Möglich ist alles, garantiert ist nichts.

1000€ sind aber nicht wirklich was, das reicht grade so zum Überleben wenn man allein lebt.

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Probier es aus, dann merkst du es.

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Macht halt. In der Mitte treffen ist aber relativ unsinnig, denn dann seid ihr in einer Stadt die ihr beide nicht kennt.

Klar kannst du Zugtickets einfach so am Automaten, Schalter oder online kaufen. 
Und natürlich solltet ihr euren Eltern Bescheid geben, wenn ihr irgendwo hin fahrt.

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Nur, wenn derjenige die Nummer auf sich angemeldet hat.

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Ja, das ist Schwarzarbeit.

Mit 200 Euro Einkommen bekommst du keinen Kredit, das brauchst du gar nicht erst zu versuchen.

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Wie erfahre ich, wann ein Mahnbescheid zugestellt wurde?

Hallo,

ich würde mich freuen, wenn jemand, der sich mit dem Mahnverfahren auskennt die Zeit nehmen würde,meine Frage zu beantworten. Danke!

Ich habe zwei Mahnverfahren am laufen, d.h. habe jeweils einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ausgefüllt, habe dann Post vom Amtsgericht bekommen und daraufhin die Gebühr zeitnah entrichtet.

Das erste Mahnverfahren ist jetzt durch. Der Schuldner hat die gesammte Summe inklusive Gebühren und Zinsen überwiesen und sich in einen etwas unfreundlichen Brief bitterlich darüber beklagt, dass ich ein Mahnverfahren eingeleitet habe. So weit so gut.

Beim zweiten Mahnverfahren hat sich bisher noch nichts getan und ich vermute, mein Antragsgegner wird es einfach aussitzen, d.h. keinen Widerspruch einlegen und nicht bezahlen.

Sollte das passieren kann ich nach einer Frist von 2 Wochen einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen.

So, jetzt zu meiner Frage - ich habe bisher vom Amtsgericht keine Nachricht darüber erhalten, wann der Mahnbescheid jeweils beim Antragsgegner eingegangen ist. d.h. Wann genau diese 2-Wochen Frist beginnt, bzw eventuell schon begonnen hat.

Ist es normal, dass man vom Amtsgericht nicht informiert wird, wann ein Mahnbescheid an den Antragsgegner zugestellt wurde? Ich hatte das so verstanden, dass das automatisch geschehen würde? Das scheint hier bei beiden Mahnverfahren nicht geschehen zu sein. Muss ich jetzt das Amtsgericht anschreiben um das Datum der Zustellung zu erfahren?

freundlicher Gruß October

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Warte einfach insgesamt drei Wochen und beantrage dann den Vollstreckungsbescheid. Habe ich immer so gemacht, hat immer geklappt.

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Wer selbst kündigt, bekommt zunächst weder ALG1 noch ALG2 (Sperrzeit).

Man kündigt nicht, bevor man einen neuen Job hat.

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Wenn nicht anders gefordert, nur letztes Abschlusszeugnis.

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Hat in Europa niemand, das waren nur die prüden Amis. Bei denen zählt es schon als Nacktheit, wenn man Badekleidung trägt.

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Jo, würde ich sofort melden, in der Pflege ist das unverantwortlich.

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Da sist alles relativ. Wenn du in Frankreich bist, ist Französisch wichtig, möchtest du in Spanien in einem englischsprachigen Callcenter arbeiten ist Englisch wichtig, wenn du in Moskau bist Russisch.

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Schule und Hochzeit - Schule will nicht freigeben. Was kann ich tun?

Hallo.

Ich hab eine Frage. Meine Lebensgefährtin und ich wollen heiraten. Jedoch teilt uns die Schule mit, trotz schriftlichem Gesuch für den Tag x, dass für den Tag x keine Ausnahme gemacht werden könne und dieser Tag als schulpflichtiger Tag bestünde, trotz eigener Hochzeit. Wenn Sie an diesem Tage der Schule fern bleibe, riskiere Sie einen Schulverweiß, dass auch für den Tag x keine Krankmeldung anerkannt werde, da Sie diesen Tag schon vorgemerkt hätten. Der Schulverweiß hätte zur Folge, dass, auch bei erstmaligem Schulverweiß, die Schule nicht weiter gewillt sei, die Schülerin aufzunehmen und weiter zu unterrichten.

Problem bei der ganzen Sache: Es ist eine Sonderschule in einem anderen Ort, die Ortsansässige Sonderschule hat bereits vorab eine Ablehnung der Schulaufnahme trotz Antrag und Umzug in die Stadt die Schulaufnahme abgelehnt. Ein weiterer Schulbesuch in einer dritten Sonderschule in einem anderen Ort hätte zur Folge, dass die Fahrtkosten in keinster Weiße übernommen werden würden, was auch bei der aktuellen Schule nicht komplett gewährleistet wird.

Was kann ich tun? Der Termin für die früheste Eheschließung wäre am 15. Januar, Problem bei der Sache ist, dass die Heiratsfrist am 8.02. abläuft, da dann die 6-Monatige Frist verstichen ist, in der man die Heirat nach aufgebotsbestellung schließen kann. Wir mussten uns schon mit dem Amtsgericht rum ärgern wegen einer gesetzlichen Betreuuerin meiner Lebensgefährtin. Wenn dieser Termin (spätestens bis 8.2.) die Heirat nicht vollzogen wird, müssen wir das ganze nochmals vollziehen, was einen erneuten finanziellen Aufwand und eine erneute gerichtliche Prüfung zur Folge hätte.

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Wann anders heiraten.

Wieso sollte man heiraten, wenn man noch zur Schule geht!?

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Selbst wenn, du weisst ja wer es war.

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Da hat dein Sohn sicherlich noch etwas anderes gesagt, was du nuin verschweigst.

Mal abgesehen davon, dass man seine Meinung nicht in die Köpfe seiner Kinder pflanzen sollte.

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