen Schlußstrich gezogen und bin bis heute zu keinem Zahnarzt mehr gegangen. Und wenn mir nun mal nach stattlichen 16 Jahren eine Füllung herausfliegt, seh ich wieder dieses Jammertal deutscher zahnmedizinischer Versorgung. Aber dazu mehr in meiner o.g. GUTE FRAGE. Möglicherweise ein Tipp noch für Dich: bei Zahnschmerzen, Zahnungsschmerzen und Zahnfleischentzündungen gibt es kein besseres Mittel, als mehrmals täglich ca. 10 Tropfen Mercurius Solubilis D 12 von der DHU (kannst Du inner Apotheke kaufen in 20 ml-Tropfflaschen) auf die Zunge tropfen oder in etwas Wasser verdünnt damit gurgeln und dann schlucken. Das nimmt rasch die Entzündung nachhaltig aus dem Mund und der Zahn und das Zahnfleisch ist alsbald schmerzfrei und entzündungsfrei, ohne daß Du in den ärztlichen Teufelskreislauf aus Cortison und Antibiotica gerätst. Im Rahmen meiner homöopathischen Forschung habe ich vor kurzem auch noch ein anderes Mittel gegen all das gefunden mit erstaunlicher positiver Wirkung: zerschneide längs eine rote scharfe Chilischote und schiebe ein größeres Stück davon mit der Zunge an die entzündete Stelle im Mund. Ich versprech Dir: ab da greifst Du niemehr zu all dem Anästhetica-Tablettendreck aus der Apotheke, der Dir Niere, Leber, Nerven usw. ruiniert. Denn so ein Stück Chilischote nimmt Dir binnen 5 Minuten komplett den Schmerz raus. Und auch der Grund des Schmerzes ist nach spätestens 1 Woche durch mehrmalige solche Chilischoten-Auflagen komplett behoben. Selbst bei einer Zahnwurzelruine hören durch Chilli alsbald Eiterung und Entzündung auf und Dein Zahnarzt macht große Augenne, über welche Selbstheilungskräfte Du verfügst. Also, halt die Ohren steif und viel Erfolg !!!

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komplexe Zahnbehandlung

Hallo,

ich habe eine sehr gute Bekannte, der ich helfen möchte, da Sie dazu echt nicht mehr in der Lage ist!

Folgendes:

Vor 12 Jahren hat ein Zahnarzt Ihr schweren Schaden zugefügt, indem er Ihr unter Vollnarkose fast alle Zähne zog. Die Zähne die blieben waren danach dunkel oder mussten wurzelbehandelt werden oder gar gezogen werden.

Für die die jetzt nach Ärztefehler und Klage schreien: "Leichter gesagt als getan!" Sie war beim Anwalt, danach bei mehreren versch. Zahnärzten, Zahnarztkammer usw. -hat alles nichts gebracht.

Damals verdiente Sie noch sehr gut und hat sich 2 Jahre später eine Zahnbehandlung auf eigene Kosten in Polen unterzogen.

Nun gehen die damals angefertigeten Kronen kaputt oder lösen sich. Was ok ist nach dieser langen Zeit.

problem ist jetzt, dass Sie eben durch diese ganze Odysee, schwer gezeichnet ist und auch nicht mehr so gut verdient.

Wie kann man jetzt in Deutschland die Behandlung fortsetzen? Denn jedesmal wenn Sie zum Zahnarzt (BRD) geht und Sie wie eine aussätzige behandelt wird (ich hab es miterlebt!), werden immer nur Kleinigkeiten oder kleinere Folgeschäden (durch fehlende kronen etc.) behandelt. Fragt meine Bekannte nach einer ganzheitlichen Behandlung, so sagt der Arzt:"Dann muss ein Kostenheilplan erstellt werden, aber die Krankenkasse wird kaum was übernehmen!"

Kann das sein? Wir leben hier in Deutschland!!! Da ist ein Mensch der alleine im vergangenem Jahr 32 mal beim Zahnarzt war und hat einen absolut desolaten Zahnstatus! Wie geht das? Bonusheft hat Sie wohl auch nie bekommen!

Kann mir mal jemand einen Tip geben, wie ich Ihr konkret helfen kann? Ich fänd´s toll wenn es Behandlungen geben würde ala "Extrem Schön"- sprich 2-3 mal Behandeln fertig! -Leider will Sie nicht ins Fernsehen, sonst hätt ich Sie schon angemeldet!

