gehe mit Mutter zu dem Versicherungsvertreter, bei dem der Roller versichert wurde und lasse den Vertrag umschreiben. Das ist meist kostenlos. Achte darauf, dass bei berechtigte Fahrer „jeder“ steht. Manche Verträge (zB bei Concordia) bieten das nur gegen Aufpreis.

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Ein einfacher normaler Rollstuhl ist in der Hausratversicherung gegen EINBRUCH-Diebstahl versichert, also nur wenn jemand einbricht und ihn mitnimmt. Manche Versicherungsgesellschaften bieten in der Hausrat einen hinzubuchbaren Baustein an, welcher den einfachen Diebstahl von med. Geräten, Gehhilfen usw. beeinhaltet, selbst wenn diese nur geliehen sind.
Wenn Du keine solchen Bausteine in Deiner Hausratversicherung hast, hast Du ihn nicht versichert. Wenn der Rolli nur geliehen ist, frag den Eigentümer ob er den Rolli versichert hat und in welchem Fall Du haftest.

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Wurde das Problem inzwischen gelöst? Wenn ja wie? Ich habe das gleiche Problem. Win10 und FF lief vor dem upgrade wunderbar (läuft jetzt auch, jedoch nicht als Stand.Browser).

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Mecklenburgische macht das und ist unschlagbar günstig wenn man noch ein normales kfz dort versichert. Ausserdem darf man mit dem versicherungsschutz auch tatsächlich fahren. bei vielen gesellschaften darf man den Oldtimer nur Ausstellen und auf- und abladen.

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auf keinen Fall eine kostenlose!

Ausserdem musst Du unterscheiden zwischen Registrieren (kostenpflichtig eine bisher freie Domain buchen) und Kaufen (die Rechte an einer bereits registrierten Domain dem Besitzer abkaufen - selten unter mehreren hundert Euro zu haben)

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zweimal wurde auf den Bedarfsplan verwiesen. WENN es einen gibt ist er die Richtlinie. Die meisten Kommunen haben aber gar keinen.

Mich wundert: Ihr wollt sowas haben, habt aber keine Argumente. Ja warum wollt Ihr ihn dann haben?

Wie weit weg von Eurem Ausrückebezirk sind denn die nächsten beiden Rettungssätze?
Zu jeder eingeklemmten Person gehören zwei Rettungssätze alarmiert, falls einer unerwartet ausfällt oder zu schwach ist oder plötzlich zwei zeitgleich eingesetzt werden müssen.

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ja es gibt free-domains mit exotischen Endungen.
Lass die Finger davon - sobald Du mehr davon verstehst, ärgerst Du Dich.
Nimm eine kostenpflichtige Domain.
Für deutlich unter 10 Euro im Jahr kriegst Du Domain inkl Webspace zum Beispiel bei do.de

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stell die Frage mal bei consultdomain.de falls Du hier keine Antwort erhalten solltest.

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Wie etliche andere hier schon schrieben, haftet der Besitzer WENN ein Verschulden vorliegt.
Beispiele:
Besitzer sichert Zaun unzureichend und Pferd bricht aus und verursacht Schaden: Besitzer haftet (kann was dafür)

Besitzer sichert Zaun ausreichen aber Sturm wirft Baum um und dieser drückt Zaun nieder und aufgeschrecktes Pferd bricht aus und läuft vor Auto: Besitzer haftet nicht (kann nichts dafür)

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Ist es ein Sony-Gerät?

Sony warnt derzeit vor Win 10 auf ihren Geräten.

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Schwierige Situation bei der man Dir nicht so einfach hier online helfen kann.

Grundsätzlich ist interessant, ob der "Gutachter" ein freier vereidigter Sachverständier für Gebäude ist  und von der Versicherung beauftragt wurde, oder ob es ein Schadenregulierer der Versicherung ist.

Bei einem solch großen Schaden kommt nur ein vereidigter Sachverständiger in Frage. In der Zusammenarbeit mit ihm gilt: Er kennt nur seine Sichtweise und kennt grob die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ob sich die Versicherung dann an seine Aussagen hält ist eine ganz andere Sache. Manchmal sind die Vertragsbedingungen und die Handlung des Schadenregulierers viel besser als die allgemeinen Bedingungen. Also mit dem Gutachter nicht über Regulierung diskutieren, das bringt nichts, lieber mit dem Regulierer diskutieren - das bringt meist etwas, wenn man telefonisch sehr sachlich und fundamental seine Meinung vorbringt ohne unfreundlich oder unsachlich zu werden.

