Hallo selim,

das ist schwierig. Denn ein gelernter Koch muss nicht nur alles kochen können, sondern muss auch wissen, wie es schmeckt. Ohne zu probieren, geht das nicht. Vielleicht gibt es eine Ausnahme in einem muslimischen Restaurant.

LG

ENM

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Hallo Richie,

da das Wintersemester noch nicht begonnen hat, sollte eine Einschreibung für die zulassungsfreien Studiengänge noch möglich sein.

Die Bewerbungsfristen für die zulassungsbeschränkten Studiengänge sind in der Regel vorbei. Ob es Ausnahmen hiervon gibt, kannst Du nur an den FH´s selbst erfahren.

LG

ENM

www.hochschulkompass.de

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Alleinerziehende, Partner, gemeinsame Wohnung, ALG2

Hallo,

ich habe jetzt schon einiges gegooglet und nachgelesen. So ganz schlau werde ich aber nicht aus allem. Es ist so. Ich bin alleinerziehende Mutter, gehe arbeiten und beziehe einen Teil ALG2, weil eine Vollzeitstelle mit meinem Kleinkind noch nicht möglich ist.

Mein Partner (der nicht der leibliche Vater ist) und ich leben derzeit noch ca. 800 km auseinander. Er spielt nun mit dem Gedanken zu uns zu ziehen, natürlich erst, wenn er eine passende Arbeitsstelle in unserer Stadt gefunden hat.

Nun meine Frage. Ich lese überall, 1 Jahr lang dürfe man zusammen wohnen, ohne dass sein Einkommen angerechnet werden würde. Dann lese ich wieder, es würde sofort mit angerechnet werden. Versteht mich nicht falsch, ich wäre absolut froh, wenn ich komplett wegkomme vom Amt - nichts tät ich lieber, aber natürlich habe ich Angst, dass wir dann doch merken, es ist nichts und dann wäre er für mein Kind und mich mit aufgekommen. Da sträubt sichs in mir - irgendwie.

Gibt es da eine Regelung, weil das Kind nicht sein leibliches ist?...Zählen wir nun sofort als BG oder wie wird das gehandhabt?

Und bevor böse Worte kommen. Ich arbeite, habe schon während der Elternzeit angefangen und werde auch in spätestens einem Jahr wieder Vollzeit arbeiten. Bisher hat es mit dem Kigaplatz und die Nachmittagsbetreuung noch nicht so geklappt, wie es vorgesehen war. Es geht also wenn überhaupt nur um ein oder anderthalb Jahr.

Weiß jemand Bescheid?

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Hallo shirimasen,

ich habe es auch gelesen, dass bei ALG II-Empfängern, die mit einem Partner zusammenziehen, das eheähnliche Verhältnis bzw. die Bedarfsgemeinschaft erst nach einem Jahr des Zusammenlebens berücksichtigt wird.

Ferner dürfte der Vater Deines Kindes für dessen Barunterhalt weiterhin aufkommen. Damit hat Dein neuer Partner nichts zu tun.

Liebe Grüße

ENM

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Bitte um Rat für kurzfristiges Bewerbungsanschreiben als Krankenschwester

Hallo, habe noch gestern Nacht bis 3.00 Uhr meine Bewerbung zuende geschrieben. Würde mich für Verbesserungs- bzw. Korrekturen freuen, da mir die Ausbildung sehr wichtig ist.

