Nachträglich Schmerzensgeldklage einreichen?

Guten Tag alle miteinander,

Ich war im Jahre 2009 Beteiligter (als Fußgänger) eines schweren Verkehrsunfalls bei welchem ich schwere Knochenbrüche des rechten Unterschenkels erlitten habe.

Das Bein ist seit 2010 wieder vollständig belastbar und komplikationslos verheilt.

Nun befand ich mich vom 03. März bis einschließlich 28. April in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus, wo neben einer dissozialen, einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung, mehreren Zwangsstörungen und Depressionen, eine Posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert wurde., welche defintiv von dem Unfall herrührt. Das belegen auch die fachärztlichen Berichte aus der Klinik.

Den Polizisten, welche damals am Unfallort eintrafen, ist ein schwerwiegender Fehler unterlaufen und zwar, dass sie mich am Unfallort vernommen haben, als ich schwerverletzt und unter Schock stehend am Boden lag und notärztlich versorgt wurde.

Meine Aussage hätte gar nicht gelten dürfen. Man hätte ein paar Tage warten und mich im Nachhinein im Krankenhaus befragen müssen. Ich beauftragte zum damaligen Zeitpunkt einen Rechtsanwalt mit meinem Anliegen, welcher kläglich scheiterte. Anstatt des mir zustehenden Schmerzensgeldes erhielt ich die alleinige Unfallschuld und erhielt somit keinerlei Entschädigung seitens der Versicherung der Fahrerin.

Für mich hat diese Dame ebenfalls eine Fahrerflucht begangen, da sie sich erst einmal vom Unfallort entfernt hat, dann aber doch zur Besinnung kam und zum Unfallort zurückgefahren ist, sich aber nicht um mich kümmerte, sondern mir Vorwürfe machte und meinte, ob ich eine gute Versicherung hätte, die den verursachten Schaden begleichen würde. Ich interessierte sie nicht im geringsten. Ihre Aussage gegenüber der Polizei: "Der Typ ist einfach weitergelaufen und so dachte ich der hätte nichts und bin deswegen weitergefahren." Für mich ein klarer Fall von Unfallflucht. Des Weiteren gilt der Grundsatz, dass der Fußgänger das schwächste Glied im Straßenverkehr ist, man immer bremsbereit sein muss und zumindest eine Teilschuld als KFZ-Halter trägt.

Zumal eine Insel auf der rechten und eine Übergangsinsel auf der linken Seite der Strase waren und es somit einen besonders gekennzeichneten Fußgängerüberweg darstellt. Zualledem hat die Dame den Anschein erweckt als würde sie mich über die Straße gehen lassen, sah ihre Freundin am Straßenrand, hat dieser gewunken und gab auf einmal Vollgas und erwischte mich frontal und ich flog daraufhin durch die Luft.

Da Posttraumatische Belastungsstörungen auch erst Jahre später auftreten können, habe ich bis dahin noch keine rechtlichen Schritte unternommen, um ein Schmerzensgeld für den psychischen Schaden einzufordern.

Ich will einfach nur Gerechtigkeit. Das Vertrauen in den Rechtsstaat habe ich verloren,

Meine Frage: Kann ich auf dem Boden eines fachärztlichen (psychiatrischen) Gutachtens eine Schmerzensgeldklage einreichen, obwohl der Unfall nun schon ein paar Jahre zurückliegt oder besteht überhaupt keine Chance mehr ?

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Hallo.

Der Unfall war 2009? Dann sind deine Ansprüche leider verjährt, wenn die Gegenseite kein sogenannes Verjährungsverzicht ausgesprochen hat. Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen aus einem Verkehrsunfall verjähren leider nach 3 Jahren gem. der regulären, gesetzlichen Verjährungszeit. Die Ansprüche sind somit am 31.12.2012 24 Uhr verjährt.

Wie gesagt, natürlich für den Fall, dass es keinen Verjährungsverzicht der Gegenseite gibt.

Viele Grüße.

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Es ist so: die Anzeige wegen Fahrerflucht ergeht von Amts wegen, dass bringt nicht der Geschädigte zur Anzeige.

In vielen Fällen ist es aber so, dass das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt wird und das öffentliche Verfolgungsinteresse nicht gegeben ist. Dann wird das Verfahren an die zuständige Bußgeldstelle weitergeleitet. Was die dann draus macht, ist unterschiedlich. Meist gibt es ein Bußgeld, weil du unachtsam im Straßenverkehr warst und deswegen einen Unfall verursacht hast.

