Gragenmiete nur Halbjährlich in Bar, ist das erlaubt?
Hallo.
Meine Mutter hat einen Mietvertrag für eine Garage unterschrieben, in dem der Vermieter die Miete ausschließlich in Bar haben möchte, zudem immer ausschließlich in Bar.
Der Vermieter wohnt aber einiges von uns weg, kommt nicht extra hierher, möchte die Miete ausschließlich in Bar.
Gibt es irgendetwas, das sagt (Gerichtsurteil, Gesetzestext o.ä.) dass die Miete im Vorraus oder die Miete ausschließlich in Bar entrichtbar ist bzw gegen dies spricht?
Der Vermieter hat ihr nur mitgeteilt, dass sie zur Zahlung in Bar der Miete folgende Szenarien zur Auswahl hat:
Entweder Sie bringt ihm die Miete persönlich gegen Quittung für ein halbes Jahr im Vorraus vorbei, sofern er zu Hause ist oder wirft es ein
oder
Sie schickt es per Post als Standard-Brief. Pakete oder Einschreiben können nicht angenommen werden, da er zu selten zu Hause sei.
Kann man irgendwie darauf pochen, dass die Miete überwiesen werden muss, außer vom Vertrag zurückzutreten, sofern man das in irgend einer Art und Weise durch bekäme?
Hat man zudem die Möglichkeit (evtl. Gesetz oder Urteil) die Miete statt halbjährlich auch - wie sonst üblich - monatlich zu entrichten?
Der Vertrag wurde auf 5 Jahre geschlossen, somit ist innerhalb der erstmietzeit ja keine Kündigung möglich, wurde auch so schriftlich festgehalten, was ja bei Zeitmietverträgen normal ist. Danach verlängert er sich immer um ein Jahr stillschweigend.