Sehr geehrte Frau ******,

durch dem Internet habe ich von der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin im Universitätsklinikum ***** erfahren. Da Sie kontinuierlich Gesundheits- und Krankenpfleger ausbilden und Ihre Fachschule(n) für die vorbildliche und qualitativ hochwertige Ausbildung bekannt ist, bewerbe ich mich bei Ihnen um einen Ausbildungsplatz als Gesundheits- und Krankenpflegerin zum 01. September 2012. Ich habe im Juni 2012 mein Abitur, also die allgemeine Hochschulreife, im ******Gymnasium erlangt. Da sich vor allem während meiner Abiturzeit der Wunsch, Medizin zu studieren, immer größer wurde, entschließe ich mich nun dazu, vor dem Medizinstudium eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin erfolgreich abzuschließen, um den Einstieg ins Studium zum einen durch die erlernten Vorkenntnisse, zum anderen auch durch die Praxis in der Ausbildung, zu erleichtern und somit in diesem Sinne meinen Horizont zu erweitern. Der Grund, weshalb ich mich sehr kurzfristig für die Ausbildung zum 01.09.2012 bewerbe ist, dass ich es zeitweise mir nicht zugetraut habe, Medizin zu studieren, obwohl ich diesen Willen und Ehrgeiz dazu erbringe. Deshalb entschloss ich mich bis vor kurzem dazu alternativ Soziologie zu studieren, doch nachdem ich die Zusage von der Universität am Samstag, den 11.08.2012 erteilt bekommen habe, wurde in mir keine Freude erweckt sodass mir klar wurde, dass ich eine falsche Entscheidung getroffen habe. Deshalb möchte ich die Chance ergreifen und mich nun aus Überzeugung, mit Willem und Ehrgeiz die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin widmen. Fleiß, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein sind für mich Selbstverständlichkeiten, ebenso wie hohe Belastbarkeit und eigenverantwortliches, selbständiges Arbeiten, denn diese Kompetenzen haben sich bei mir vor allem im Abitur weiterentwickelt. In den absolvierten Praktikas in Apotheke und Arztpraxis habe ich festgestellt, dass mir der Umgang mit Menschen sehr viel Freude bereitet und auch die Pflege im medizinischen Bereich sehr zusagt. Es erfüllt mich, Menschen zu helfen, und sie in schwierigen Stunden zu begleiten. Zudem bringe ich Geduld, Einfühlungsvermögen und Verständnis für Menschen mit psychischen Erkrankungen mit. Ich bin physisch wie auch psychisch belastbar und außerdem sind Zuverlässigkeit, Diskretion und Loyalität für mich selbstverständlich. Ein persönliches Gespräch würde mir die Gelegenheit geben, Sie davon zu überzeugen, dass Sie in mir eine freundliche, engagierte und teamfähige Mitarbeiterin finden. Über eine positive Berücksichtigung meiner Bewerbungsunterlagen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,


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Liebe katia,

ich will Dir nicht zu Nahe treten. Aber ich würde Dir Deine Bewerbung umgehend zurückschicken.

  • Sie ist viel zu lang

  • Sie weist einige Fehler auf

  • Sie vermittelt den Eindruck, als wüsstest Du nicht, was Du willst

  • Sie wirkt, als wärst Du planlos

  • Sie wirkt, als hättest Du wenig Selbstvertrauen

Es wäre besser, Du fängt noch einmal ganz von vorne an.

Ehrlich gemeinte Grüße

ENM

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Hallo Gamerklaus,

es gibt kein Gesetz, das es verbietet.

Wenn Du bei Deinem Onkel lebst, dann sollten/müssen Deine Eltern dem lieben Onkel den Unterhalt für Dich bezahlen. Es sei denn, er läd Dich ein :) Du wohnst ja dann dort, willst essen und trinken und brauchst so einiges. Dein Vater kann Deinem Onkel das Geld für Dich überweisen oder auch an Dich selber direkt. Solange Ihr Euch alle einig sein, interessiert es niemanden, wie genau ihr das regelt.

LG

ENM

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Hallo Olleck,

der Anspruch auf Kindergeld endet mit dem Monat des 25. Lebensjahres und solange das betreffende Kind sich noch in Ausbildung befindet. Das kann auch eine 2. Ausbildung sein. Die wöchentliche Arbeitszeit während einer dualen Berufsausbildung spielt dabei keine Rolle.

LG

ENM

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Hallo,

es dürfte für die Höhe des Bafögs einen Unterschied machen, ob Du eine eigene Wohnung hast oder Mitglied einer WG bist oder bei Deiner Mutter lebst.

LG

ENM

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Hallo,

ich bin gerade etwas geschockt über Deine Frage, habe aber leider keine Antwort. Tut mir leid für Euern Hund.

Ist es sicher, dass es sich um eine Vergiftung gehandelt hat oder nur eine Vermutung?

Liebe Grüße

ENM

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Kind rebelliert nachts!

Hallo,

ich hoffe, mir kann hier jemand helfen. Mein knapp drei Jahre alter Sohn wird seit fast zwei Wochen jede Nacht beinahe pünktlich 3 Uhr wach und beginnt dann einen Machtkampf mit mir. Er will nicht zurück in sein Zimmer gehen und wenn ich ihn etwas lauter dazu auffordere, endlich wieder ins Bett zu gehen, schreit er, und schmeisst seine Zimmertüre heftig zu, das es gehörig knallt. Wenn ich ihn ins Bett bringe, schreit er mich an und drückt auf die Tränendruse, wenn er im Bett liegt. Sobald ich aber sein Zimmer verlasse, höre ich ihn lachen und wie er durch sein Zimmer stampft zu seiner Tür. Dann kommt er wieder raus. Dieses Spielchen zieht sich dann oft bis zu einer Stunde hin. Ich dachte, er wäre einfach ausgeschlafen und wollte spielen, also strich ich schon recht bald sein Mittagsschlaf. Brachte aber nichts. Dann bewegte ich mich dazu, jeden Tag stundenweise mit ihm draussen zu spielen, auf dem Spielplatz. Abend gingen wir dann noch spazieren. Aber er wird trotzdem nachts wach und macht absoluten Terror. Inzwischen schlafe ich kaum in der Nacht und tagsüber kann ich mir keine Schläfchen leisten. Bin total platt, nur noch müde, aber mein Sohn scheint glücklich zu sein.

