Die Kredite für die Möbel gibt Dir nicht das Möbelhaus sondern eine Bank. In den meisten Fällen die Santander, und da gibt es ohne Arbeitsvertrag nix. Wie hier schon erwähnt wäre es dann in deinem Fall mal bei der Tafel oder solch Einrichtungen zu melden denn da wird dir sicher Kostengünstig geholfen. Leibe Grüße

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Darf man erfahren um welchen Händler es geht?

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Kaufvertrag, nach 1Jahr "Überraschung"

Hallo.

Am 20.10.2012(!) habe ich Möbel in einem Möbel Geschäft gekauft. Döse habe ich zu dem Zeitpunkt schon gekauft da dort eine Aktion war und sofort in den Schrank verliebt war....

Ich musste den ORIGINAL verpacken schrank jedoch einlagern ( hat leine Schäden hinterlassen ) da meine Wohnung komplett saniert usw wurde .. Solange wohnte ich in meinem Kinderzimmer bei den Eltern. Am Sonntag (2.12.2013) zog ich in die neue Wohnung dort packe ich den Orginal verpackten Schrank aus.... Dort merkte ich dann erst das es ein KOMPLETT anderer Schrank war. Nichts hat gestimmt gar nichts.. Somit behielt ich die original Kartons und Etiketten, baute den Schrank vollends auf, machte Bilder etc. Und ging sofort montags zum Möbelhaus um dies zu melden .... Habe ich noch nach 1Jahr recht meinen Schrank zu bekommen ? Es war schließlich nicht mein Kommissionierungs Fehler oder ?

Der Chef des Möbelhauses bot mir an, das ICH den Schrank wieder abbauen soll, herbringen soll und ich dann meinen bekomme wenn ich NOCHMALS 200€ bezahle?!?! Wobei ich meinen Schrank von 1065€ bezahlt habe ?!? Er meinte zudem ich müsste innerhalb 2 Wochen die Kartons aufpacken und schauen ob es mein Schrank sei ? ( in den AGB"s wird davon nichts erwähnt !!!!) Bloß wie sollte ich das sehen ? Der falsche Schrank war auch weiß.. Und in einem kleinen Zimmer hätte der Schrank nicht reingepasst um ihn aufzubauen und zu kontrollieren ob es der "richtige" ist ....

Option 2 des Chefs, Ich behalte den Schrank und bekomme 200€ Entschädigung, kann ich aber nicht annehmen da 1.meone Türe so nicht mehr aufgeht und ich die oberen Leisten des Schrankes nicht aufbauen kann da die Decke zu nieder ist. Und 3. da ich einfach den Schrank in dem Aussehen, der Größe und der innen Ausstattung haben möchte den ich bestellt und gekauft habe. Was ich gekauft /bestellt habe lässt sich alles mit Belegen nachweisen...

Meine Hauptfrage:

Muss mir das Möbelhaus meinen Schrank gewährleisten oder ist es "selbstverschuldet" da ich es erst nach einem Jahr gesehen habe????

Danke für jede Hilfe.

MfG

Jenny

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Hallo Jenny, Du hättest zumindest schon zur Übergabe schauen sollen ob denn auch die richtige Farbe drin ist. Weiterhin steht auf den meisten Collis was drin ist so das theoretisch eine Prüfung möglich ist. Woher soll der Händler wissen was Du in dem Jahr mit dem Schrank gemacht hast für den Du den Erhalt Unterschrieben hast? Du kannst den auch an eine völlig andere Adresse verbracht haben und den Schrank den Du jetzt hast von sonstwo haben. Also denke ich das dieses Angebot mit den 200 Euro durchaus Fair ist. Darf man erfahren um Welchen Möbelhändler es geht? Liebe Grüße

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Sorry aber Du suchst einen Künstlernamen? Kunst hat das nicht etwas mit Kreativität zu tun? Hmm... Wenn es da schon scheitert befürchte ich das Du ein Brotloser Künstler wirst. Soll nicht böse gemeint sein aber so ein Name ist schon nen Markenzeichen und was Persönliches was nur Du selber entscheiden kannst.

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Geh doch einfach mal zum Händler deines Vertrauens, der wird das ganz gut einschätzen können.

