Da sie die Geschäädigte ist, muß man davon ausgehen, daß sie kein Interesse an einer absichtlichen Falschaussage hat. Strafvereitelung kommt deshalb nicht in Frage.

Wenn der Staatsanwalt einigermassen klar im Kopf ist, wird nichts passieren. Sollte es zu einer Anklage kommen, was ich für ausgeschlossen halte, sollte sie sich einen Anwalt nehmen. Jeder Anwalt wird die Anklage "in der Luft zerreißen". Sie brauch sich nach meiner Meinung keine Gedanken machen, da bin ich mir sicher.

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bei uns im islam muss alle kopftuch tragen ist so im islam gesetz

Das ist falsch. Das Kopftuch hat mit dem Islam nichts zu tun. Das ist nur ein Symbol zur Unterdrückung der Frau. Solltest einmal den Koran lesen. Da steht nichts davon.

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Sure 2, 191: „Und tötet sie, wo immer ihr sie trefft, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben. Denn Verführen ist schlimmer als Töten. Kämpft nicht gegen sie bei der heiligen Moschee, bis sie dort gegen euch kämpfen. Wenn sie gegen euch kämpfen, dann tötet sie.

So ist die Vergeltung für die Ungläubigen.“

Sure 8, 12: „… Ich werde denjenigen, die ungläubig sind, Schrecken einjagen. Haut (ihnen mit dem Schwert) auf den Nacken und schlagt zu auf jeden Finger von ihnen!“

Sure 8, 17: „Und nicht ihr habt sie (d.h. die Ungläubigen, die in der Schlacht von Badr gefallen sind) getötet, sondern Allah. Und nicht du hast jenen Wurf ausgeführt, sondern Allah.“

Sure 8, 39: „Kämpft gegen die Ungläubigen, bis es keine Verfolgung mehr gibt und der Glaube an Allah allein vorherrscht!“

Sure 9, 5: „Und wenn die verbotenen Monate verflossen sind, dann tötet die Götzendiener, wo ihr sie trefft, und ergreift sie, und belagert sie, und lauert ihnen auf in jedem Hinterhalt.“

Sure 47, 4: „Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt; dann schnüret die Bande.“

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Mach ihn drauf aufmerksam, daß er sich strafbar macht wenn er dich schlägt. Warn ihn indemdu ihm sagst du würdest das Jugendamt benachrichtigen.

Ob du das tatsächlich tust kannst du dir ja überlegen, als Drohung wird das wirken. :-)

Mach ihn darauf aufmerksam, daß es sich dabei um Körperverletzung handelt, die mit Gefängnisstrafe bestraft werden kann. Hat er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, kann er bei mehrfacher Verurteilung in die Türkei abgeschoben werden. Darauf solltest du ihn aufmerksam machen.

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In unserem Rechtssystem ist ein Zeuge zur absoluten Wahrheit verpflichtet. Niemand muß sich selbst belasten. Ein Angeklagter kann lügen bis sich die Balken biegen. Wird ihm aber negativ angelastet. Strafbar ist es nicht.

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HEUTE: Schüsse in Utrecht: Drei Todesopfer - Fahndungsfoto von mutmaßlichem Schützen veröffentlicht

Nach Schüssen in Utrecht: Polizei fahndet nach 37-Jährigem, Zahl der Toten steigt auf drei.

Weil sich die Muslime immer beschweren die Presse würde immer titeln mit "Muslim begeht........"

Stern online schreibt nicht, daß es sich bei dem gesuchten 37 jährigen um einen Türken handelt. Soviel zu den armen benachteiligten Muslimen. :-)

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In China gilt der Islam als "ansteckende Geisteskrankheit", und Moscheen werden geschlossen und in z.B. Bars umgewandelt. Millionen Muslime befinden sich in Umerziehungslagern, es soll auch zu Morden gekommen sein.

Den chinesischen Staat um Beihilfen zu bitten, dürfte es der falsche Zeitpunkt sein. :-)

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Natürlich wird der Kölner Dom nicht vom Staat bezahlt. Für jedes denkmalgeschützte Gebäude können Zuschüsse beantragt werden. Das hat nicht mit Religion sondern Denkmalschutz zu tun.

Wenn du eine Ritterburg besitzt, bekommst du auch Zuschüsse vom Staat. :-)

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Eins vergisst du dabei.

Die muslimischen Terroristen beziehen sich begründet auf den Islam. Der Terrorist von Christchurch bezieht sich nicht auf das Christentum. Wieso sollte jemand sagen das wäre ein christlicher Anschlag?

Ist er mit dem Ruf "Jesus ist groß" in die Moschee eingedrungen? Doch wohl nicht.

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Das Deutsche Reich wurde nie aufgelöst. Kapituliert hat am 8. Mai 1945 ausschließlich die Wehrmacht.

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Schwarz Weiß Rot war die Flagge des Deutschen Reichs bis 1918.

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ja

Innenstädte und Zivilbevölkerung sind keine militärischen Ziele. Die Angriffe waren auch ein Kriegsverbrechen im WW2.

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