Die Antwort kommt zwar etwas spät, aber vieleicht hilft sie ja in Zukunft noch Schülern mit schwierigen Lehrern die s Probleme mit einem Rechtsstaat haben. Weiterhin haben wir in der Klasse gerade ein ähnliches Problem.
"Artikel 33 Genfer Abkommen IV bestimmt, dass keine Person für ein Verbrechen verurteilt werden darf, das sie nicht persönlich begangen hat. Eine Kollektivstrafe setzt Kollektivschuld voraus. Nach Art. 87 Abs. 3 Genfer Abkommen III und Artikel 33 Genfer Abkommen IV zählen Kollektivstrafen zu den Kriegsverbrechen." (Wikipedia/Kollektivschuld)
Sehr interessanter und hilfreicher Artikel: http://www.123recht.net/Kollektivstrafen-gegenueber-Schuelern-sind-unzulaessig-__a3288__p2.html
LG, Florian