Hallo APPLE854,
die Angabe über einen fehlenden Zugriff auf ein Konto mit einem Vermögenswert dieser Höhe ist höchst fraglich und wird in der Verwaltungspraxis unterschiedlich gehandhabt.
Grundsätzlich sind alle auf dich angelegten Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Antragsstellung maßgebend und zwingend anzugeben. Von der Vermögensanrechnung ausgeschlossen ist jenes Vermögen, welches aus rechtlichen Gründen nicht verwertet werden kann.
Aber was wenn ich einfach behaupte „ich habe meine seed phrase verloren“ also den key zu meiner Wallet. Dann ist das Geld ja weg und mein Vermögen würde nur 10k betragen.
Ein verlorener Kontozugriff ist auf sein persönliches Verschulden zurückzuführen und stellt deshalb zunächst einmal kein Verwertungshindernis im Sinne des Gesetzes dar. Hierfür müsstest du beweisen, dass du tatsächlich keinen Zugriff mehr auf das Konto hast, was sich wohl als sehr schwierig herausstellen wird.
Wie will das Amt dann nachweisen das ich bitcoins besitz?
Dir diese verschwiegenen Vermögenswerte nachzuweisen, wird ohne einen expliziten Hinweis (z. B. durch Kontoauszug) durchaus schwierig. Die Problemstellung ergibt sich insbesondere daraus, dass die allermeisten Broker darauf abzielen möglichst unabhängig vom eingebürgerten Bankensystem zu handeln.
Auf der anderen Seite könnte ich einfach lügen, und ich hätte immer noch die seedphrase.
Ob du diesen Wert dieses erheblichen Eigenvermögens nun angibst oder nicht liegt in deiner Verantwortung. Eine Empfehlung Vermögenswerte vorsätzlich zu verschweigen kann ich dir selbstverständlich nicht aussprechen. Das Verschweigen von Vermögenswerten stellt gem. § 263 StGB eine Straftat dar und kann staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nach sich ziehen. Bereits der Versuch ist strafbar!