Hallo Tina? Ich beantworte das heute mal in Stichpunkten.
Ob Mangel oder nicht kann Dir eigentlich egal sein, da Du als Privatperson keine Haftung für Sachmängel übernehmen musst. Ausser Du handelt vorsätzlich, was aber aufgrund Deiner Fahrt zum Tüv somit ausgeschlossen ist. Du musst für den Schaden NICHT aufkommen. Fair von Dir wäre ihm 100.- Euro zu erstatten, da die Feder wohl schon bei Verkauf kaputt war (reine Vermutung).
Welche Feder kostet denn bitte 450.- (!!!) Euro?? Hast Du einen Porsche verkauft?? Da werden mit großer Wahrscheinlichkeit wieder Sachen verkauft, die nicht nötig sind...
Es reicht vollkommen aus, diese eine Feder + Befestigungsschrauben zu ersetzen!Mit seinem Fahrstil kaputt gemacht? ...Nee, hat der Tüv einfach nur übersehen. Sind auch nur Menschen.
Für die Zukunft bitte mehr Fakten (Model, Baujahr, Km-Stand und solche Dinge), dann könn ma euch viel genauer antworten
Viel Spaß mit dem neuen Auto ;-) Gruß