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Im ersten halben Jahr solltest Du deine Garantie nicht benötigen denn da hat der Händler die Mängel auf seine Kosten zu beheben. Im ersten halben Jahr ist er in der Beweislast das der Schaden zum Zeitpunkt der Übergabe nicht bestanden hat. Also in den ersten sechs Monaten immer zu deinem Verkäufer. Dies ist wichtig da die meisten Versicherungen auf ein Max. Schadenswert pro Jahr limitiert sind. Weiterhin kommt es darauf an wie weit dein Händler vom Schadensort entfern ist. Es gibt Versicherungen die einen dazu zwingen wenn der Ort im Umkreis von 100km liegt den Schaden bei deinem Händler beheben zu lassen.

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Hallo, es Kommt darauf an wo der Verkäufer seinen Sitz hat, ist es keine Firma die Ihre Geschäfte in Deutschland tätigt und Du quasi in den Staaten gekauft hast unterliegt das Gerät auch den dortigen Gesetzen in Deutschland hast Du dann keine Ansprüche. Der gegebenenfalls anfallende Zoll hat nichts mit der Gewährleistung zu tun sondern ist nur eine Abgabe an den Staat.

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Mir wäre es neu wenn Base auf jedes Handy 2 Jahre Garantie gibt. Gewährleistung gut und gerne aber eben keine Garantie. Wenn Du eine Garantie, zum Bleistift gegen Wasserschäden wünscht solltest Du eine extra Versicherung abschließen. Mir ist in Deutschland kein Händler bekannt der Garantien "verschenkt" also wenn Dir der Preis bei Base auf die Nase ist kannst Du da kaufen.

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Schau doch mal unter den Einstellungen, vielleicht kannst Du ja einstellen wie Sensibel das Display reagieren soll. Wenn nicht wende dich an deinen Verkäufer er wird das Gerät prüfen. Jetzt wo Du das Gerät erst einen Monat hast sollte es keine Probleme geben. Viel Erfolg

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Samsung Galaxy S4, wegen defekten Display wird Mikrofon nicht repariert, trotz Garantie

So folgende Frage,

Ich habe mir vor etwa einem halben Jahr ein Samsung Galaxy S4 gekauft. Habe es zusätzlich versichern lassen gegen alles, gegen wasserschaden, runterfallen lassen quasi gegen Dummheit versichern lassen. Vor einiger Zeit ist es mir runtergefallen und ein kleiner Riss ist zu sehen, stört mich nicht weiter und wollte es deswegen jetzt nicht gleich einsenden. Nun vor 2 Wochen funktionierte das Mikrofon von heute auf morgen nicht mehr. Meine Gesprächspartner hören mich nicht und auch sonstige Apps mit Mikrofon funktionieren quasi nicht mehr. Habe also das Handy eingeschickt da nach einem halben Jahr ja noch eine Garantie vorhanden ist. Nach knapp 2 Wochen bekomme ich nun die Nachricht das ich 300€ für die Reperatur des Displays zahlen soll (was ich ja gar nicht angefordert habe), ansonsten reparieren sie das Mikrofon nicht. Das ganze ist wohl so vom Hersteller gewünscht. Also entweder zahle ich 300€ zum Display reparieren, was ich ja gar nicht repariert haben will, zumindest nicht für einen so überteuerten Preis oder ich bekomme mein Handy mit kaputten Mikrofon zurückgesendet obwohl ich das blöde Ding doch erst ein halbes Jahr habe und noch eine Garantie vorliegt.

Ist das denn alles richtig so? Habe den Kostenvoranschlag meiner Versicherung zugeschickt, sollten die das aber nicht bezahlen bleibt mir nur die Wahl es unrepariert zurückzunehmen. Dann habe ich ein Handy was nicht funktioniert.

Ich könnte es auch zu einem Handydoc um die Ecke bringen der nimmt für die Reperatur 30€ und danach wieder zum Reperaturservice zur Reperatur des Mikrofons. Habe dann allerdings Angst das mir dann gesagt wird das die Garantie hinfällig ist da jemand fremdes am Gerät rumgeschraubt hat.

Was tun?

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Hallo, Du solltest deinen Schaden zu allererst dieser "gegen alles Versicherung" melden und Dir eine Freigabe holen. Woher sollen die sonst wissen das sie etwas zahlen sollen. Am einfachsten wird es wohl sein wenn Du zu den Leuten, die Dir diese Versicherung verkauft haben, gehst.

