Nein, wir brauchen keine Wehrpflicht, definitiv NEIN.
Ich sehe das ableisten der Wehrpflicht, unabhängig davon, ob diese direkt an der Waffe oder in der Pflege abgeleistet wird (Der Kriegsdienst in der Pflege wird zur Irreführung, um welche Art von Dienst es sich eigentlich handelt, zur Irreführung meist als Zivildienst bezeichnet) als das schwerste Verbrechen, welches ein Mensch in seinem Leben überhaupt begehen kann. Man lernt doch nichts anderes, als anderen Menschen unnötiges Leid zuzufügen.
Darüber hinaus wäre eine Wehrpflicht heute gegenüber Jugendlichen / Jungen Erwachsenen auch gar nicht mehr so leicht durchsetzbar, denn heute wissen die meisten, mit welchen, insbesondere psychischen Erkrankungen, man ungeeignet ist, und genau diese hat man dann eben. Darüber hinaus gibt es heute auch zahlreiche Möglichkeiten, der Wehrpflicht durch verlassen des Landes zu entgehen.
Es reicht im Grunde aber auch eine einfache Abmeldung des Wohnsitzes, eine Ausweis oder eine Pass kann man auch ohne gemeldeten Wohnsitz dennoch ganz normal haben und auch neu beantragen, dieser trägt in diesem Falle lediglich keine Adresse, wodurch jedoch praktisch kaum oder auch garkeine Nachteile entstehen. Auch Bankkonten können mit einem Ausweis ohne Wohnsitz ganz normal eröffnet werden, es sei denn, man erwischt eine Bank, die die Rechtslage nicht kennt.
Darüber hinaus ist seit dem 1. November aber das Selbstbestimmungs-Gesetz in Kraft getreten.
Jeder kann sich ganz einfach beim Standesamt anmelden und das Geschlecht streichen lassen.
Wer sein Geschlecht auf weiblich, divers oder geschlechtslos ändert, ist von nun an in Friedenszeiten nicht mehr wehrpflichtig.
Selbst im Spannungs- und Verteidigungsfall endet laut Gesetzestext des Selbstbestimmungsgesetzes die Wehrpflicht spätestens 2 Monate nach dem Besuch beim Standesamt zur Änderung oder Streichung des Geschlechts.
Außer bei einer Änderung zu weiblich muß dabei nichmals der Vorname geändert werden.
Bei der Wahl des Geschlechts divers oder geschlechtslos kann im Pass ebenfalls das ursprüngliche Geschlecht stehen bleiben.
Somit bekommt eine einfache Streichung des Geschlechts außer dem Standesamt und allenfalls dem Einwohner-Meldeamt gar niemand überhaupt mit. Das einzige was sich dadurch ändert ist, daß das Einwohner-Meldeamt der Bundewehr mitteilen muß, daß das männliche Geschlecht gestrichen wurde und die betreffende Person somit nicht mehr wehrpflichtig ist.
Als Jugendliche, ab zum Standesamt zur Streichung des männlichen Geschlechts.