Du musst als erstes deinen Geschäftsplan deinen Eltern vorlegen und diesen genehmigen lassen.
Mit dieser Genehmigung musst du dann zum Vormundschaftsgericht. Dieses prüft dann, ob du die nötigen Fähigkeiten, Kenntnisse und die Reife zur Führung eines Gewerbes besitzt.
Stimmt das Gericht schließlich zu, kannst du beim Gewerbeamt dein Gewerbe anmelden.

Viel Glück!

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"Du würdest mich genauso so sehr interessieren wie jetzt: gar nicht."

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Für kleine Wehwehchen, in denen man an Werktagen zum Hausarzt geht, ist an Sonn- und Feiertagen der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig.
Telefonnummer: 116 117
Da erfährst du dann, welcher Arzt in deiner Nähe seinen Dienst versieht, den kannst du dann aufsuchen.

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