Guten Tag alle miteinander,
Ich war im Jahre 2009 Beteiligter (als Fußgänger) eines schweren Verkehrsunfalls bei welchem ich schwere Knochenbrüche des rechten Unterschenkels erlitten habe.
Das Bein ist seit 2010 wieder vollständig belastbar und komplikationslos verheilt.
Nun befand ich mich vom 03. März bis einschließlich 28. April in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus, wo neben einer dissozialen, einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung, mehreren Zwangsstörungen und Depressionen, eine Posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert wurde., welche defintiv von dem Unfall herrührt. Das belegen auch die fachärztlichen Berichte aus der Klinik.
Den Polizisten, welche damals am Unfallort eintrafen, ist ein schwerwiegender Fehler unterlaufen und zwar, dass sie mich am Unfallort vernommen haben, als ich schwerverletzt und unter Schock stehend am Boden lag und notärztlich versorgt wurde.
Meine Aussage hätte gar nicht gelten dürfen. Man hätte ein paar Tage warten und mich im Nachhinein im Krankenhaus befragen müssen. Ich beauftragte zum damaligen Zeitpunkt einen Rechtsanwalt mit meinem Anliegen, welcher kläglich scheiterte. Anstatt des mir zustehenden Schmerzensgeldes erhielt ich die alleinige Unfallschuld und erhielt somit keinerlei Entschädigung seitens der Versicherung der Fahrerin.
Für mich hat diese Dame ebenfalls eine Fahrerflucht begangen, da sie sich erst einmal vom Unfallort entfernt hat, dann aber doch zur Besinnung kam und zum Unfallort zurückgefahren ist, sich aber nicht um mich kümmerte, sondern mir Vorwürfe machte und meinte, ob ich eine gute Versicherung hätte, die den verursachten Schaden begleichen würde. Ich interessierte sie nicht im geringsten. Ihre Aussage gegenüber der Polizei: "Der Typ ist einfach weitergelaufen und so dachte ich der hätte nichts und bin deswegen weitergefahren." Für mich ein klarer Fall von Unfallflucht. Des Weiteren gilt der Grundsatz, dass der Fußgänger das schwächste Glied im Straßenverkehr ist, man immer bremsbereit sein muss und zumindest eine Teilschuld als KFZ-Halter trägt.
Zumal eine Insel auf der rechten und eine Übergangsinsel auf der linken Seite der Strase waren und es somit einen besonders gekennzeichneten Fußgängerüberweg darstellt. Zualledem hat die Dame den Anschein erweckt als würde sie mich über die Straße gehen lassen, sah ihre Freundin am Straßenrand, hat dieser gewunken und gab auf einmal Vollgas und erwischte mich frontal und ich flog daraufhin durch die Luft.
Da Posttraumatische Belastungsstörungen auch erst Jahre später auftreten können, habe ich bis dahin noch keine rechtlichen Schritte unternommen, um ein Schmerzensgeld für den psychischen Schaden einzufordern.
Ich will einfach nur Gerechtigkeit. Das Vertrauen in den Rechtsstaat habe ich verloren,
Meine Frage: Kann ich auf dem Boden eines fachärztlichen (psychiatrischen) Gutachtens eine Schmerzensgeldklage einreichen, obwohl der Unfall nun schon ein paar Jahre zurückliegt oder besteht überhaupt keine Chance mehr ?