Schulnote ungenügend (6) in Form einer Strafe erlaubt?
Ich habe jetzt nun schon so viele Videl darüber geschaut, was Lehrer dürfen und was nicht, sowie mich darüber belesen, aber nie wurde meine Frage komischerweise beantwortet.... Es ist folgendes Problem: Ich kam dem Lehrer ein wenig unhöflich entgegen... habe ihn aber keines Falls beleidigt noch überhaupt ihn angesprochen, jedoch kann man man es ,,Dummkommen" nennen, wenn man es so will... dieser meinte dann, dass ich mein Equipment, welches wir für die Leistungskontrolle brauchten, abgeben soll und Spielnote 6 bekomme... Ist dies nun erlaubt mich von einer Leistungerhebung auszuschließen und mir eine 6 zugeben, weil er mir die Teilnahme an dem Unterricht verboten hat ? Er hat ja eig. Keinen Grund dazu oder doch ? Ich meine Ausschleißund geht, wenn ich störe, die habe ich ja aber auch nicht gemacht... aber mir zu verbieten, ab der LK teilzunehmen und mir somit meine Zeugnisnote versauen ? Really... ach und Falls wichtig : lebe in Sachsen-Anhalt