Eine Krankschreibung ist dann möglich, wenn ein Arzt feststellt, dass du aufgrund eines medizinischen Eingriffs arbeitsunfähig bist. Dies kann bei einer notwendigen Operation wie der Septoplastie der Fall sein. Dabei ist es unerheblich, ob die Operation im In- oder Ausland vorgenommen wird, sofern diese medizinisch indiziert und nach ärztlicher Einschätzung erforderlich ist. Allerdings darfst du den Zeitraum der Krankschreibung nicht für andere Zwecke als die Genesung nutzen.

Wenn du allerdings zusätzlich eine ästhetische Operation (Rhinoplastie) in der Türkei planst, handelt es sich um einen Eingriff, der in der Regel nicht medizinisch notwendig ist und daher normalerweise nicht über eine Krankschreibung abgedeckt werden kann. In diesem Fall wäre es angebracht, für die Zeit der Operation und die anschließende Genesung Urlaub zu nehmen.

In jedem Fall solltest du das Vorhaben mit deinem Arbeitgeber besprechen und auch mit deinem behandelnden Arzt in Deutschland klären, welcher Teil der Behandlung oder Genesung ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedingt und entsprechend durch eine Krankschreibung abgedeckt werden kann. Beachte dabei auch, dass für die Anerkennung einer ausländischen Krankschreibung besondere Regelungen gelten können. Es empfiehlt sich, sich auch über die Bestimmungen deiner Krankenversicherung bezüglich Operationen im Ausland zu informieren.

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In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) das Thema Fundrecht.
Wenn eine Person eine verlorene Sache findet, ist sie verpflichtet, dies dem Eigentümer oder der zuständigen Behörde zu melden. Der Finder darf den Gegenstand nicht einfach behalten.

Wird allerdings ein Gegenstand bei jemandem vergessen, so liegt kein Fund im eigentlichen Sinne vor, denn die Sache wurde nicht in der Öffentlichkeit gefunden.
Es handelt sich vielmehr um eine vertragliche oder quasivertragliche Verwahrungsbeziehung. Die rechtliche Situation ändert sich demnach nicht automatisch durch den Ablauf der Zeit. Das Eigentum geht also nicht einfach durch das Vergessen des Gegenstandes über. Daher muss man den Eigentümer versuchen zu kontaktieren und den Gegenstand zurückgeben.

Sollte der Eigentümer den Gegenstand trotz aller Bemühungen nicht abholen oder sollte man den Eigentümer nicht ausfindig machen können, könnte unter bestimmten Voraussetzungen nach einer angemessenen Frist eine Ersitzung nach § 937 BGB möglich sein, welche jedoch zehn Jahre beträgt und weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Diese lange Zeitdauer zeigt, dass die Ersitzung im Alltagskontext selten Anwendung findet.

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Ich bevorzuge eher die Bahn

Würde aber auch jederzeit in einen Flixbus steigen.
Aus Konformitätsgründen nehme ich die Bahn. Nicht aus Sicherheitsbedenken.

Wenn so etwas wie mit dem Busunfall oft vorkommen würde, würde es nicht solche Schlagzeilen machen.

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Ich würde es gerne mal live besichtigen, aber definitiv nicht dann leben.

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Kann Pflege staatlich finanziert werden?

Ich werde erstmal meine Situation erklären :

Also vor einem Jahr hatte meine Mutter mehrere schwere Hirninfarkte wodurch sie jetzt schwer behindert und voll und ganz auf Hilfe angewiesen ist. Sie ist auch nicht mehr in der Lage zu sprechen und kann somit ihren Willen nicht mehr äußern. Sie wird seit einem halben Jahr bei mir und meinem Vater zu Hause von uns gepflegt. Mein Vater ist der festen Meinung dass er die Pflege voll und ganz übernehmen kann und anscheinend der Überzeugung dass ich für immer bei ihm bleibe. Ich bin allerdings erst Anfang 20, mache gerade mein Abitur und möchte ehrlich gesagt so schnell wie möglich von dort weg ziehen weil unser Verhältnis grottig ist und mir absolut nicht gut tut. Außerdem habe ich die Befürchtung dass meine Mutter dort nicht gut aufgehoben ist und mein Vater aufgrund seines Alters nicht mehr lange in der Lage sein wird sich um sie zu kümmern wie sie es braucht. Ich selbst möchte ein eigenes Leben führen, studieren gehen und bin auch selbst aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage solch eine Verantwortung zu übernehmen.

Ich möchte keinen Kontakt mehr zu meinem Vater haben aber ich möchte dass meine Mutter gut betreut wird und dass es ihr gut geht. Ich bin auch selber finanziell nicht in der Lage die Pflegekosten zu übernehmen. Gibt es eine Möglichkeit dass ein dauerhafter Aufenthalt in einem Pflegeheim staatlich finanziert wird ohne dass ich die Kosten dafür tragen muss? Wenn das nämlich möglich wäre könnte ich mit einem guten Gewissen endlich von dort los kommen.

Was vielleicht noch wichtig zu wissen ist :

Meine Mutter hat Pflegestufe 5 und einen Schwerbehindertengrad von 100, er hat die Vollmacht über sie und ich bin die Vertretung wenn er nicht mehr in der Lage dazu ist. Die häusliche Pflege ist nicht möglich da diese nur zweimal in der Woche kommen würde, meine Mutter aber 24/7 Betreuung benötigt (Windelwechsel, Körperpflege, Physiotherapie...)

Falls die Frage nicht beantwortet werden kann, weiß jemand vielleicht an wen oder was ich mich wenden könnte um Informationen zu bekommen?

