Hallo selim,
das ist schwierig. Denn ein gelernter Koch muss nicht nur alles kochen können, sondern muss auch wissen, wie es schmeckt. Ohne zu probieren, geht das nicht. Vielleicht gibt es eine Ausnahme in einem muslimischen Restaurant.
LG
ENM
Hallo selim,
das ist schwierig. Denn ein gelernter Koch muss nicht nur alles kochen können, sondern muss auch wissen, wie es schmeckt. Ohne zu probieren, geht das nicht. Vielleicht gibt es eine Ausnahme in einem muslimischen Restaurant.
LG
ENM
Hallo Richie,
da das Wintersemester noch nicht begonnen hat, sollte eine Einschreibung für die zulassungsfreien Studiengänge noch möglich sein.
Die Bewerbungsfristen für die zulassungsbeschränkten Studiengänge sind in der Regel vorbei. Ob es Ausnahmen hiervon gibt, kannst Du nur an den FH´s selbst erfahren.
LG
ENM
www.hochschulkompass.de
Hallo shirimasen,
ich habe es auch gelesen, dass bei ALG II-Empfängern, die mit einem Partner zusammenziehen, das eheähnliche Verhältnis bzw. die Bedarfsgemeinschaft erst nach einem Jahr des Zusammenlebens berücksichtigt wird.
Ferner dürfte der Vater Deines Kindes für dessen Barunterhalt weiterhin aufkommen. Damit hat Dein neuer Partner nichts zu tun.
Liebe Grüße
ENM
Liebe katia,
ich will Dir nicht zu Nahe treten. Aber ich würde Dir Deine Bewerbung umgehend zurückschicken.
Sie ist viel zu lang
Sie weist einige Fehler auf
Sie vermittelt den Eindruck, als wüsstest Du nicht, was Du willst
Sie wirkt, als wärst Du planlos
Sie wirkt, als hättest Du wenig Selbstvertrauen
Es wäre besser, Du fängt noch einmal ganz von vorne an.
Ehrlich gemeinte Grüße
ENM
Hallo Gamerklaus,
es gibt kein Gesetz, das es verbietet.
Wenn Du bei Deinem Onkel lebst, dann sollten/müssen Deine Eltern dem lieben Onkel den Unterhalt für Dich bezahlen. Es sei denn, er läd Dich ein :) Du wohnst ja dann dort, willst essen und trinken und brauchst so einiges. Dein Vater kann Deinem Onkel das Geld für Dich überweisen oder auch an Dich selber direkt. Solange Ihr Euch alle einig sein, interessiert es niemanden, wie genau ihr das regelt.
LG
ENM
Hallo Olleck,
der Anspruch auf Kindergeld endet mit dem Monat des 25. Lebensjahres und solange das betreffende Kind sich noch in Ausbildung befindet. Das kann auch eine 2. Ausbildung sein. Die wöchentliche Arbeitszeit während einer dualen Berufsausbildung spielt dabei keine Rolle.
LG
ENM
Hallo,
es dürfte für die Höhe des Bafögs einen Unterschied machen, ob Du eine eigene Wohnung hast oder Mitglied einer WG bist oder bei Deiner Mutter lebst.
LG
ENM
Hallo,
ich bin gerade etwas geschockt über Deine Frage, habe aber leider keine Antwort. Tut mir leid für Euern Hund.
Ist es sicher, dass es sich um eine Vergiftung gehandelt hat oder nur eine Vermutung?
Liebe Grüße
ENM
Hallo tantev,
lass´Deinen Sohn doch einfach mit in Deinem Bett schlafen. Offensichtlich braucht er Deine Nähe.
Liebe Grüße
ENM
Hallo!
Hochschule ist der Überbegriff.
Es gibt Universitäten, Technische Hochschulen, Pädagogische Hochschulen .... usw., Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen).
