Beispiel:

Eisbären 4 Mannheim "Null, viel zu viel - scheiß Verein" - obwohl es 4 zu 2 steht.

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Solltest Du im Süßwasser angeln, musst Du allerdings bedenken, dass in den meisten Regionen je nach Wetterlage die Seen noch mit Eis bedeckt sind. ...und es kann durchaus sein, dass die Eisdecke nicht mehr tragfähig ist. Wenn ihr Eisangeln wollt, fahrt lieber ein- zwei Monate früher, wenn nicht, dann lieber etwas später.

Dem Atlantik macht die Kälte ja nix aus --> Golfstrom

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Die USt-IdNr. benötigst Du nur , wenn Du im EU-Ausland auftrittst bzw. Dein Leistungsempfänger ein im EU-Ausland ansässiger Unternehmer ist. Im Inland reicht die Steuernummer mit der Du unternehmerisch in Deutschland beim Finanzamt geführt wirst. Beim Finanzamt musst Du die Aufnahme Deiner gewerblichen Tätigkeit ohnehin anmelden. Hierzu musst Du den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen. Wenn Du bisher noch nicht selbständig tätig warst erhälts du von dort eine neue Steuernummer die Du dann auf Deiner Rechnung angeben musst. AUf diesem Fragebogen kannst Du auch die Ust-IdNr. beantragen.

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Für ein gutes Restaurant ist das kein Problem. Ein guter Freund und Gastronom sagte mir gestern, dass er zwar keinen Salat mehr verkaufe, die Leute jetzt dafür wieder mehr Fleischgerichte essen würden. Außerdem kann man ja auch andere Salate anbieten und auf Tomaten, Gürke und Salatköpfe verzichten.

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Dein "angeheirateter" Vater hat keinerlei Rechte. Um sorgebrechtigt zu sein, hätte er Dich adoptieren müssen. Aber im Normalfall wird sich die Ansicht Deines "angeheirateten" Dads mit der Deiner Mutter decken. Das heißt, eigentlich sagt er nur das was Deine Mutter wohl auch sagen würde und die ist nun mal Deine sorgeberechtigte Mutter.

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Du musst die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Da trägst Du im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" den voraussichtlichen Gewinn für das laufende Jahr ein ( für Einkommen- und Gewersbesteuerzwecke ) und musst auch Angaben zum Umsatz machen. Ist der voraussichtliche Gewinn erheblich, wird das Finanzamt Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein:-)Darüber hinaus kannst Du in dem besagten Fragebogen auch erklären, dass Du wegen zu geringen Umsatzes die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest.

Der Fragebogen müsste als Download verfügbar sein. Einfach mal googlen.

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Durch die EÜR wird der Gewinn ermittelt, denn Du im betreffenden Jahr hattest.

Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn

Als Betriebseinnahme erfasst Du alle Beträge, die Dir im Rahmen Deiner Tätigkeit in dem Jahr zugeflossen ( Zufluss § 11 EStG ) sind, also inkl. USt.. Der Zufluss in dem Jahr beinhaltet auch die vom Finanzamt erstattete Vorsteuer.

Als Betriebsausgaben erfasst Du alle Beträge die Du für Deine freiberufl. Tätigkeit aufwenden musstest, also auch die von Dir gezahlte Umsatzsteuer. Betriebsausgabe ist auch die Umsatzsteuer, die Du an das Finanzamt in dem Jahr gezahlt hast.

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Die Abschreibung für GWG kann bei Einkauf komplett gewinnwirksam abgezogen werden.

Für Anlagevermögen ist die AfA nur zeitanteilig zu gewähren. So besagen es die Verwaltungsvorschriften (R 7.7 EStR - Einkommensteuerrichtlinie).

Im Anschluss daran sind bei der Betriebsaufgabe die stillen Reserven zu ermitteln ( Unterschied zwischen tatsächlichem Wert und Buchwert ). Der Gewinn bzw. in eher seltenen Fällen Verlust ist der Aufgabegewinn-verlust. Wenn sich ein Verlust ergibt interessiert es das Finanzamt eher nicht. Bei einem zu vermutenden Gewinn werden schon mal Ermittlungen angestellt.

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Raute ist gut.

Spieler vorn

Der Spieler vorne am Netz ist der Zuspieler. Er spielt die Bälle nach rechts oder links damit die Außenspieler angreifen können. Gleichzeitig kann der Netzspieler blocken.

2 Spieler außen

Diese beiden Spieler sind die Angreifer. Greift das andere Team an, lösen sie sich vom Netz und gehen mit zurück in die Abwehr.

Spieler hinten

Der hintere Spieler hat lediglich Abwehraufgaben. Und er ist derjenige der aufschlägt.

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