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Sie sollte wirklich ins Fernsehen damit gehen, sonst greift der in Deutschland übliche und sauteure Zahnärztepfusch aus reiner Profitgier imer mehr um sich. Von Bonus-Heften und ähnlichem geistigen realitätsfernen Schrott der Krankenkassen sollte man zumindest künftig die Finger von lassen. Das spült zwar ein gutes Einkommen in die Taschen der Zahnärzte und versperrt die damit rappelvollen Wartezimmer den wirklich Zahnkranken, aber ist in der Bilanz gar nicht so gesund, wie uns das Zahnärzte und Krankenkassen vorgaukeln. Denn das mit der "zahnärztlichen Prophylaxe" ist vergleichbar mit einem Auto, welches ohne Störbefund putzgesund zum "Service" mal eben schnell in eine Kfz-Werkstatt eingeliefert wird. Hinterher hat man eine saftige Rechnung an der Backe und bleibt Tage später mit Autopanne irgendwo liegen, weil die Werkdstatt absichtlich zur Einkommenssteigerung oder schlicht aus lauter "Service-Pflegestreß" irgendwas an der Fahrzeugtechnik vermasselt und verstellt hat bis hin zur falschen Flüssigkeitsbefüllung von den diversen Wasser-, Öl- und Chemikalienbehältern im Motorraum. So muß sich auch niemand wundern, wenn er nach jahrelanger Bonusheftbefolgung beim Zahnarzt dann frühzeitig schon die Dritten beantragen muß, weil in der vorausgegangenen "Prophylaxe-Servicezeit" der Zahnarzt auf seiner Kariesjagd auch das noch so kleinste Loch zu einer Riesenbaustelle ausgeweitet hat. Die bereits gelegten Füllungen der letzten Jahre macht er dann noch morbide und undicht durch seine substanzzerrüttende "Zahnstein-Ultraschall-Behandlung", nach der nichts mehr so war, wie vorher. Denn dieser Zerrüttungsvorgang per Ultraschall sprengt nicht nur den Zahnstein und körpereigene Zahnheilvorgänge aus den Fugen, sondern wirkt auch gleichermaßen auflösend auf Kronen und Füllungen ein, die alsbald nach solchen Ultraschall-Zahnmißhandlungen wie von alleine herausfallen, womit das gesamte lukrative Zahnarzt-Theater wieder von vorn beginnen kann. Auch Ihre gute Freundin ist offenbar auf so ein arglos und vermeintlich hilfreich erscheinendes Bonusheft ihrer Krankenkasse hereingefallen und hat nun neben dem gravierenden gesundheitlichen Schaden auch noch die über die Jahre so in der Zahnarztpraxis grundsteingelegte unerschwingliche Kostenlawine des Dentalisten vor sich. Was an Rat noch bleibt für so ein regelmäßig durch moderne Zahnärzte voll verpfuschtes Ruinengebiß per Bonusheft, ist die Rettung der verbliebenen Zahnstummel durch abendliche Zahnreinigung nach der letzten Mahlzeit und nach dem letzten abendlichen zuckerhaltigen Getränk mittels einer zahnwirksamen Zahncreme, wie z.B. BIOREPAIR von Dr. Wolff und ansonsten bleiben dann nur noch die Dritten zum Einbau bei soviel vorausgegangenem Zahnärztepfusch, der immer häufiger von Geschädigten zu hören ist und daher auch in die Medien drängen sollte zur Abstellung derart skandalöser Zustände im sogenannten "deutschen Weltklasse(???)-Gesundheitswesen" mit seinen auch dadurch eskalierenden ruinösen Kostenlawinen, für die dann die Versicherungsgemeinschaft unschuldigerweise wieder gerade zu stehen hat und der schuldige Zahnarzt ungeschoren an seinen Opfern lachend mit einem Ferrari vorbeidüsen kann.

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Darf ein Rechtsanwalt eine Zivilklage bei Gericht erheben und verhandeln ohne Prozeßvollmacht?