Guck mal, was Wiki dazu schreibt:
"Hochschule ist ein Oberbegriff für verschiedene wissenschaftliche, wissenschaftlich-anwendungsorientierte, künstlerisch-wissenschaftliche oder künstlerische Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs zur beruflichen Ausbildung, Pflege der Wissenschaften und Künste durch Forschung und Lehre: ..."
http://de.wikipedia.org/wiki/Hochschule
LG
ENM
Hallo Jennie36,
wenn Du eine Ausbildung machst, gehst Du auch zur Berufschule. Meistens ist das ein ein bis zwei Tagen in der Woche. Gelegentlich gibt es statt dessen auch Blockunterricht für mehrere Wochen pro Schuljahr. Da Du berufsschulpflichtig bist, musst Du hierfür von der Arbeit freigestellt werden. An drei bis vier Tagen pro Woche arbeitest Du dann. An einem Werktag pro Woche hast Du frei. Ebenso sonntags. Insgesamt sollltest Du nicht mehr als als eine 40-Stunden-Woche haben. Es lohnt sich immer, eine Ausbildung zu machen.
LG
ENM
Hallo Luxusluder,
Deine Frage fand ich gerade so interessant, dass ich mich mal ein wenig umgesehen habe. Denn spontan würde ich sagen, dass durch den Spagat viel gedehnt wird, aber nichts ausleiert. Andererseits sollte man nach der Geburt die Beckenbodenmuskulatur kräftigen. Nachfolgender Link ist zwar interessant, spuckt aber auch nicht alle Infos hierzu aus. Lies selbst:
Wirkungen des Spagats (Anjaneyasana):
Körperlich: Der Spagat führt zu einer vollständigen Dehnung der Beine. Es gibt keine Übung, welche die Vorwärtsbeugende Flexibilität so gründlich entwickelt wie der Spagat. Im Spagat werden die Waden, die Kniebeugersehnen, die Kniebeuger-Muskeln (Biceps Femoris) maximal gedehnt. Der Spagat ist aber auch gleichzeitig Rückbeuge für das Hüftgelenk. Insbesondere wenn du aus dem Spagat die Arme nach oben und nach hinten gibst, bekommst du eine großartige Rückbeuge. Der Oberschenkel-Strecker (Quadrizeps) wird gedehnt, ebenso wie der Bein-Beuger (Psoas) sowie alle tieferen Bauchmuskeln. Der Spagat (Anjaneyasana) ist auch eine gute Massage für alle Bauchorgane. Der Spagat ist ausgezeichnet, um jemanden bezüglich Vorwärtsbeuge-Flexibilität vom Yoga Mittelstufen-Niveau zum Fortgeschrittenen-Niveau zu bringen. Und er ist ausgezeichnet, um jemanden, der in der Vorwärtsbeuge-Flexibilität schon fortgeschritten ist, auch in der Rückbeuge-Flexibilität voranzubringen. Spagat gilt wegen der Massage der Bauchorgane als hilfreich für die Verdauung. Der vorwärtsbeugende Spagat beruhigt, harmonisiert, ist auch gut gegen Durchfall und Reizdarm. Der rückwärtsbeugende Spagat ist gut gegen Verstopfung. Beide Spagatformen sind gut für die männlichen und weiblichen Geschlechtsorgane.
Gedehnte Muskeln beim vorwärtsbeugenden Spagat: Gastrocnemicus und Soleus (Wadenmuskeln), Bizeps Femoris (Beinbeuger), Gluteus Maximus (Gesäßmuskel), Longissimus und Quadratus Lumborum (Rückenmuskeln Gedehnte Muskeln beim rückwärtsbeugenden Spagat: Gastrocnemicus und Soleus (Wadenmuskeln), Bizeps Femoris (Beinbeuger), Gluteus Maximus (Gesäßmuskel), Quadrizeps (Beinstrecker), Psoas Major und Minor (Hüftbeuger), Rectus Abdomini (Bauchmuskeln), Latissimus (Breite Rückenmuskeln), Triceps (Armstrecker) Gestärkte Muskeln beim vorwärtsbeugenden Spagat: Keine, eventuell etwas der Quadrizeps Gestärkte Muskeln beim rückwärtsbeugenden Spagat: Longissimus und Quadratus Lumborum, Trapezius
Energetisch: Der vorwärtsbeugende Spagat Spagat öffnet die Energiekanäle an der Rückseite der Beine. Diese wiederum haben Auswirkungen auf alle Organsysteme Der rückbeugende Spagat öffnet zusätzlich die Energiekanäle in Bauch, Brust und Kehle. Auch um den Kanda herum wirkt der Spagat sehr stark. Angesprochene Chakras beim vorwärtsbeugenden Spagat: Muladhara und Swadhisthana. Der Spagat hilft, dass die Energie in den unteren Chakras sehr gut fließt. Angesprochene Chakras beim rückwärtsbeugenden Spagat: Zusätzlich Manipura, Anahata, Vishuddha und Ajna Chakra - insbesondere wenn die Rückbeuge intensiv ist.
