Hallo lupusbonn,
da es eine rein ehrenamtliche Tätigkeit ist hast du keine Verplichtung dir die Arbeit von deinem Arbeitgeber gestatten zu lassen, solange es sich ausschließlich auf deine Freizeit bezieht. Solltest du während deiner Arbeitszeit zu einem Einsatz alarmiert werden sieht das ganze etwas anders aus. Für einen "normalen" Einsatz muss dich dein Arbeitgeber nämlich nicht freistellen. Das muss er nur tun, wenn es sich um einen Einsatz im Rahmen des Katastrophenschutzes handelt. (Dann bekommt er den Ausfall deiner "Arbeitskraft" sogar vom Staat erstattet.) Wenn dein Arbeitgeber dich trotzdem gehen lässt, ist es reine Nettigkeit von ihm. Daher würde ich es an deiner Stelle nicht an die große Glocke hängen. Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
VG DummBo