Kann mir jemand sagen, wie ich ihm seine nächtlichen Machtkämpfe austreiben kann? Muss noch erwähnen, das er bald therapiert wird von einem Heilpädagogen, weil er in seiner Entwicklung weit hinten liegt. Hängt es vielleicht damit zusammen? Würd dem Heilpädagogen selbst fragen, aber er muss leider mit den Schulferien mitmachen und hier dauert das noch bis zum. 20.8. Aber langsam wird es wirklih sehr hart.

danke schonmal im voraus

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Hallo tantev,

lass´Deinen Sohn doch einfach mit in Deinem Bett schlafen. Offensichtlich braucht er Deine Nähe.

Liebe Grüße

ENM

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Hallo!

Hochschule ist der Überbegriff.

Es gibt Universitäten, Technische Hochschulen, Pädagogische Hochschulen .... usw., Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen).

Guck mal, was Wiki dazu schreibt:

"Hochschule ist ein Oberbegriff für verschiedene wissenschaftliche, wissenschaftlich-anwendungsorientierte, künstlerisch-wissenschaftliche oder künstlerische Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs zur beruflichen Ausbildung, Pflege der Wissenschaften und Künste durch Forschung und Lehre: ..."

http://de.wikipedia.org/wiki/Hochschule

LG

ENM

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Hallo Jennie36,

wenn Du eine Ausbildung machst, gehst Du auch zur Berufschule. Meistens ist das ein ein bis zwei Tagen in der Woche. Gelegentlich gibt es statt dessen auch Blockunterricht für mehrere Wochen pro Schuljahr. Da Du berufsschulpflichtig bist, musst Du hierfür von der Arbeit freigestellt werden. An drei bis vier Tagen pro Woche arbeitest Du dann. An einem Werktag pro Woche hast Du frei. Ebenso sonntags. Insgesamt sollltest Du nicht mehr als als eine 40-Stunden-Woche haben. Es lohnt sich immer, eine Ausbildung zu machen.

LG

ENM

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Hallo Luxusluder,

Deine Frage fand ich gerade so interessant, dass ich mich mal ein wenig umgesehen habe. Denn spontan würde ich sagen, dass durch den Spagat viel gedehnt wird, aber nichts ausleiert. Andererseits sollte man nach der Geburt die Beckenbodenmuskulatur kräftigen. Nachfolgender Link ist zwar interessant, spuckt aber auch nicht alle Infos hierzu aus. Lies selbst:

Wirkungen des Spagats (Anjaneyasana):

Körperlich: Der Spagat führt zu einer vollständigen Dehnung der Beine. Es gibt keine Übung, welche die Vorwärtsbeugende Flexibilität so gründlich entwickelt wie der Spagat. Im Spagat werden die Waden, die Kniebeugersehnen, die Kniebeuger-Muskeln (Biceps Femoris) maximal gedehnt. Der Spagat ist aber auch gleichzeitig Rückbeuge für das Hüftgelenk. Insbesondere wenn du aus dem Spagat die Arme nach oben und nach hinten gibst, bekommst du eine großartige Rückbeuge. Der Oberschenkel-Strecker (Quadrizeps) wird gedehnt, ebenso wie der Bein-Beuger (Psoas) sowie alle tieferen Bauchmuskeln. Der Spagat (Anjaneyasana) ist auch eine gute Massage für alle Bauchorgane. Der Spagat ist ausgezeichnet, um jemanden bezüglich Vorwärtsbeuge-Flexibilität vom Yoga Mittelstufen-Niveau zum Fortgeschrittenen-Niveau zu bringen. Und er ist ausgezeichnet, um jemanden, der in der Vorwärtsbeuge-Flexibilität schon fortgeschritten ist, auch in der Rückbeuge-Flexibilität voranzubringen. Spagat gilt wegen der Massage der Bauchorgane als hilfreich für die Verdauung. Der vorwärtsbeugende Spagat beruhigt, harmonisiert, ist auch gut gegen Durchfall und Reizdarm. Der rückwärtsbeugende Spagat ist gut gegen Verstopfung. Beide Spagatformen sind gut für die männlichen und weiblichen Geschlechtsorgane.

