Du kannst dich wegen des Erbes an das zuständige Nachlassgericht wenden. Das zuständige Nachlassgericht ist entweder beim Amtsgericht oder (nur in Baden-Württemberg) beim Notariat. Zuständig ist das Nachlassgericht, wo der letzte Hauptwohnsitz deines verstorbenen Vaters war. Beim Nachlassgericht erfährst du die Nachlassauseinandersetzung, d.h. ob es ein Testament oder Erbvertrag gab. Falls nicht, bist du auf jeden Fall "gesetzlicher Erbe" und kannst deinen Anspruch geltend machen. Aber wie gesagt, das kommt auf den jeweiligen Fall an.

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Der Verein wird beim Amtsgericht - Vereinregister - der Stadt eingetragen, wo sich der Vereinssitz befindet. Die Eintragung erfolgt über einen Notar (frei wählbar) und wird von diesem an das Vereinsregister weitergeleitet.

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Es kommt auf das Glätteisen und die Haarpflegeprodukte an. Ich habe auch ein Glätteisen und benutze dies schon seit einigen Jahren erfolgreich. Beim Kauf habe ich darauf geachtet, dass die Glättinnenseiten aus Keramik bestehen. Ich benutze nach der Haarwäsche ein spezielles Glättungshaarfestiger. Dieser schützt das Haar. Man sollte das Glätteisen nicht zu heiß einstellen. Ab und zu ein Gang zum Friseur, um dort die trockenen Spitzen und Haarlängen mit der "heißen Schere" schneiden zu lassen, sind ebenfalls hilfreich. Pflege ist wichtig; aber das ist bei jeder Frisurmethode, ob beim Föhnen oder Haarwickler, einfach notwendig.

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Ich mache immer am Ende eines Jahres, wenn ich den Bescheid von meiner momentanen Kfz-Versicherung bekomme über das Internet einen Vergleich bei "http://www.einsurance.de". In der Regel sind die Direktversicherungen günstiger. Wenn man diese über das Internet abschließt, gibt es in der Regel noch einmal Rabatt. Ich bin momentan bei Ontos. Vorher war ich bei Cosmos.

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Es kommt darauf an, wer Erbe deines Vaters geworden ist. Falls deine Eltern kein Testament (privatschriftlich oder notariell) oder Erbvertrag hatten, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, d.h. deine Mutter zur Hälfte, die andere Hälfte die Kinder. Wenn bei deiner Mutter als Erbin nichts zu holen ist und du ebenfalls Erbe deines Vaters geworden bist, kommen die Gläubiger zu dir. Man kann das Erbe innerhalb einer 6-Wochenfrist ausschlagen ab Zugang der Erbenbenachrichtigung durch das Nachlassgericht. Falls der Nachlass nur aus Schulden besteht, ist es das Beste, das Erbe auszuschlagen.

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Nein, eine verlorengegangene EC-Karte wird nicht bei der Polizei gemeldet, da es sich nicht um Diebstahl, sondern um Verlust handelt. Da es sich um eine verlorengegangenen Sachgegenstand handelt und nicht um eine Person, wird die Polizei keine Vermisstenanzeige entgegennehmen.

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