Florpsel wurde vor knapp einem Jahr auf "Nachzahlung angeblich ererbter Stromkostenschulden" durch einen Rechtsanwalt "als Vertretung eines Stromlieferanten" per Zivilklage verklagt. Das Gericht gab der Klage statt und dem Kläger in 1. Instanz nun kürzlich recht trotz zahlreicher Einwendungen Florpsels als Beklagter gegen diese Klage, die nach Florpsels Rechtsauffassung zur gerichtlichen Zurückweisung der Klage hätten führen müssen. Daher nun Florpsels Fragen hierzu: 1.) Darf der Anwalt des Klägers die Zivilklage erheben und führen trotz fehlender Prozeßvollmacht des vermeintlichen Klägers oder muß das Amtsgericht so eine mangelhafte Klage zurückweisen. Obwohl der Beklagte Florpsel seit Prozeßbeginn auf diesen Klageformmangel das Amtsgericht wiederholt hinwies und die Klagezurückweisung beantragte, schert sich der Richter einen Teufel darum und läßt die Klage zu und entscheidet diese zugunsten des Klägers im Urteil (trotz weiterer nachfolgend benannter Klagemängel), sodaß Florpsel nun in die 2. Gerichtsinstanz ziehen will gegen so ein mangelhaftes Gerichtsurteil. 2.) Darf dieser Anwalt ohne Prozeßvollmacht seines Klägers die Klage am Gerichtssitz des Klägers führen oder muß er sich nach der ZPO richten und die Klage am Gerichtssitz des Beklagten einreichen und führen ?( Auch in dieser Frage hebelt der Richter die ZPO aus und gestattet diesem Kläger dieses rechtswidrige Vorgehen. ) 3.) Darf der prozeßvollmachtlose Anwalt von Florpsel einen behaupteten Stromkostenrückstand eines Florpsel-Erblassers einfordern, ohne daß er einen rechtsgültigen Strombelieferungsvertrag dem Gericht nachweisen muß ? Florpsel ist hierbei der Meinung, daß eine Mindestvoraussetzung für so eine Zivilklage ist, daß der Kläger seinen Rechtsanspruch auch mit einem gültigen Vertrag als Prozeßgrundlage begründen und nachweisen muß, wenn Florpsel das Vorhandensein eines solchen Vertrags bestreitet und der Kläger diesen Vertrag auch nicht erbringen kann als Beweis. Der Richter stellt sich hier auf die Seite des Klägers und meint, daß Florpsel umgekehrt nachweisen müsse, daß kein Vertrag zwischen dem Stromlieferanten und dem Beklagten-Erblasser bestanden hätte. 4.) Darf der Kläger überhauipt die Identität von Florpsel beim Nachlaßgericht von Florpsels Erblasser erfahren oder sind Nchlaßakten kein öffentliches Gerichtsregister, wie dies Florpsel meint und in der Klage als Beklagter einwendet, daß daher die Beschaffung von Florpsels Identität durch den Kläger ein datenschutz-rechtswidrig erlangtes Beweismittel darstellt und somit nicht in der Klage verwendet werden darf. Florpsel ist der Auffassung, daß ein Dritter wie der Kläger nur dann von einem Nachlaßgericht Auskünfte einholen darf, wenn er eine richterliche Verfügung oder einen Vollstreckungsbescheid dem Nachlaßgericht vorlegen kann. Fazit und grundlegende Frage: Dürfen in Deutschland Richter die geltenden Gesetze nach Lust und Laune anwenden ? Schließlich entstanden Florpsel o.g. Rechtsauffassungen aus eigenen Erfahr