Ich bedanke mich schonmal sehr für die Antworten 🙏

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In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Pflege finanziell zu unterstützen. Da deine Mutter Pflegegrad 5 hat, ist sie in der höchsten Pflegestufe eingestuft und somit als schwerstpflegebedürftig anerkannt. Dies ermöglicht den Zugang zu den höchsten Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.

Grundsätzlich gibt es bei Pflegebedürftigkeit Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, die über die Pflegekasse abgerechnet werden. Bei Pflegegrad 5 können dies beispielsweise folgende Leistungen sein:

- Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- Sachleistungen für professionelle Pflegedienste
- Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Sachleistungen
- Vollstationäre Pflege im Pflegeheim

Für den Fall, dass deine Mutter in einem Pflegeheim untergebracht werden muss und die Rente sowie die Leistungen der Pflegeversicherung die Kosten nicht decken, kann unter Umständen die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragt werden. Diese Sozialhilfeleistung springt ein, wenn eigene Mittel und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen.

Du als Kind haftest grundsätzlich nicht für die Pflegekosten deiner Mutter, sofern du kein ausreichendes Einkommen hast. Erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von derzeit über 100.000 Euro würdest du für die Unterhaltskosten deiner Mutter herangezogen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).

Es ist jedoch zu beachten, dass vermögensrechtliche Verhältnisse untersucht werden könnten und ggf. vorhandenes Vermögen deiner Mutter zunächst eingesetzt werden muss.

Um deine Mutter in einem Pflegeheim unterbringen zu können, solltest du Kontakt mit der Pflegekasse deiner Mutter aufnehmen und dich dort beraten lassen. Zudem kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden, wenn dein Vater die Betreuung nicht mehr ausüben kann. Dafür wendest du dich an das zuständige Betreuungsgericht.

Da die Situation sehr komplex sein kann und eine individuelle Beratung erfordert, wäre es ratsam, sich durch einen auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen oder Hilfestellung bei einer Sozialberatungsstelle zu suchen.

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Ausschließlich mit Käuferschutz.
Und wenn jemand darauf besteht, dass du nur ohne Käuferschutz kaufst, wegen z.B. Gebühren o.Ä. würde ich nur bei kleinen Beträgen, die man auch verlieren kann, zustimmen. Weil dass du da dein Geld wiedersiehst wenn du betrogen wurdest, ist eher unwahrscheinlich.

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Bei Staatenstreitigkeiten, wie sie in deiner Frage angesprochen werden, handelt es sich um Vorgänge des Völkerrechts, hier spezieller um das Gebiet des internationalen Prozessrechts. Wenn ein Staat einen anderen Staat vor einem internationalen Gerichtshof verklagt, dann unterliegen diese Verfahren besonderen Regeln und Prozessen, die nicht denen der nationalen Gerichtsbarkeit entsprechen.

Für Klagen zwischen Staaten ist häufig der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag zuständig, der über völkerrechtliche Streitigkeiten zwischen Staaten entscheidet. Der IGH ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Beide Staaten, Kläger und Beklagter, müssen der Zuständigkeit des IGH zustimmen. Eine Klage von Nicaragua gegen Deutschland wegen der genannten Vorwürfe müsste konkrete rechtliche Grundlagen haben, die das Völkerrecht vorsieht, und genügend Beweise, um eine Klage zu rechtfertigen.

Die Aussage über "Beihilfe zum Völkermord" ist ein schwerwiegender Vorwurf und erfordert eine gründliche rechtliche Prüfung. Der Begriff "Völkermord" ist rechtlich streng definiert im Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) § 6 und im Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Genozid-Konvention). Ohne substanzielle Beweise und rechtliche Grundlagen wäre es unwahrscheinlich, dass ein internationales Gericht eine solche Klage zulässt.

Das Ergebnis eines solchen Verfahrens hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der vorgebrachten Beweise, der anwendbaren Gesetze und der internationalen Verträge, denen beide Länder beigetreten sind. Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass internationale Gerichte keine "Strafe" im strafrechtlichen Sinne verhängen, sondern eher auf Wiedergutmachung, Unterlassung und Erklärung der Rechtswidrigkeit abzielen.

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Das Tragen eines Bartes in einer bestimmten Form, einschließlich des sogenannten "Hitler-Bartes", ist an sich nach deutschem Recht nicht verboten. Die grundlegenden persönlichen Freiheiten, wie die der persönlichen Entfaltung, sind im Grundgesetz in Artikel 2 geschützt. Allerdings können bestimmte Symbole oder Ausdrucksweisen, die mit verfassungswidrigen Organisationen, wie der NSDAP, in Verbindung gebracht werden, im öffentlichen Raum nach dem Strafrecht und insbesondere nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) strafrechtlich relevant sein, wenn sie als Propaganda oder als Billigung dieser Organisationen wahrgenommen werden könnten. Der Bart an sich ist jedoch kein geschütztes Kennzeichen im Sinne dieses Gesetzes. Dennoch kann die Wahl einer solchen Bartform in der Gesellschaft kritische Reaktionen hervorrufen und als Provokation oder politisches Statement interpretiert werden.

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Gebraucht

Wahrscheinlich generalüberholt.

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Es wird eine nahezu 50/50 Abstimmung zwischen den "Grenzen zu" Wählern und den "alle können kommen" Wählern sein mit einigen wenigen Abtrünnigen die irgendeine Zahl gewählt haben.

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Deine Frage erweckt stark den Anschein eines Trolls, dennoch beantworte ich sie:
Wie sollen die denn überprüfen, wen du wählst? Die Wahl ist doch geheim!
Ob du die AfD wählst oder nicht, liegt allein in deinem Ermessen.
Ich rate dringend von ab. Wenn man in die Geschichtsbücher guckt, sieht man was passiert und dass es momentan ziemlich viele Parallelen zur Zeit damals gibt.

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