Hallo hab ebenfalls das Board und Windows 10 x64 installiert. Treiber wurden zwar soweit erkannt, aber ich habe ständig BlueScreens... Vorrangig schmiert Windows beim abspielen von Videos oder YouTube ab... Hab auch schon einige Treiber direkt von Nvidia probiert, brachte aber keine Besserung... Ich werde nun vermutlich zurück auf Windows 7 gehen, denn da lief alles ohne Probleme...
Danke natpok und kirsche2014 die Hinweise sind super, nur leider muss ich nun noch die Version der Frau finden...
muss die Frage nochmal aufleben lassen, in dem fall hier ging es ja darum dasein wirklicher Vertrag geschlossen wurde. Wie wäre das wenn ledigglich ein mündlicher Vertrag mit der Bestätigung der Anzahlung über eine Quittung zustande gekommen ist???
Es würde mündlich auf Konditionen hingewiesen und das diese auch auff der Homepage nachzulesen sind...
Wie sieht es da aus???
Wir wollen unter anderem folgende Aufgaben mit unserem Verein verfolgen:
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch, das Vertreten der Interessen der Bürger und der Vereinsmitglieder in der Dorfgemeinschaft. Dieser Zweck wird insbesondere durch folgende Aufgaben verwirklicht:
a. Durch Gespräche in der Gemeinschaft, das Interesse an der Gemeinschaft, die Einordnung in die Gemeinschaft, sowie die Zusammenarbeit in der Gemeinschaft zu fördern.
b. Betreibung des Vereinsgebäudes als soziokulturelle Einrichtung.
c. Förderung der Zusammenarbeit aller Vereine der Gemeinde Dennheritz.
d. Beteiligung an der Öffentlichkeitsarbeit.
e. Durch öffentliche Veranstaltungen kulturelle Interessen zu wecken und zu fördern sowohl bei den Vereinsmitgliedern wie auch bei außenstehenden Personen.
Hallo jetzt sitzt ich über der Steuererklärung und bin jetzt am Überlegen Anlage G oder S ??? G wäre ja für ein Gewerbe, was ich ja nicht besitzte, sonder ich habe als Privatperson einmalig dem Caterer eine Rechnung gestellt und diese möchte ich jetzt in meiner privaten Steuererklärung (eine andere mache ich nicht) mit angeben. Dann wäre doch Anlage S die richtige, oder???
Hallo, muss mich hier mal mit reinhängen... also wenn man eine Verein hat und dieser 1 Veranstaltung im Jahr organisiert und dabei sagen wir mal Geld erwirtschaftet, womit er dann seine jährlichen Kosten (Miete, Strom, GEZ, usw) begleicht und am Ende doch noch was übrig bleiben sollte, dann bleibt dieses Geld im Verein und kann in den Folgejahre wieder mit eingesetzt werden... Das wäre also kein Problem gegenüber dem Finanzamt...???
Also hat das Ergebnis des Nebenbewerbes direkten EInfluss auf meine Steuererklärung die ich für meinen normalen Job machen werden. Das ist natürlich ungünstig... Da werd ich mir doch eher Gedanken zu einer Vereinsgründung machen müssen... Wir wäre dass dann überhaupt, wenn nun der Verein einen nicht allzu großen jährlichen Gewinn erwirtschaftet, muss das dann auch wieder bei meiner persönlichen Steuererklärung mit angebeben werden, wenn das Geld ansich im Verein bleibt und nicht ausgezahlt wird???
Wenn ich als Privatperson schon eine Steuernummer habe und nun eine Kleingewerbe anmelden möchte, werden dann beide Sachen bei meiner Steuererklärung vermischt, oder mach ich dann für privat und gewerbe jeweils eine Steuererklärung, sodass adas alles sauber getrennt ist???
Hallo, ich muss die Frage mal wieder aufkochen lassen... Wenn ich nun als Kleinunternehmer eine Veranstaltung im Jahr tätigen möchte... Dann sind meine einzigen Einnahmen, die der Veranstaltung... Die Ausgaben ergeben sich dann daraus und prinzipiell sollte am Ende auch noch etwas übrig bleiben... Nun ist meine Frage, benötigte ich dann für den Gewinn, sprich wenn ich das Geld für etwas nutzen möchte, immer einen Beleg oder gibt es da auch sowas wie Privatausgabe, so dass ich dann keinen Beleg dafür benötige???