Auf jeden Fall solltest du prüfen, ob du eine Rechtsschutzversicherung hast und dann direkt mit dem Wisch von der Polizei zum Anwalt gehen. Der wird dann auch eine Stellungnahme für dich abgeben, dann musst du vor der Polizei auch nicht als Beschuldigter aussagen.

Davon abgesehen: es kann durchaus vorkommen, dass man leicht irgendwo aneckt und das eben nicht merkt. Die Karosserie eines Fahrzeugs ist ja eben so gebaut, dass man nicht alles merkt, was da so von außen dran kommt. Das passiert häufiger als du denkst.

Mein Rat also: Rechtsschutz prüfen und dann auf zum Anwalt; und wenn du keine Versicherung hast, dann mit dem Anwalt eine Gebührenvereinbarung treffen.

P. S. Der Schaden muss deiner Versicherung gemeldet werden. Die kommt für die Kosten des Geschädigten auf.

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Gegnerische Autoversicherung zahlt nicht...Klage?

Hallo zusammen,

vor knapp 2 Monaten hatte ich einen Autounfall. Ich fuhr auf einer 2 spurigen Hauptstrasse und ein anderer PKW fuhr aus einer Nebenstrasse von rechts in den Verkehr ein. Er wollte nach links auf die Gegenfahrbahn einbiegen. Ich habe bemerkt, dass er vor dem Losfahren nur in die andere Richtung sah und konnte somit auch noch einigermaßen Bremsen und Ausweichen als ich sah wie er losschoß. Trotzdem erwischte mich der Wagen noch seitlich und meine Beifahrertür, das hintere Seitenteil, Felge und Reifen wurden beschädigt. Die B-Säule bekam eine Beule.

Der Unfall passierte genau vor der Polizeiwache, somit waren die Kollegen auch gleich vor Ort. Der Polizist meinte, er hätte den Unfall verursacht und würde natürlich ein Bußgeldverfahren und Punkte bekommen.

Am nächsten Tag rief ich gleich einen Gutachter und ließ alles dokumentieren und den Schaden aufnehmen. Das ganze kam dann auch gleich zu einem Anwalt, der den entstandenen Schaden von der Versicherung einforderte. (9500€). Ich hatte schonmal Probleme, darum habe ich gleich einen Anwalt eingeschaltet.

Nun ist gestern schon die zweite Zahlungsfrist abgelaufen und ich habe immer noch kein Geld gesehen. Meine Wagen steht schon 2 Monate kaputt in der Garage. Der Anwalt hatte im letzten Schreiben mit einer Klage gedroht. Nun weiß ich nicht, ob dass das richtige ist.

Was kommen da für kosten auf mich zu? Wie lange sollte so eine Schadensregulierung normal dauern? Ich weiß schon nicht mehr weiter / Will eigentlich nicht vor Gericht gehen

MfG

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Junge Junge,

1) Ruf deinen Anwalt an. 2) So gut wie jede Versicherung ist derzeit auf Grund von Personalmangel überlastet. Die Bearbeitung eines einfachen Schreibens kann schon mal 6 Wochen in Anspruch nehmen. 3) Weder will die Versicherung dich mürbe machen, noch ist das Taktik.

Mag sein, dass die Versicherung sich bereits 2 Tage nach dem Unfall bei dir gemeldet hat, das ist aber normal. Vermutlich hat sie dir auch noch Angebote für einen Mietwagen gemacht?!

Eine Klage zu dem Zeitpunkt kann schon Sinn machen. Je nach Aktenlage. Es ist so, dass man der Gegenseite 4 Wochen Zeit geben muss, damit sie den Schaden reguliert. So weit so gut.

Überleg aber mal, wie das gehen soll, wenn noch hunderte andere Schäden beabeiten sollst und dann auch noch komplizierte Fälle prüfen musst.

Ich kann verstehen, dass eine schnelle Regulierung willst, aber das funktioniert leider nicht immer (vor allem bei so einer Schadenhöhe). Manche Schadenfälle, die eigentlich einfach gelagert sind, können sich auch mal ein Jahr hinziehen. Ich will dir ja keine Angst machen, aber das kann schon vorkommen.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann zahlt die erstmal die Anwaltskosten, bis abschließend mit der Gegenseite geklärt wurde. Dann zahlt die die Kosten.

Und jetzt ruf deinen Anwalt an und frag wie der Sachstand ist. Meine Fresse, dazu hast du ihn doch beauftragt.

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Wenn das Fahrzeug ein Leasingfahrzeug ist, musst du den Schaden immer melden und dir dort eine Reparaturfreigabe holen.

Das muss auch irgendwo in deinem Vertrag stehen!