Im Zweifel konkret schriftlich geben lassen, welche Arbeiten Du beauftragen darfst bzw. wofür genau eine Kostenzusage seitens der Versicherung gemacht wird. Sachlich auseinander devidieren, worin bereits Einigkeit besteht und worin nicht.

Grundsätzlich bist Du zur Schadenminderung verpflichtet und musst so handeln, als wäre es Dein eigenes Geld, womit die Schäden repariert werden.

Verlangt die Versicherung eine Reparatur und der Fachmann sagt, das würde nicht gehen, lasse Dir das schriftlich bestätigen. Im Zweifel soll Dir die Versicherung ein Unternehmen schicken, welches die Reparatur durchführt.

"Neuwert" beziht sich nur auf den Verlustfall / Totalschaden. Du bekommst dann den Neuwert. Eine Reparatur ist aber durchzuführen, sofern möglich.

Im Zweifel zum Anwalt.

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Problem mit Versicherung - ist das rechtens?

Guten Abend,

ich hab mal eine Frage zu einer Versicherung. Ich versuche mal kurz und knapp den Sachverhalt zu schildern.

Mein Freund hat mit seinen beiden Geschwistern 50% eines Hauses geerbt. Die anderen 50% gehörten deiner Mutter.
Da er zuletzt mit seinem nun verstorbenem Vater in dem Haus gewohnt hat, lief die Gebäudeversicherung auf meinem Freund.

So, nun ist das Haus im Januar 2015 versteigert und verkauft worden.
Das haben wir der Versicherung mitgeteilt. Diese hat dann den neuen Eigentümer kontaktiert - keine Reaktion.

Die haben das Geld immer fleißig abgebucht, meinten immer das wäre in Bearbeitung.
Plötzlich meinte die, sie hätten keine Unterlagen bekommen.
Unterlagen nochmal hingeschickt.
Die den neuen Eigentümer wieder kontaktiert - keine Reaktion.

Nun zum dritten und letzten Mal kontaktiert, wenn wieder nichts kommt, dann geht die Versicherung auf dem neuen Eigentümer einfach über.

So, auf meine Frage, ob die dann das bezahlte Geld erstatten….
"Das kommt drauf an (auf was, durfte sie mir nicht sagen - Datenschutz). Im Gesetz steht, dass das Haus versichert sein muss (ist mir klar!).
Der neue Eigentümer muss sich darum kümmern und da er das nicht getan hat und nicht reagiert hat, musste mein Freund das eben bezahlen.

Das Haus ist seitdem 27.1.15 nicht mehr in deren Besitz.

Mein Freund muss dafür zahlen, obwohl ihm das nicht mehr gehört und weil der neue Eigentümer sich nicht kümmert, muss mein Freund halt deren Versicherung zahlen?

Das ist doch verar...e oder soll das so im Gesetz stehen?!

Kennt sich jemand aus? Wäre dankbar für Ratschläge.

LG

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Mit Datum des Grundbucheintrages geht die Versicherung auf den neuen Eigentümer über. Schicke den Grundbuchauszug per Einschreiben an die Versicherung und bitte um Abrechnung per Datum Grundbuchauszug. Ob die den neuen Eigentümer dann erreichen oder nicht kann Euch dann egal sein.

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Ohne den genauen Begriff zu kennen, wird Dir hier niemand eine wasserfeste Auskunft geben können.
Eventuell hilft Dir das hier:
http://www.domain-recht.de/domain-recht/die-sieben-goldenen-domain-regeln

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Das geht leider nicht.
Alternative:
a) Alle Kontakte einzeln auf Stumm stellen ausser die Alarm-Nr., Nachteil: jede SMS die nicht von Kontakten kommt, ist wieder laut.
b) einen kurzen, leisen Ton als standard einstellen und für Alarm was lautes.
c) wenn Du die Möglichkeit hast, eigene Töne als SMS-Ton zu schalten, dann nimm einen "Leer-Ton" auf und stelle diesen als standard ein, nur eben für den Alarm etwas lautes.

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