Geistig: Der Spagat ist ausgezeichnet für geistige Flexibilität und Selbstvertrauen
Spirituell: Der rückbeugende Spagat verbindet Hingabe mit Kraft, Vertrauen mit Stärke, Ehrerbietung mit Selbstbewusstsein, Gottvertrauen mit Selbstvertrauen.
Kontra-Indikationen vom Spagat
Der Spagat ist eine fortgeschrittene Yoga Übung. Du solltest mit viel Bewusstheit üben. Manche Menschen haben Hüftpfannen, die eine so starke Beugung und Streckung nicht ermöglichen. Es gibt eine gewisse Verletzungsgefahr beim Spagat, insbesondere bei den Sehnenansätzen an der Hüfte und der Hüftkapsel: Du musst sicherstellen, dass du die vorwärtsbeugendende Dehnung in Wade, Kniekehle und Mitte des Oberschenkel spürst. Du solltest die vorwärtsbeugende Dehnung NICHT in der Nähe der Hüfte bzw. des Gesäßes spüren.
Quelle: http://www.yoga-vidya.de/de/asana/spagat.html
LG
ENM
Hallo,
Du hast jetzt schon 4 Wartesemester? Hast Du vor zwei Jahren Dein Abitur gemacht und seitdem nicht studiert? Denn die Wartezeit ist die Zeit zwischen dem Abitur und dem Beginn des Studiums. In der Zwischenzeit darfst Du aber nichts sonst studieren. Ein anderes Studium (Parkstudium) zählt nicht als Wartezeit. Alles andere vom Nichtstun über das Jobben oder eine Ausbildung ist möglich. Die Wartezeit entsteht also von selber. Wenn Du ab jetzt noch 2 weitere Jahre "warten" willst, dann hättest Du insgesamt schon 8 Wartesemester. Aber auch das ist noch keine Garantie für einen Studienplatz. Denn die Zulassungsbedingungen sind in jedem Semester neu. Es kommt auch immer auf den Studiengang und der betreffenden Hochschule an, ob Du einen Platz bekommst oder nicht. Es macht deshalb Sinn und muss auch sein, sich jedes Semester neu zu bewerben. Denn jedesmal wird neu entschieden. Noch was. Es gibt drei verschiedene Quoten, einen Studienplatz zu bekommen. Eine davon ist die Wartezeitquote. Du kannst aber auch in jedem Semester trotzdem über eine andere Quote einen Platz bekommen. Denn auch hier werden jedes Mal die Karten neu gemischt.
LG
ENM
Hallo,
ich habe das einmal ausprobiert, weil ich auch keine Nudeln hatte. Das war aber leider nichts geworden. Es war alles ein Matschklumpen geworden. Es scheint, als eignen sich die Nudelplatten nur für Lasagne.
LG
ENM
Hallo,
auf eine Konzertgitarre solltest Du Neylonsaiten aufziehen und keine Stahlsaiten.
Das Stimmen dauert eine Weile, bis es passt.
http://www.garantiert-konzertgitarre.de/pdf/Stimmen.pdf
LG
ENM
Hallo,
wenn, dann bekommen Deine Eltern das Kindergeld für Dich; egal wo Du studierst. Aber auswandern? Jedenfalls ist die Höchstdauer bei 25 Jahren festgesetzt.