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An dieser Stelle setzt Florpsel seinen Fragentext weiter fort, da das Fragefeld nicht mehr Text zuließ: .... Schließlich entstanden Florpsels o.g. Rechtsauffassungen aus eigenen Erfahrungen mit der Justiz, als Florpsel früher selber mal als Kläger von einem Schuldner eine Forderung eintreiben wollte und mit all solchen gerichtlichen Formerfordernissen konfrontiert wurde. Insofern wäre es recht und billig, wenn nun auch Florpsel als Beklagter auf die selben Gesetze zurückgreifen könnte. Da dies aber offenbar nicht möglich ist, stellt sich für Florpsel die Frage, ob wir hier in Deutschland eine 2-Klassen-Justiz haben, in der nur die Reichen und Multis stets recht bekommen und die kleinen Leute stets die Dummen sind, ganz egal, wieviele Rechtskenntnisse sie mittlerweile haben und wie sehr auch im jeweiligen Rechtsstreit das Gesetz auf ihrer Seite wäre ? Da können wir doch gleich die Justiz abschaffen und all das, was die Reichen und Mächtigen von den kleinen Leuten rechtswidrig verlangen, zum Gesetz ernennen !? Wie weit darf die Narrenfreiheit der Richter über dem Gesetze stehen und welche obere Instanz ist für die Richterkontrolle zuständig ? Wie Florpsel erfuhr, ist jedenfalls ein Amtsgerichtsdirektor in Deutschland nicht zuständig zur Aufsicht der an seinem Gericht tätigen Richter. Und: dürfen bereits in der 1. Gerichtsinstanz die Verfahrensabläufe und Rechtsargumentationen soweit "lateinerisiert" werden, daß kleine Leute, die sich selber vertreten wollen im Prozeß praktisch keine wirkliche Chance mehr haben im Prozeß und auf diese Art praktisch aus dem Prozeß als unweigerliche Verlierer herausgekickt werden ? Weshalb gibt es keine richterliche Pflicht, den Prozeß wenigstens in der 1. Instanz so zu gestalten, daß auch ein Otto Normalbürger mit am Verfahren teilnehmen und sich verteidigen kann ? Schließlich gibt es ja in der 1. Prozeßinstanz keinen Anwaltszwang ! Aber wenn die Justiz in Deutschland sich mittlerweile so sehr als eigene lateinerisierende Kaste gleich den Medizinern des Mittelalters vorm Volk abschotten kann, daß praktisch niemand mehr ohne Anwalt weiterkommt, so sehr er auch Rechtliteratur ganz allgemein und fallspezifisch selber studieren mag, da fragt man sich doch schon,ob dies noch im Sinne von Volk, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist ? Hat solch ein allgemein heute in Deutschland zu beobachtendes juristisches Gebahren überhaupt noch etwas mit dem Grundsatz von Rechtspflege und Rechtswahrung zu tun oder verkommt die Justiz zunehmend eher zu einem profitgierigen Mammonjäger ? Weshalb bekommt der kleine Bürger auf den Gerichten keinerlei Rechtsberatung mehr und wird bei jeden Shit zum teuren Anwalt von den Gerichten verwiesen, selbst wenn es sich um ganz allgemeine Gerichtsverfahrensfragen, wie z.B. Einspruchs- und Klageerwiderungsfristen handelt - sowas ist doch wirklich nicht mehr ganz normal und so braucht sich doch niemand mehr zu wundern, wenn am Ende in so einem Staat wie Deutschland jeder nur noch macht was er will und sich einen Teufel um Recht und Gesetz kümmert, wie wir dies ja alle erleben können in den täglichen Medienberichten. Und wer schon noch finanziell in der Lage ist, für jeden noch so kleinen Shit einem Anwalt Unsummen an Honorar zu löhnen, dem ist damit noch lange nicht geholfen. Denn als Florpsel noch eine Rechtsschutzversicherung hatte, konnte er erleben, wie jeder in einem Rechtsfall von ihm konsultierte Anwalt ihm anderslautende Rechtsauskünfte und Falleinschätzungen gab. Insofern kommt diese Branche für Florpsel ebenfalls einem Narrenschiff gleich, ohne daß die teuren Anwaltshonorare auch für Qualität bürgen würden. Ist ja auch kein Wunder, wenn in unserem deutschen Anwaltshonorarsystem - anders als in allen anderen Berufsständen und bei den erfolgsorientierten Anwaltshonoraren in den USA - ein Rechtsanwalt jederzeit sein Honorar einfordern kann, ganz egal, wie gut er ist und ob er was für seinen Mandanten tut und ihm sein Recht verschafft bei Gericht oder ob er alles in den Sand setzt, wie Florpsel das von vielen kleinen Leuten immer wieder hört. Zum o.g. speziellen Rechtsstreit fällt mir noch Frage 5.) gerade ein: wann verjähren eigentlich behauptete Stromkostenschulden für den vermeintlichen Stromlieferanten ? Kann dieser noch behauptete Stromkostenrückstände bis 2007 zurückreichend im Jahr 2011 einklagen ??? Und: wie glaubwürdig ist überhaupt so ein Klägervortrag, daß ein Stromlieferant angeblich über 4 Jahre lang Florpsels Erblasser Monat für Monat mit Strom und Fernwärme beliefert hat, ohne daß er einen gültigen Vertrag hierzu besitzt. Denn in der Praxis ist es doch eher so, daß ein Strom- und Fernwärmelieferant nach 2 Monaten einen behaupteten Liefervertrag fristlos kündigen würde und hiernach die Versorgung kappen würde. Schon unter diesem Aspekt würde jeder reichen-unbefangene normale Richter solch eine 4-Jahresnachzahlungsforderung (bei der ganz nebenbei bemerkt noch der Verstorbene in seiner 6o qm-Wohnung noch 14 Monate lang nach seinem T

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