Also, jetzt will ich als IHK geprüfte Sicherheitsfachkraft auch mal was dazu sagen. Keiner ausser Polizei oder eine andere hoheitliche Instanz wie Zoll oder das Ordnungsamt die beliehen sind, dürfen Dinge beschlagnahmen. Eine Wegnahme ausgenommen wenn es sich um Diebesgut handelt, darf nicht durch einen Sicherheitsmitarbeiter erfolgen. Auch eine körperliche Durchsuchung oder durchwühlen von Taschen sind Diesem untersagt wenn es die Person nicht erlaubt. Dafür wird im Regelfall die Polizei hinzugezogen.
Je nachdem in wie weit dem Sicherheitsmitarbeiter vom Auftraggeber dem er als Besitzdiener untersteht das Hausrecht übertragen wurde kann dieser es auf dem Gelände des Eigentümers auch in rechtlichen Maßen anwenden.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.