Guck mal auf der Homepage der Familiekasse nach.
http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Kindergeld-Zuschlag/Kindergeld-Zuschlag-Nav.html
Zu der Halbwaisenrente kann ich nichts sagen. Meine Vermutung sagt, Du kannst sei auch in der Türkei bekommen.
LG
ENM
Hallo Lillifee,
egal, welchen Studiengang Du an der DSHS Köln studieren willst - Du musst den Sporteignungstest bestehen. Auch Studienbewerber, die immer Sport gemacht haben, stoßen hier schnell an ihre Grenzen und fallen durch. Deshalb solltest Du Dich gut auf den Eignungstest mittels Training vorbereiten. Die Hochschule selber beschreibt genau, was sie im Test verlangt. Über den genauen Ablauf der verschiedenen Studiengänge kann ich Dir nichts sagen. Ich empfehle Dir den Besuch am Tag der offenen Tür, um alles zu erfahren.
LG
ENM
Hallo Menthol,
Dein Vorhaben macht überhaupt keinen Sinn. Ein für Dich uninteressantes Studium ist reine Zeitverschwendung, wobei Du noch nicht einmal zufrieden mit Deiner Wahl sein dürftest. Noch ist ja nichts entschieden. Du kannst immer noch über das Nachrückverfahren einen Studienplatz bekommen. Falls nicht, dann kannst Du Dir über sinnvolle Alternativen Gedanken machen. Wenn Du keinen anderen Studiengang belegst, kannst Du Wartzeiten sammeln und hättest dann ggf. über diese Quote später mehr Chancen auf einen Studienplatz. Sinnvoll als Vorbereitung für das Grundschulamt finde ich alles, was mit Kindern zu tun hat. Du könntest vielleicht eine schulische Ausbildung zur Erzieherin machen; evtl. ist eine kurzfristige Anmeldung noch möglich. Ansonsten bieten sich Praktika in diesem Bereich an. Auch ein freiwilliges soziales Jahr oder eine passende Stelle im Bundesfreiwilligendienst passt gut. Eventuell kannst Du kurzfristig noch eine Au-Pair-Stelle antreten. Auch ganz andere Sachen, die den eigenen Horizont erweitern sind besser, als ein ungeliebter Studiengang. Work & Travel zum Beispiel. Oder einfach in einem interessanten Bereich jobben. Wenn es trotzdem ein alternatives Studium sein soll, dann wäre es sinnvoll, wenn es Dich auch interessiert. Aber nur irgendwas studieren, weil man da gerade einen Platz bekommen hat, macht keinen Sinn.
LG
ENM
Hallo!
Bei G9 war bisher das reguläre Aufnahmealter für die Oberstufe eines allgemeinbildenen Gymnasiums bei 19 Jahren zum Schuljahresbeginn festgelegt. Es kann sein, dass sich das mit G8 geändert hat; ich weiß es aber nicht genau. Aber wenn, dann dürfte es sich höchstens um ein Jahr nach unten korrigieren. In Deinem Fall wäre es jedenfalls nicht mehr möglich, dort aufgenommen zu werden.
Aber es gibt natürlich andere Möglichkeiten - die des 2. Bildungsweges. Das Berufskolleg oder die berufsbildenden Schulen, berufliche Gymnasien (je nach Bundesland gibt es verschiedene Bezeichnungen) bieten die Möglichkeit, alle Schulabschlüsse bis zum Abitur nachzuholen. Auch das so genannte Weiterbildungskolleg (Gymnasium für berufserfahrene Erwachsene in Tages- oder Abendform) bietet alle Möglichkeiten.
LG
ENM
Hallo Elfchen,
für das Jurastudium brauchst Du das Abitur (allgemeine Hochschulereife). Es kann aber auch sein, dass die fachgebundene Hochschulreife ausreicht. Auf welchem Bildungsweg oder an welcher Schule Du das Abitur machst, spielt dabei keine Rolle. Abitur ist Abitur. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen findet üblicherweise eine Auswahl nach der Abitur-Durchschnittnote oder der Wartezeit statt, nicht nach dem schulischen Werdegang.
Schöne Grüße
ENM