Muss da nochmal ne Frage nachsetzen und zwar haben wir in unserer Vereinbarung mit dem Caterer einen Paragrafen zur Berechung der Standmiete, die da lautet: "Die Agentur zahlt dem Veranstalter 25 % vom Bruttoumsatz (inkl. Mwst) nach der Veranstaltung auf Rechnung als Standmiete. Die Agentur gewährt dem Veranstalter auf Verlangen Einblick in die Warenbestellung und Abrechnung." Nun ist meine Frage, wir wissen den Gesamtumsatz des Abends und würde dazu nun die Rechnungung in Höhe von 25% des Umsatzes stellen. Der Caterer meint aber, dass da noch die Mwst. abgezogen werden muss... Das versteh ich jetzt nicht ganz??? Das geht doch auch aus der Klausel nicht hervor... Könnt ihr mir das erklären???
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Ok, und muss ich da auf der Rechnung auf irgendeinen Paragrafen verweisen, warum die Rechnung ohne Umsatzsteuer erfolgt...???
Ist das nich ansich schon ne regelmäßigkeit, wenn die Party jetzt schon 3 bis 4 Jahre jeweils 1x hintereinander statt gefunden hat??? Braucht man für die Einnahmen-Überschußrechnung zu allem Belege, oder wie ist das???
Also GEMA wird gemeldet, hatten da letztes Jahr schon Besuch von so einer netten Dame... Ok, jedes jahr auf wen anderes, aber trotzdem gibt es eine Höchstgrenze, was man als Privatperson bei sowas als Gewinn bekommen kann...??? Und wie müsste ich den dann irgendwie versteuern???
Also wir sind ein paar Jugendliche, aber kein Verein. Die Party ist auf einen privat angemeldet... Sie findet 1x im Jahr statt und es wird kein Eintritt verlangt. Lediglich der Caterer macht mit seinen Getränken Umsatz und gibt uns davon einen prozentualen Anteil... könnt ihr mir ja jetzt mehr sagern???
Einen Mix aus Ausbildung und Berufserfahrung meinst du dann quasi so...
............................................ Ausbildung & Berufliche Erfahrung ............................................ 09/2007 - heute Ausbildung zu... 09/2004 - 08/2007 im Beruf sowieso tätig... 09/2001 - 08/2004 Ausbildung zu ... ............................................
Meinest du das so??? somit hätte ich ja auch die Chronologie nicht durcheinander gebracht...
Also würde das wirklich so sein, mal angenommen Neupreis des Austos 17.500 Euro, man tätigt eine Anzahlung von 4.500 Euro und zahlt 48 Monate lang fleißig seine Raten. Dann wäre am Ende noch eine Schlussrate von ca. 6500 € fällig (Rechnung basiert auf einer jährlichen Fahrleistung von 9.000 km / Jahr --> in 4 Jahren quasi 36.000 km)
Wenn ich nun nach den 4 Jahren noch keine 36.000 km weghabt und das Auto in einem dem ALter entsprechenden Zustand ohne irgendwelche Unfallschäden ist, hätte ja sicherlich einen höheren Wert als die Schlußrate. Und angenommen, das Autohaus würde das Fahrzeug zurück nehmen. Dann würde ich die Differenz zwischen den 6.500 € und dem eigentlichen Wert ausgezahlt bekommen??? Seh ich das so richtig???
Im Falle ich hätte mehr Kilometer geleistet und das Auto hätte durch einen Unfall oder so einen geringeren Wert als die Schhlussrate. Müsste ich dann noch etwas drauflegen, im Falle der Rückgabe des Autos???
Ich hab ja ein paar Arbeiten hier liegen und weiß wie die grob aufgebaut werden sollen... Man soll quasi seine Azubi in der schriftlichen Arbeit einschätzen und eine Lehrunterweisung planen, dazu dann die Ziele aufführen und eine Methode anwenden wie man dass dem Azubi beibringen kann (am besten 4-Stufen-Methode) Und diese dann noch ausführlich erklären....
Werde wahrscheinlich das Thema "Erweiterung / Austausch von Arbeitsspeicher eines PC-Systems" nehmen. Das steht im Ausbildungsrahmenplan des Fachinformatikers unter lfd. Nr. 5.3 a) (Herstellen und Betreuen von Systemlösungen / Installieren und Konfigurieren)
Und das müsste dann noch praktisch in der Unterweisung dem Azubi gezeigt und er muss es dann nachmachen...
Hoffe mal das ist ein ganz guter Ansatz... Was meint ihr???
Und wie ist das eigentlich in dem schriftlichen Teil, nicht die Prüfung, mach in Hausarbeit, was quasi die Vorarbeit zu der praktischen Unterweisung dann ist... Wo ich quasi auf die Art und Weis und die Methodik Bezug nehme... Oder kann man das auch unabhängig voneinander betrachten???
Also war heut mal beim freundlichen VW Händler und man kann die Versicherung wechseln, würde dann aber von den günstigen 0,9% bei der Finanzierung auf 4,9% hochgestuft... In meinem Falle, lohnt sich das dann leider über 4 Jahre gesehen nicht...