Das Grundschulzeugnis musst du meines Wissen nach nicht nachweisen [ zumindest musste ich das nicht].

Aber was ich nachweisen musste, ist da, wo ich mein Praktikum absolvierte. Sie werden dich natürlich fragen, welche Erfahrungen du in dem Bereich schon gesammelt hast. Also sie werden auf jedenfall von dir eine Bescheinigung des Praktikums haben wollen. Deine Vorstrafe wegen Diebstahls wird natürlich nicht gelöscht, die wird das ganze Leben lang bleiben.

Mit deinen 17 oder 18 Jahren solltest du aber wissen, dass jeder Arbeitgeber dies verlangt.

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