Grundsätzlich ja - aber!!! 

Reifengröße, Speedindex und Traglast müssen den Vorgaben aus der Zulassungsbescheinigung entsprechen. Fahrdynamisch ist das aber nicht zu empfehlen. Sollte es nur als "Nothilfsgedanke" gedacht sein - so ist dies natürlich machbar.

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Beim Reifenersatz von nur zwei Reifen dürfen Sie keine Runflat Reifen auf dem Fahrzeug verbauen. Grundsätzlich darf ein Fahrzeug das ein RDKS System hat auch Runflat Reifen fahren (dann aber nur 4 Stück) aber eine Mischung aus zwei normalen Reifen und zwei Runflat Reifen macht keinen Sinn. Das Fahrzeug hätte danach ein seltsames Fahrverhalten. 

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Hier kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob der Reifen noch in Ordnung ist oder nicht. Dies muss von einem Fachbetrieb begutachtet werden. Eine Reparatur erscheint sinnvoll und vertretbar, wenn mit Erfahrung, Sachkenntnis gearbeitet wird. Der Ausführende (Vulkaniseur) trägt Verantwortung für die durchgeführte Reparatur. Seitenwandreparaturen sind mit warm vulkanisiertem Gummi im ausgearbeiteten Schaden und einem Deckenpflaster mit Gewebeverstärkung reparierbar (nur durch Fachleute mit entsprechender Ausbildung nach HwO).

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Der Lochkreis wird schon einmal stimmen. Wenn es keine Original Felge ist anhand der auf der Felge stehenden KBA Nr. das richtige Gutachten im Internet suchen. Dazu wird auch noch die Felgengröße und die ET benötigt. Der Lochkreis steht ja schon fest.

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Grundsätzlich kann nur ein Reifenfachbetrieb entscheiden ob ein Reifen repariert wird oder nicht. Das Reifenflickset ist eine Flüssigkeit die sich im Reifen inneren verteilt und die undichte Stelle durch seine Klebrigkeit verschließt. Soll ein solcher Reifen repariert werden muss die komplette Flüssigkeit aus dem Reifen raus gewaschen werden. Dies ist eine große Sauerrei und nur mit viel Aufwand machbar. Danach muss der Reifen auch erst wieder trocken sein damit die eigentliche Reparatur durchgeführt werden kann. Einen Schlauch einziehen ist wie viele hier schreiben bei vielen Fahrzeugen gar nicht mehr zulässig und auch keine sichere Alternative.

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Für schnelle Fahrzeugmodelle wurden in der Vergangenheit Reifen mit den Bezeichnungen VR (Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h) und ZR (über 240 km/h) in den Fahrzeugpapieren vorgeschrieben. Diese Reifen sind nicht entsprechend ECE-R 30 genormt und werden vielfach nicht mehr angeboten. Die maximale Geschwindigkeit, mit der diese Reifen tatsächlich gefahren werden dürfen, ist abhängig von Radlast, dem Sturzwinkel und anderen Spezifikationen des Fahrzeugs. Wer Reifen mit modernerer Bezeichnung (entsprechend dieser Information) verwenden will oder muss, sollte sich an einen qualifizierten Reifenhändler oder an einen Reifenhersteller wenden. Es sind die Ausführungen zu Lastindex und Geschwindigkeitsindex zu beachten. Viele Reifenhersteller bieten hierfür auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen an. Zur Verwendung von Reifen mit Dimensionen, die nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind, sollte man sich an den Vertrags -oder Reifenhändler wenden. Er kann feststellen, ob weitere Reifendimensionen nachträglich homologiert wurden oder ob andere Räder-Reifen- Kombinationen zulassungsfähig sind.

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Nein, geht nicht und passt nicht!