In dem Fall wirst du auch nicht umhin kommen, das Fahrzeug ordnungsgemäß bei einer Fachfirma reparieren zu lassen, sonst wirst du bei der Fahrzeugrückgabe Probleme bekommen. Meist wollen die Leasingfirmen auch eine Kopie der Reparaturrechnung übersandt haben.

Außerdem hat es nichts mit dem Unfallgegner zu tun. Seine Kfz-Haftpflichtversicherung hat den Schaden zu tragen, wenn die Schuld zu 100 % bei ihm liegt.

Überleg dir mal, was andere machen würde, wenn du einen Unfall verschuldest.

Augen auf im Straßenverkehr, dann passieren auch keine Unfalle. Unfälle haben nichts mit Fairness zu tun!

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Es ist egal ob nur dein Nummernschild eingedrückt ist oder nicht.

Als Laie erkennt man oft nicht, was da noch so alles beschädigt wurde.

Es ist also ratsam, dass sich das mal ein Fachmann (Kfz-Sachverständige) anschaut.

Hierzu macht es aber Sinn, dass du deinen Anwalt einschaltest, der setzt dann den (vermeintlichen) Unfallgegner bzw. dessen Versicherung (wenn du ein Kennzeichen hast, ist diese liecht rauszufinden) erstmal in Verzug.

Wenn du deine Rechte wahren willst, dann musst du sie in Verzug setzen. Das würde aber auch (wie erwähnt) ein Anwalt machen.

In Verzug setzen, heißt, dass eine Frist gesetzt wird, in welcher der Unfallgegner bestätigen muss, dass er Schuld am Unfall hat (grob umschrieben).

Dann noch viel Glück!

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Also,

erst mal ist gut, dass ihr beim Arzt wart. Das ist bei einem Unfall immer wichtig, sonst fehlt der Nachweis für den "Personenschaden".

Es ist so, dass natürlich jeder Insasse bei einem Verkehrsunfall auch Anspruch auch Schadenersatz, in eurem Fall das Schmerzensgeld, hat.

Ihr müsst die Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Bei Verletzungen empfhielt es sich immer zum Anwalt zu gehen. Der hat spezielle Tabellen für die jeweiligen Verletzungsmerkmale und kann deutlich besser mit den Versicherungen verhandeln und meist mehr rausschlagen, als ein Otto-Normal-Verbraucher.

Dir als Verletzter steht das Schmerzensgeld zu. Entweder wird das Geld direkt an dich gezahlt (auf dein Konto) oder deine Mutter muss es dir auf jeden Fall auszahlen. Es ist dein Anspruch, nicht der deiner Mutter. Sie mag vielleicht (wenn du noch minderjährig bist und sie deine Erziehungsberechtigte ist) das Geld in Empfang nehmen, muss es dir aber auszahlen.

Achtung: nur mal zur Info, als Insasse kannst du deinen Schmerzendgeldanspruch auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung deiner Mutter geltend machen. Was hier aber nicht viel Sinn macht, da die Schuldfrage wohl beim Unfallgegner liegt.

Gute Besserung!

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Gegnerische versicherung will nicht Zahlen trotz klarer Unschuld

Hallo zusammen, mir ist vor 2 Monaten ein Betrunkener in mein parkendes Fahrzeug Gefahren und hat Fahrerflucht begangen, zum Glück haben zeugen das kennzeichen notiert und ich konnte sofort die Polizei informieren. 1std später hatten sie den Fahrer des Fahrzeugs und somit auch alle Daten. Der fall wurde bei der gegnerischen Versicherung gleich gemeldet. Ich hab mein Auto in die Werkstatt gebracht und ein Gutachter kam. Der Schaden war etwas über 10.000€ für mich war klar, ich möchte das Auto nicht behalten, da ich es erst seit 10 monaten hatte und es finanziert habe. Naja auf jeden fall hat der Gutachter mir erst den wiederbeschaffungswert auf 12800 angesetzt, nachdem ich nochmal mit ihm gesprochen habe und ihm gesagt habe das dass Auto noch vor 10 monaten 14000€ gekostet hat hat er es auf 13400€ hochgestuft. Alles läuft über Anwalt und die gegnerische Versicherung will einfach nicht bezahlen, weil sie sagen das der wiederbeschaffungswert viel zu hoch ist. Sie würden mir 10000€ zahlen. Nin Sitz ich da ohne Auto ohne Geld. Der Anwalt hat Klage eingereicht. Hat jmd sowas ähnliches schon erlebt, könnt ihr mir sagen wie meine Chancen vor Gericht stehen, komm ich an mein vollständiges Geld?? ich hatte eine 1er BMW 116 bj 08 56000 km, also 13400€ ist schon oberste Grenze, aber es ist noch im Rahmen sagt der Anwalt... Bin schon kurz vorm verzweifeln das das alles nach hinten los geht und ich weniger bekomme als mir eigentlich zusteht... Freu mich über jedes Feedback von euch Gruß Silvio

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Hallo,

erstaunlich, dass du noch keine Antwort bekommen hast.

