Nachtrag: 500m, hab ich selbst gefunden gerade. Und dies trifft dann auf die beiden zu, egal ob Luftlinie oder Strecke per Fuß. Also würdei ch sagen, meldet man diesen Umstand am besten direkt am Montag.
Hallo,
Tut mir leid für ihn und für dich. Ich kann Dir aber aus eigener Erfahrung nur sagen: Geh. So bitter das ist, wenn Du den Abstand gewinnst, wirst Du darüber wegkommen. Eine räumliche Trennung ist vielleicht auch etwas, was ihm dann zu verstehen gibt, dass es so nicht mehr weiter geht.
Du musst ihn "fallen lassen" damit er es checkt. Bring alles heimlich in Sicherheit, und geh dann von einem Tag auf den anderen.... Du musst diesen Schritt gehen, es wird da leider keine sanfte Lösung geben.
Ich hab auch Probleme gehabt, massiv sogar, und mehr als 70k verzockt... Hab aber die Kurve irgendwann bekommen. Mein Problem war und ist noch, dass ich tatsächlcih dem Geld hinterher schaue und solange ich nicht wieder einen Teil auf der hohen Kante habe, ist man immer noch in der Gefahr wieder zu zocken ... weil man der Antrieb, ein Teil des Geldes wieder reinzuholen immer wieder aufkommt.
Du meinst aber mit zocken, Glücksspiel, oder?
Na wieviel Stunden im Monat muss er denn arbeiten? Was steht denn im AV?
Bei 40h Vollzeit sind es um die 173 h, oder es stehen 173 Stunden direkt im AV.
Der gesetzliche Mindestlohn sind 8,84 Euro Stand Januar 2017, da wird auch nicht dran gedreht oder gerüttelt. Es gibt da acuh keine Schlüpflöcher per se. Manche AG setzen nur vorher fest was in der vorgegebenen Zeit zu schaffen ist, Bsps bei Paketzustellern oder Kurierdiensten. Diese müssen in 5h die Tour schaffen zum Bsp, brauchen aber tatsächlich immer 7h... dann ergibt sich de facto ein geringerer Stundenlohn aber das ist ja bei deinem Mann nicht der Fall, denk ich mal.
Wenn er im übrigen 7 Tage arbeitet, klingt es auch so, als fallen da noch Zulagen an, sprich Wochenend-/Sonntagszuschläge...
Auf gar keinen Fall kündigen! Nimm doch keine Rücksicht auf andere in deinem Zustand, jetzt geht es vorrangig nur um dich. Mach dir nicht die nächste Baustelle auf, bleib wo Du bist und genau dafür bist Du ja krankgeschrieben.
Also die Aussage, dass du eine fristlose Kündigung zustimmen würdest, reicht nicht aus. Deine Kündigung muss acuh in schriftform zugegangen sein: Ist das der Fall gewesen?
Eine fristlose Kündigung ist auch kein Aufhebungsvertrag und andersrum. Wenn dein Arbeitgeber Dich fristlos gekündigt hat, kannst Du klagen - sprich Lohnklage - da sollte er dann keine Chance haben. Jedoch sind da noch einige Informationen im Verborgenen. Was steht als Begründung drin? Wann ging Dir die Kündigung zu?
Wenn Du keinen Anwalt hast und auch keine Rechtsschutzversicherung kannst du in erster Instanz allein klagen. Ich schreib Dir da gern was, geht sehr einfach.
Vorher aber auch noch prüfen, ob Du nicht noch Anspruch auf Krankengeld hattest. Dieser Anspruch entfällt im übrigen im Anschluss an das Beschäftigungsverhältnis, wenn Du gekündigt hast, als Du bereits krank warst - so wie Du es ja beschreibst.
Aber grundsätzlich solltest Du Erfolg haben - Arbeitsgerichtskosten bei Urteil sind jedoch 450 Euro. Bitte bedenke das, bei Klage. Anwaltsgebühren in erster Instanz zahlt auch jeder für sich. Wenn Du nicht allein Klagen möchtest, lohnt sich das alles vermutlich nicht.
Grundsätzlich geht das, und zwar wenn der Lohn zuspät kommt. Du darfst sogar eine Pauschalbetrag von 40 Euro stellen, wegen der verspäteten Lohnzahlung.
Gruß
Der Einbau(sofern PLatz für RCD in Kombi mit den LS Schaltern) ist überschaubar. die Frage ist, welchen Aufwand DU hast um alles aufzustemmen, die Kabel reinzuziehen und wieder zuzuputzen :) Kabel kostet der Meter 1 Euro, RCD/LS ca. 100 Euro, Einbau vlt 250 Euro mit Anschlussdose in der neuen Küche und im Kasten. Die Frage ist, wer die Kabel zieht...
Also der reine Einbau im Kasten von LS Schalter und RCD ist easy going.. sofern genug Platz da ist...
Servus,
Hab dual studiert und kann dir sagen - > Ja, ist zeitiintensiver. Zumal du auch keine Klausuren groß schieben kannst zum Bsp. , sonst bist Du gleich weg vom Fenster wenn du eine gewisse Anzahl an Klausuren schiebst oder schieben musst, weil Du durchgefallen bist.... varriert sicher auch nach PO von Fakultät zu Fakultät, und auch nicht der einzige Grund warum es schwerer ist. Fachlich mag das immer eine andere Frage sein, da das auch an vielen anderen Faktoren hängt, wie "schwer" die spezielle Hochschule es dann nun macht usw.
Servus.
Ähnlicher Fall hat sich auch vor kurzem bei uns zugetragen. Ausgang
unbekannt, aber erschreckend, dass das also öfter vorkommt. Ich glaube
Dir, die Polizisten lügen ja normal nicht, sondern irren sich lediglich halt auch mal und waren vermutlich hier und da davon überzeugt, dass der Beschuldigte gefahren ist.
Wie ging es aus?
Dann löse ich mal selbt auf, nach einem Anruf bei der IHK.
Doch, ist möglich. Denn wenn die Firma in der gemeldeten Gemeinde/Kreis nicht existiert, und die andere Firmierung den Namen nicht hat Schützen lassen, und nicht in der gleichen Branche Wettbewerber ist, ist es zulässig sofern die Eintragung ins Handelregister generell eintragungsfähig ist.
Daher sind alle Anworten leider falsch. Dennoch danke :)