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Hallo Mellanie, mit dieser Sache mussten wir uns auch gerade beschäftigen. Haben einen VW ebenfalls aus 2009 bei einem Volkswagenhändler gekauft. Die Kiste hat zum kauf gar nur 55000 km auf dem Tacho. Haben mit dem Gehandelt und am Ende auch eine (Garantie) Versicherung gekauft. Bei uns kam noch im ersten halben Jahr der Motor in Form eines Kolbenkipplers. Erste Aussage vom Werkstattmeister das wir teuer für sie. Ich: Wohl kaum da wir uns in der Gewährleistung befinden. Sein Gesicht wurde sehr lang. Als nächstes kam die Frage haben Sie eine Gebrauchtwagen Garantie. Meine Antwort: Ja, aber nicht um Ihre Gewährleistungspflichten zu erfüllen. Ende vom Lied er hat sich die Daten unserer Versicherung aus seinem Rechner gezogen und diese Belastet. Das gibt noch richtig Ärger. Leider ist es so das Autohändler versuchen Ihre Pflichten auf den Kunden abzuwälzen. Lasst euch nicht veralbern! Der Händler ist klar in der Pflicht. Unterschreibt dem Händler nichts und zahlt keinen Cent. Meldet euch bei der Versicherung und verweigert dem Händler den Zugriff auf diese VS. Ich denke das diese Art des Betruges langsam an die breite Öffentlichkeit gehört und vor allem Verboten. Sollen die Händler sich doch selber Versicherungen kaufen!

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Hallo, also MM hat dein Gerät jetzt zum 3 mal bearbeitet. Das Gewährleistungsrecht sagt man muss dem Verkäufer ein Mehrmaliges Nachbesserungsrecht einräumen. Mehrmals ist auch zwei mal. ;-) Also sollte deine Aussage vor Ort heißen, ich habe das Vertrauen in dieses Gerät verloren. Dazu ist es auch egal ob das immer der gleiche oder eben ein anderer Mangel ist. Ich denke MM wird das Gerät zurück nehmen und Dir anbieten ein anderes Produkt auszusuchen. Aber rechne bitte damit das MM Dir eine Nutzungsgebühr berechnen wird! Soll heißen du bekommst nicht das komplette Geld wieder und das ist auch tatsächlich in Ordnung und rechtens. Anders wäre es gewesen hättte sich die Geschichte im ersten halben Jahr nach dem Kauf zugetragen. Wende dich einfach lieb und freundlich an den Kundendienst von MM . Viel Erfolg

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Die Dinger machen auch richtig Spaß.

http://suchen.mobile.de/auto-inserat/renault-clio-16v-gevelsberg/185946808.html?lang=de&pageNumber=1&__lp=15&scopeId=C&sortOption.sortBy=price.consumerGrossEuro&makeModelVariant1.makeId=20700&makeModelVariant1.modelId=6&makeModelVariant1.searchInFreetext=false&makeModelVariant2.searchInFreetext=false&makeModelVariant3.searchInFreetext=false&minPowerAsArray=96&minPowerAsArray=KW&negativeFeatures=EXPORT

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Betrachte das getrennt. Die Hardware und die Software sind getrennte Produkte. Hast Du denn eine Garantie? Die wird Dir in schriftlicher Form zum Produkt dazu übergeben. Anderenfalls handelt es sich um Gewährleistung. Wie alt ist denn das Gerät und was hast Du denn für einen Mangel?

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Repariert wird sicher alles aber eben alles aus deiner Tasche. Wenn ein Mangel auftritt gilt es ihn eben auch rechtzeitig anzuzeigen. Da zählt kein aber das war doch schon....

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Gewährleistung beim Privatverkauf

Hallo, mein Schwager hat in den letzten Tagen ein bösen Brief von einem rechtsanwalt bekommen.Nun weiß er nicht,wie er sich verhalten soll.

Hier Auszug aus dem Schreiben : Betr. Kaufvertrag mit meinem Mandanten YYYY über eine Welger-Presse AP12

Sehr geehrter Herr Xxxx,

unter anwaltlicher Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung zeige ich an, dass ich die Interessen des Herrn Yyyy vertrete.

Im Mai 2013 verkauften Sie meinen Mandanten das o.g.Gerät für 500 €.Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Geräte beträgt 1 Jahr, sie sicherten volle Funktionsfähigkeit zu.

Leider funktionierte die Presse nicht, mein Mandant musste verschiedene Reparaturen durchführen lassen (s. anl. Rechnungen).

Vor Zeugen stellten Sie am 22.August 2013 in Aussicht, sich an den Reparaturenkosten angemessen zu beteiligen.Auch danach, genauer gesagt unlängst, sicherten Sie die Zahlung zu.