Bei einem Verkehrsunfall ist es so, dass bei deiner Unschuld die gegnerische Versicherung deine Kosten tragen muss.

Soweit so klar. Es ist allerdings so, dass hier die so genannte Schadenminderungspflicht gilt.

Das bedeutet, dass nicht mehr geazahlt wird, als ein vernünftig denkender Mensch für den Schaden zahlen würde.

Wenn die Reparaturkosten nun 10000 EUR betragen un der Wiederbeschaffungswert bei 12800 EUR liegt, dann hättest du die 2800 EUR vielleicht sogar bekommen. (130-% Regelung, das ist aber eine andere Geschichte)

Da durch dein "Bequatschen" aber der Wiederbeschaffungswert gestiegen ist, greift oben genannte Regelung nicht. Du bekommt nie mehr als 130 % der Reparaturkosten.

Das Ganze sollte dir aber eigentlich dein Rechtsanwalt erklärt haben. Obere Grenze scheint mir hier schon überschritten.

Es kann schon sein, dass der Richter die dein Geld komplett zuspricht. da ist aber jeder Richter anders. Insofern vertraue darauf, dass dein Anwalt die besseren Argumente findet als der Anwalt der Versicherung.

Es kann aber auch sein, dass die Versicherung zahlt, weil sie das Urteil vermeiden will.

Viel Glück.

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Bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung:

Ab zum Anwalt mit dem Fall.

Im Notfall kann der dann auch mit der Rechtsschutz abklären, ob die ein Beweissichrungsgutachten decken.

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Unfall Schuldfrage

Servus,

ich hatte vor einigen Tagen einen Unfall mit meinem Auto und würde gern wissen wer Schuld hat. Am Unfall waren ich und ein anderer Fahrer beteiligt.

Zur Situation:

Ich habe auf einem großen Parkplatz (Vergleichbar mit dem eines Einkaufszentrums) einen Parkplatz für mein Auto gesucht. Ich bin also auf dem Parkplatz rauf und hab mich auf die Suche gemacht. Leider war in dem "Zweig" wo ich mich befand kein Parkplatz mehr frei. Da ich keine Wendemöglichkeit hatte um in einen anderen "Zweig" zu fahren, wollte ich rückwärts wieder aus dem Zweig herrausfahren um in den nächsten zu gelangen und dort meine Suche fortzusetzen. Ich schaute also in meinen Seitenspiegel und Rückspiegel ob sich ein Auto hinter mir befindet. Dort war keins. Ich fahre also rückwärts mit dem Schulterblick.

Und da passierte es. Ich hörte ein Hupen und bin gegen das andere Auto das gerade Rückwärts aus dem Parkplatz ausparken wollte gegen gefahren. Ich befand mich dort aber genau in der Mitte der Strasse des Parkplatzes. Hatte also locker über 1m Abstand zu den parkenden Autos links und rechts die im 90° Winkel zu mir stehen. Der andere Fahrer ist so weit rausgefahren das wir gegeneinander gefahren sind. Leider hab ich das Auto erst gesehen als ich in den Seitenspiegel geschaut habe. Rückwärts bin ich nämlich mit Schulterblick gefahren da ich ja kein Auto gesehen habe das rausfährt oder mir den Weg blockiert.

Aus dem Bauch herraus würde ich sagen das der andere Fahrer Schuld hat da ich mich auf der Straße des Parkplatzes befand und er aus dem Parkplatz rausgefahren ist (sich also wieder in den Verkehr einordnen wollte) und mich dabei behindert hat. Vielleicht hat da jemand auch mehr Ahnung als ich. Was meint ihr?

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Grundsätzlich sind Parkplatzunfälle sehr schwierig zu regeln.

In den meisten Fällen laufen solche Fälle auf sogenannte Quoten raus.

Die Versicherungen streiten sich nicht untereinander. Das sei hier angemerkt. Dort wird dann höchsten untereinander Regress genommen, was hier jetzt aber nicht zur Debatte steht.

Solltest du eine Rechtsschutzversicherung besitzen, dann geh damit zum Anwalt. Im Zweifel wir der für dich noch am ehesten "etwas raus holen".