Gedehnte Muskeln beim vorwärtsbeugenden Spagat: Gastrocnemicus und Soleus (Wadenmuskeln), Bizeps Femoris (Beinbeuger), Gluteus Maximus (Gesäßmuskel), Longissimus und Quadratus Lumborum (Rückenmuskeln Gedehnte Muskeln beim rückwärtsbeugenden Spagat: Gastrocnemicus und Soleus (Wadenmuskeln), Bizeps Femoris (Beinbeuger), Gluteus Maximus (Gesäßmuskel), Quadrizeps (Beinstrecker), Psoas Major und Minor (Hüftbeuger), Rectus Abdomini (Bauchmuskeln), Latissimus (Breite Rückenmuskeln), Triceps (Armstrecker) Gestärkte Muskeln beim vorwärtsbeugenden Spagat: Keine, eventuell etwas der Quadrizeps Gestärkte Muskeln beim rückwärtsbeugenden Spagat: Longissimus und Quadratus Lumborum, Trapezius

Energetisch: Der vorwärtsbeugende Spagat Spagat öffnet die Energiekanäle an der Rückseite der Beine. Diese wiederum haben Auswirkungen auf alle Organsysteme Der rückbeugende Spagat öffnet zusätzlich die Energiekanäle in Bauch, Brust und Kehle. Auch um den Kanda herum wirkt der Spagat sehr stark. Angesprochene Chakras beim vorwärtsbeugenden Spagat: Muladhara und Swadhisthana. Der Spagat hilft, dass die Energie in den unteren Chakras sehr gut fließt. Angesprochene Chakras beim rückwärtsbeugenden Spagat: Zusätzlich Manipura, Anahata, Vishuddha und Ajna Chakra - insbesondere wenn die Rückbeuge intensiv ist.

Geistig: Der Spagat ist ausgezeichnet für geistige Flexibilität und Selbstvertrauen

Spirituell: Der rückbeugende Spagat verbindet Hingabe mit Kraft, Vertrauen mit Stärke, Ehrerbietung mit Selbstbewusstsein, Gottvertrauen mit Selbstvertrauen.

Kontra-Indikationen vom Spagat

Der Spagat ist eine fortgeschrittene Yoga Übung. Du solltest mit viel Bewusstheit üben. Manche Menschen haben Hüftpfannen, die eine so starke Beugung und Streckung nicht ermöglichen. Es gibt eine gewisse Verletzungsgefahr beim Spagat, insbesondere bei den Sehnenansätzen an der Hüfte und der Hüftkapsel: Du musst sicherstellen, dass du die vorwärtsbeugendende Dehnung in Wade, Kniekehle und Mitte des Oberschenkel spürst. Du solltest die vorwärtsbeugende Dehnung NICHT in der Nähe der Hüfte bzw. des Gesäßes spüren.

Quelle: http://www.yoga-vidya.de/de/asana/spagat.html

LG

ENM

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Hallo,

Du hast jetzt schon 4 Wartesemester? Hast Du vor zwei Jahren Dein Abitur gemacht und seitdem nicht studiert? Denn die Wartezeit ist die Zeit zwischen dem Abitur und dem Beginn des Studiums. In der Zwischenzeit darfst Du aber nichts sonst studieren. Ein anderes Studium (Parkstudium) zählt nicht als Wartezeit. Alles andere vom Nichtstun über das Jobben oder eine Ausbildung ist möglich. Die Wartezeit entsteht also von selber. Wenn Du ab jetzt noch 2 weitere Jahre "warten" willst, dann hättest Du insgesamt schon 8 Wartesemester. Aber auch das ist noch keine Garantie für einen Studienplatz. Denn die Zulassungsbedingungen sind in jedem Semester neu. Es kommt auch immer auf den Studiengang und der betreffenden Hochschule an, ob Du einen Platz bekommst oder nicht. Es macht deshalb Sinn und muss auch sein, sich jedes Semester neu zu bewerben. Denn jedesmal wird neu entschieden. Noch was. Es gibt drei verschiedene Quoten, einen Studienplatz zu bekommen. Eine davon ist die Wartezeitquote. Du kannst aber auch in jedem Semester trotzdem über eine andere Quote einen Platz bekommen. Denn auch hier werden jedes Mal die Karten neu gemischt.

LG

ENM

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Hallo,

ich habe das einmal ausprobiert, weil ich auch keine Nudeln hatte. Das war aber leider nichts geworden. Es war alles ein Matschklumpen geworden. Es scheint, als eignen sich die Nudelplatten nur für Lasagne.