Mein Mandant erwartet die Überweisung von 250 € bis zum 15.November 2013 auf mein u.a. Konto, Geldempfangsvollmacht wird anwaltlich versichert.

Anderenfalls müsste der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.

Es liegt in Ihrer Hand, diese zusätzlichen Unannehmlichkeiten und Kosten zu vermeiden.

MfG ....

Dieses Schreiben empfinde ich als Frechheit. Die "Drohungen" zum Schluß sind der Hammer. Jetzt muss ich dazu sagen,dass die Heupresse privat mit Handschlag verkauft wurde.Es gibt gar keinen Kaufvertrag, wie im Betreff aufgeführt. Beim Verkauf hat mein Schwager dem Käufer die Heupresse vorgeführt und hat ihm gezeigt,dass die Presse funktionstüchtig sei. Es gibt keinen Kaufvertrag, beide Parteien haben sich mit´m Handschlag geeinigt. Mein Schwager sagte "gekauft wie gesehen". Der Käufer sagte : " Ist okay, Ingo." Der Verkäufer sowohl der Käufer haben Zeugen.

Im August klingelte der Käufer bei meinem Schwager an der Tür und teilte ihm mit,dass die Presse kaputt sei und er sie reparieren lassen hat. Mein Schwager sagte,dass er höchstens 100 € dazu geben würde. (Beide Parteien haben Zeugen)

ICH FRAGE MICH;WARUM ER DAS GESAGT HAT?!

Nun fordert er , dass er sich an den Kosten beteiligen soll. Wie muss sich mein Schwager jetzt verhalten??

Ich denke, dass die Rechtsanwälte immer mit Paragraphen jonglieren? Wo steht denn angeblich geschrieben, dass ein Privatverkäufer eine Gewährleistung von 1 Jahr geben muss??? Und hätte der Käufer meinen Schwager nicht vor der Raparatur in Kenntnis setzen sollen,also bevor er was fordert?Bzw. kann es dem Verkäufer nicht egal sein,was der Käufer damit macht?? Wer weiß, was der Käufer nach dem Kauf mit dem Gerät angestellt hat?

Das Schreiben enthält soviele fehlerhafte Fakten : 1. Es gibt keinen Kaufvertrag 2. "Leider funktionierte die Presse nicht " - doch wurde ja noch vorgeführt,wie sie funktioniert 3. Es liegen keine Rechnungen bei 4. "Auch danach sicherten Sie die Zahlung zu " - es gab kein "DANACH".

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!!

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Hallo cristae82,

in erster Linie erstmal ruhe bewahren. ;-) Es ist schade das Dein Schwager keinen Kaufvertrag geschrieben hat. Bei solchen Summen ist es dann eben doch nötig. In so einem Vertrag hätte er alle Ansprüche bei einem Privatverkauf ausschließen können. Das Glück deines Schwagers ist in diesem Fall der Käufer die Mängel auf seine Kosten hat beseitigen lassen. Das Widerspricht dem Gewährleistungsrecht. Richtig wäre gewesen das er den Mangel dem Verkäufer anzeigt, dieser ist dann verpflichtet diesen abzustellen. Hätte es dein Schwager dann nicht getan würde es dunkler aussehen. Dein Schwager hat bei dem Vorgehen des Käufers versäumt die Möglichkeit auf Prüfung auf Eigenverschulden zuzulassen. Wenn es denn keins gewesen wäre sondern tatsächlich ein Sachmangel hätte es Deinem Schwager frei gestanden den Mangel selbst zu beheben oder eine Firma seiner Wahl zu beauftragen. All das hat der Verkäufer versäumt. Leider kann ich Dir jetzt nicht sagen wie es sich mit der Zusage einer Zahlung verhält, denn mit dieser Zusage hat er Quasi den Mangel eingeräumt. Bitte holt euch Hilfe bei Eurem Rechtsbeistand, aber ich gehe davon aus das dieses Schreiben als "Dummfang" durchgeht. Einen schönen Samstag euch noch.

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Hallo, Du hast keine Garantie wenn Du nicht zusätzlich eine Garantie in Form einer Versicherung abgeschlossen hast. Sonst hast Du nur eine Gewährleistung. Das bedeutet Du solltest zu deinem MM gehen. Die werden sich der Sache annehmen. Leider kann es Dir auch passieren das Du kosten zu tragen hast. Das wird der Fall wenn Dir ein Eigenverschulden nachgewiesen wird. Feutigkeitsindikatoren sind da ein Großes Thema. Viel Glück

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