Zur Info. Die meisten Parkplatzunfälle, bei denen 2 Fahrzeuge rückwärts ausparken oder sich anderweitig rückwärt bewegen, ist die Teilung des Schadens 50/50.

Heißt, die gegnerische Versicherung würde 50 % deines Schadens tragen.

Da es aber eine Zeugen zu geben scheint (der Einweiser) wird es wohl eher auf eine Quote von 25 - 33 % hinauslaufen.

Aber festlegen würde ich mich darauf nicht, da Parkplatzunfälle eben immer sehr schwierig sind.

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Kleiner Unfall beim Ausparken, angefahrenes Fahrzeug hatte bereits Schaden!

Hallo, ich habe letzte Woche was ganz Dummes gemacht. Beim Ausparken habe ich ein parkendes Auto übersehen und es von hinten etwas "angestupst". Bin dann total geschockt zum Auto heran gefahren, um zu sehen, ob da ein Schaden entstanden ist. Dann sah ich, dass das Auto bereits ein Schaden hatte, da dort ne fette Delle war und es so aussah als ob da schon mal drüber lackiert wurde. Der Schade wurde also definitiv nicht von mir verursacht. Das einzige was evtl. von mir hätte sein können waren zwei kleine Kratzer am Plastikteil der Stoßstange, die aber im Vergleich zu dem anderen Schaden noch nicht mals ins Auge fielen. Voller Panik griff ich dann zum Handy und bemerkte, dass es aus ging, weil mein Akku leer war. Ich wusste nicht was ich machen soll und bin darauf hin weggefahren. Ich war einfach geschockt und konnte nicht klar denken. Zu Hause angekommen suchte ich dann Rat bei meinem Freund, der mich beruhigte und meinte, dass es nicht so schlimm wäre, da das Auto ja schon ein Schaden hat und die kleinen Kratzer wahrscheinlich eh keiner merken würde. Zwei Tage später bekam ich dann aber einen Brief mit einer Strafanzeige wegen Fahrerflucht. Es gibt einen Zeugen. Nun habe ich total die Panik, weil ich nicht weiß was mich nun erwartet. Ich wollte wirklich keine Fahrerflucht begehen, aber ich war so hilflos ohne Handy und wusste nicht was ich machen soll. Zudem habe ich gedacht, dass das Auto ja eh einen Schaden hat und das dann nicht so schlimm wäre. Nun habe ich Angst, dass mir dieser große Schade, den das Auto bereits hatte auch noch angehängt wird. Kann mir jemand helfen? Was erwartet mich jetzt wirklich? Bin total verzweifelt, da ich arbeitslos bin und mir sowas überhaupt nicht leisten kann.

PS: An meinem Auto ist übrigens überhaupt nichts zu sehen, außer einer kleinen Delle, die ich aber vorher schon hatte :( (kann sicherlich auch wieder gegen mich verwendet werden).

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Aller Wahrscheinlichkeit nach wirst du eine Vorladung der Polizei bekommen. Wenn das passiert, gibt 2 Möglichkeiten: a) hingehen und die Wahrheit sagen oder b) Anwalt nehmen und den eine sogenannte Einlassung (Stellungnahme) schreiben lassen.

In vielen Fällen werden Verfahren wegen Unfallflucht bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Es empfiehlt sich allerdings immer, einen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen. Alerdings werden die Gebühren nicht von einer Rechtsschutzversicherung getragen, da das Vergehen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort immer vorsätzlich ist. Wie sollte es auch fahrlässig sein. Wenn eine Vorsatztat vorliegt, wird keine Rechtsschutzversicherung der Welt solche Kosten übernehmen.

Die Kosten sind allerdings nicht ohne. Dafür kann der Rechtsanwalt Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen, was ein Beschuldigter nie allein kann. Der Rechtsanwalt kann dann entsprechend die Zeugenaussagen sichten und eine ordentliche Stellungnahme abgeben, um die Voraussetzungen für eine Einstellung deutlich zu verbessern.

Die Haftpflichtversicherung hat die Kosten der Gegenseite zu tragen. Die streiten sich dann untereinander. Hinsichtlich der Regressforderung kann es schon sein, dass da noch was kommt, da du deine Sorgfalspflicht verletzt hast.

Übrigens ist es auch Unfallflucht, wenn du einen Zettel an der Windschutzscheibe des Geschädigten mit deinem Namen, Nummer etc. hinterlässt. Du musst am Unfallort verbleiben oder die Polizei rufen. Andere Möglichkeiten hast du nicht.

Es sollte auch bei anderen (auch Kleinstunfällen) immer die Polizei gerufen werden. Dazu sind die Damen und Herren da. Nicht davor zurückschrecken!

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