LG

ENM

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Hallo,

auf eine Konzertgitarre solltest Du Neylonsaiten aufziehen und keine Stahlsaiten.

Das Stimmen dauert eine Weile, bis es passt.

http://www.garantiert-konzertgitarre.de/pdf/Stimmen.pdf

LG

ENM

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Hallo,

wenn, dann bekommen Deine Eltern das Kindergeld für Dich; egal wo Du studierst. Aber auswandern? Jedenfalls ist die Höchstdauer bei 25 Jahren festgesetzt.

Guck mal auf der Homepage der Familiekasse nach.

http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Kindergeld-Zuschlag/Kindergeld-Zuschlag-Nav.html

Zu der Halbwaisenrente kann ich nichts sagen. Meine Vermutung sagt, Du kannst sei auch in der Türkei bekommen.

LG

ENM

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Hallo Lillifee,

egal, welchen Studiengang Du an der DSHS Köln studieren willst - Du musst den Sporteignungstest bestehen. Auch Studienbewerber, die immer Sport gemacht haben, stoßen hier schnell an ihre Grenzen und fallen durch. Deshalb solltest Du Dich gut auf den Eignungstest mittels Training vorbereiten. Die Hochschule selber beschreibt genau, was sie im Test verlangt. Über den genauen Ablauf der verschiedenen Studiengänge kann ich Dir nichts sagen. Ich empfehle Dir den Besuch am Tag der offenen Tür, um alles zu erfahren.

LG

ENM

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Hallo Menthol,

Dein Vorhaben macht überhaupt keinen Sinn. Ein für Dich uninteressantes Studium ist reine Zeitverschwendung, wobei Du noch nicht einmal zufrieden mit Deiner Wahl sein dürftest. Noch ist ja nichts entschieden. Du kannst immer noch über das Nachrückverfahren einen Studienplatz bekommen. Falls nicht, dann kannst Du Dir über sinnvolle Alternativen Gedanken machen. Wenn Du keinen anderen Studiengang belegst, kannst Du Wartzeiten sammeln und hättest dann ggf. über diese Quote später mehr Chancen auf einen Studienplatz. Sinnvoll als Vorbereitung für das Grundschulamt finde ich alles, was mit Kindern zu tun hat. Du könntest vielleicht eine schulische Ausbildung zur Erzieherin machen; evtl. ist eine kurzfristige Anmeldung noch möglich. Ansonsten bieten sich Praktika in diesem Bereich an. Auch ein freiwilliges soziales Jahr oder eine passende Stelle im Bundesfreiwilligendienst passt gut. Eventuell kannst Du kurzfristig noch eine Au-Pair-Stelle antreten. Auch ganz andere Sachen, die den eigenen Horizont erweitern sind besser, als ein ungeliebter Studiengang. Work & Travel zum Beispiel. Oder einfach in einem interessanten Bereich jobben. Wenn es trotzdem ein alternatives Studium sein soll, dann wäre es sinnvoll, wenn es Dich auch interessiert. Aber nur irgendwas studieren, weil man da gerade einen Platz bekommen hat, macht keinen Sinn.

LG

ENM

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Hallo!

Bei G9 war bisher das reguläre Aufnahmealter für die Oberstufe eines allgemeinbildenen Gymnasiums bei 19 Jahren zum Schuljahresbeginn festgelegt. Es kann sein, dass sich das mit G8 geändert hat; ich weiß es aber nicht genau. Aber wenn, dann dürfte es sich höchstens um ein Jahr nach unten korrigieren. In Deinem Fall wäre es jedenfalls nicht mehr möglich, dort aufgenommen zu werden.

Aber es gibt natürlich andere Möglichkeiten - die des 2. Bildungsweges. Das Berufskolleg oder die berufsbildenden Schulen, berufliche Gymnasien (je nach Bundesland gibt es verschiedene Bezeichnungen) bieten die Möglichkeit, alle Schulabschlüsse bis zum Abitur nachzuholen. Auch das so genannte Weiterbildungskolleg (Gymnasium für berufserfahrene Erwachsene in Tages- oder Abendform) bietet alle Möglichkeiten.

LG

ENM

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Hallo Elfchen,

für das Jurastudium brauchst Du das Abitur (allgemeine Hochschulereife). Es kann aber auch sein, dass die fachgebundene Hochschulreife ausreicht. Auf welchem Bildungsweg oder an welcher Schule Du das Abitur machst, spielt dabei keine Rolle. Abitur ist Abitur. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen findet üblicherweise eine Auswahl nach der Abitur-Durchschnittnote oder der Wartezeit statt, nicht nach dem schulischen Werdegang.

Schöne Grüße

ENM

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