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Lustig was da alles geschrieben wird. Grundsätzlich darf man unterschiedliche Reifen (die Frage war Winterreifen / Ganzjahresreifen) auf einem Auto fahren. Man darf sogar z.B. vorne links einen Sommerreifen fahren, vorne rechts einen Ganzjahresreifen und auf der Hinterachse einen Winterreifen und einen Sommerreifen bunt gemischt. (rein gesetzlich betrachtet) Es ging hier nicht um Größe / Geschwindigkeit / Traglast. Der Gesetzgeber schreibt nur vor das die Reifen von der Bauart her gleich sein müssen (Radial / Diagonal Reifen) Selbstverständlich hat ein Fahrzeug durch unterschiedliche Bereifung (Sommerreifen / Winterreifen / Ganzjahresreifen) auf einem Fahrzeug montiert ein unmögliches Fahrverhalten. (aber es ist nicht verboten) Unabhänging von der Betrachtung das natürlich Reifengröße / Speedindex / Traglast bei allen 4 Reifen der Minimun Anforderung im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung / COC Papiere erfüllen muss. Ciao

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Dazu sollte man ein paar Angaben mehr haben! Welches Auto, Typ, Bj + Motor usw. und was für Alufelgen! Hersteller und alle Angaben was auf den Alus zu finden ist. Dann gehts hier auch qualitativ weiter :-)

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Gibt eigentlich keinen besseren als DPD dafür: http://www.dpd.com/de/Home/Versand/Versandmoeglichkeiten2/Paket-Shop Bei DPD können Reifen auch lose verschickt werden (geht bei Hermes nicht mehr)

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Schau Dir dazu einfach eine Seite der Felgenanbieter an! Zum Beispiel von Alcar:

http://www.alcar.de/AlcarKonfigurator/alloyv3/index.php?lcs=kk7f8t1qqc

Hier kannst du Dein Fahrzueg suchen und auch die ensprechenden Reifengrößen sehen die auf den einzelnen Felgen nötig sind. Besser geht es fast nicht!

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Im Rahmen ist dies nicht! Ausschlaggebend ist die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) oder in den COC Papieren Deines Fahrzeuges. Wenn dort die Größe nicht aufgeführt ist geht das nicht. Grundsätzlich wenn am Fahrzeug genügend Platz ist kann auch eine Abnahme durch einen AAS z.B. beim TÜV durchgeführt werden. Wenn das nicht erfolgt ist fährst Du ohne Betriebserlaubnis und damit auch ohne Versicherungsschutz. Der 195/65 er Reifen ist auch nur 2cm höher als der 195/60 er und hat 5,9 cm mehr Abrollumfang. Damit ergibt sich eine Differenz von 3,2%. Alles klar?!? :-)

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Nein kannst nicht so einfach ersetzen! Ausschlaggebend ist die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) oder in den COC Papieren Deines Fahrzeuges. Wenn dort die Größe nicht aufgeführt ist geht das nicht. Grundsätzlich wenn am Fahrzeug genügend Platz ist kann auch eine Abnahme durch einen AAS z.B. beim TÜV durchgeführt werden. Wenn das nicht erfolgt ist fährst Du ohne Betriebserlaubnis und damit auch ohne Versicherungsschutz. Der 195/65 er Reifen ist auch nur 2cm höher als der 195/60 er und hat 5,9 cm mehr Abrollumfang. Damit ergibt sich eine Differenz von 3,2%. Alles klar?!? :-)

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Passt schon! Aber! Das ist keine Lösung! Es gibt für jede Felge ein Gutachten - ob Orginal oder Zubehör! In diesem Gutachten steht was gefahren werden darf und kann! Nur so kann der Lösungsansatz gesucht werden!

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Grundsätzlich kann diese Antwort nur der Fahrzeugschein bringen! Steht dort als Speedindex V oder sogar nur ein H so kann diese Montage ohne Probleme erfolgen. Wenn dort jedoch ein W oder Y steht ist das nicht erlaubt. Der Speedindex ist nicht nur für die Geschwindigkeit zuständig. Dieser hat auch indirekt etwas mit der Traglast zu tun. Daher verwenden die Fahrzeug Hersteller oft einen sehr hohen Speedindex um sich auf der Seite der Traglast mit abzusichern.

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Tja deshalb fährt man auch in einen Fachbetrieb! Aber es ist eigentlich ganz einfach. Alle 4-5 Radschrauben nur 2 Umdrehungen lösen und dann im Hof ruckartig vor und zurück fahren und am besten noch dabei kleine Lenkbewegeungen machen damit eine Belastung auf das Rad kommt. Dann löst sich dieses Rad auch recht schnell.

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