Hallo hrt999634,

auf der zweiten Seite des Bescheides steht eigentlich der Zeitpunkt des ersten Auszahlungstermins. Wenn du den Bescheid zum 13.09.2024 bekommen hast, sollte dein BAföG je nach Bank in den nächsten 1-3 Tagen auf deinem Konto eingehen.

BAföG wird grundsätzlich am Ende des Vormonats für den darauffolgenden Monat ausgezahlt. (Also z. B. zum 27.09.2024 für Oktober 2024). Die erste Auszahlung kann aber davon abweichen.

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Hallo Haseline123,

entscheidend ist, ob du eine Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahme absolvierst, und was für eine Förderung du hierfür beantragt hast. Natürlich erfolgen die Auszahlungen erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides.

Der monatliche Unterhaltsbeitrag - nur bei Vollzeitmaßnahmen möglich - wird jeweils am Ende des Vormonats für den darauffolgenden Monat ausgezahlt. (Also z. B. zum 27.09.2024 für Oktober 2024).

Die Lehrgangsgebühren werden zu keinem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt. Oft werden sie durch das Amt für Ausbildungsförderung/ Studentenwerk etwas zusammengefasst überwiesen.

Die Prüfungsgebühren werden nach Vorlage der Rechnungen durch den Schüler überwiesen. Meistens werden auch diese zusammengefasst.

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Hallo GurmDerWurm,

wenn du noch zu Hause bei den Eltern wohnst, ist eine Förderung des Gymnasium-Besuches durch das BAföG nicht möglich.

Eine Förderung weiterführender allgemeinbildender Schulen wäre nur möglich, wenn der Tatbestand der notwendigen auswärtigen Unterbringung nach § 2 Abs. 1a BAföG erfüllt ist.

Hierzu ist es notwendig, dass der Schüler nicht in der Wohnung der Eltern wohnt und eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus innerhalb von zwei Stunden nicht erreichbar ist.

Für die Förderung eines Studiums wendest du dich an das zuständige Studentenwerk am Sitz deines Studienortes.

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Hallo Hilokliop,

weil einige Personen lieber mit dem Strom schwimmen und solche herabsetzenden leeren Phrasen in den eigenen Wortschatz aufnehmen, als sich ernsthaft mit dem Wahlprogramm der Alternative für Deutschland zu befassen.

In puncto "Innere Sicherheit" geht es der AfD konkret nämlich um Sicherung der Grenzen, Verbesserungen im Einbürgerungsverfahren und Möglichkeiten der Rückführung in das Heimatland bei Straffälligkeit.

Das Ungute daran ist, dass viele Migranten diffamierende Worte aufschnappen und diese ohne zu hinterfragen als wahr abstempeln.

Kurz: Weil diese Partei etwas bewegen und verändern möchte, versucht man Sie vom politischen Spielfeld fernzuhalten. Auch wenn hierzu ab und an zu unfairen Mitteln gegriffen werden muss.

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Hallo lalala3332,

das Amt für Ausbildungsförderung/ Studentenwerk erkennt anhand deines Geburtsdatums, ob deine gemachten Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung Sinn ergeben.

Falls du älter als 25 Jahre alt und daher freiwillig selbst versichert bist, musst du einen Nachweis über die Versicherung im Maßnahmezeitraum vorlegen. Für die eigenständige Versicherung wird aktuell ein Zuschlag in Höhe von ca. 137 € gewährt.

Wenn du noch nicht 25 Jahre alt oder anderweitig familienversichert bist, wird dieser Zuschlag nicht gewährt und somit i. d. R. auch kein Nachweis angefordert.

Die Behörde darf grundsätzlich von den Erklärungen des Antragstellers ausgehen, wenn dessen Angaben plausibel sind und kein konkreter Anlass für eine Nachprüfung besteht.

Die Anforderung eines Nachweises liegt hier im Ermessen des Amtes für Ausbildungsförderung/ Studentenwerkes. Da das Nachweisdokument keinen Mehrwert an Informationen liefert, wird es oft nicht angefordert, um Bearbeitungszeiten im Rahmen der BAföG-Beantragung zu reduzieren.

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Hallo Emma1245,

theoretisch ist das möglich. Hierfür kannst du ganz normal den online vorgeschlagenen Erstantrag ausfüllen. Das Amt für Ausbildungsförderung/ Studentenwerk erkennt ja durch Angaben über Schuljahr, Werdegang, Schulbescheinigung, etc., dass du bereits im Vorjahr einen Antrag gestellt hast.

Wenn du dem Amt/ Studentenwerk einen Gefallen tun möchtest, rate ich dir allerdings davon ab, da es umständlicher ist, den neuen Antrag an die bereits im System registrierten Datensätze anzuknüpfen.

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Hallo Melinagbg,

Geschwister - die sich in einer nicht nach dem BAföG förderfähigen Ausbildung befinden! - können sich über die Gewährung von einem zusätzlichen Freibetrag gem. § 25 Abs. 3 BAföG auf das anrechenbare Einkommen der Eltern und somit auf die Höhe deines Bedarfs/ Anspruchs auswirken.

Ob ein zusätzlicher Freibetrag gewährt wird, hängt davon ab, ob deine volljährigen Geschwister eigenes Einkommen erzielen. Falls ja, findet eine anteilige Kürzung des jeweiligen Freibetrages statt.

Kurz: Grundsätzlich werden im Antrag keine Informationen sinnlos abgefragt. Bitte gebe also alle benötigten Informationen an, auch wenn sich dadurch in diesem Fall dein BAföG Satz wahrscheinlich nicht verändert.

(Meine Antwort bezieht sich auf die ab dem 01.08.2024 geltende Rechtslage,
zuletzt geändert durch das 29. BAföG ÄndG.)

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Hallo egalwer633,

BAföG wird grundsätzlich am Ende des Monats für den Folgemonat ausgezahlt.
Das Geld für September hast du demzufolge schon Ende August erhalten. Vermutlich meinst du also, wann das BAföG für Oktober ausgezahlt wird.

Ausführungstermin für den ersten Rechenlauf im Oktober 2024 ist der 27.09.2024. An diesem Tag wird die Auszahlung in Auftrag gegeben. Bis das Geld bei dir auf dem Konto ankommt vergehen je nach Geldinstitut also noch 2 bis 3 Werktage.

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Hallo Lucaa1712,

falls dich die (Schüler-)BAföG Höchstsätze interessieren... Diese lauten wie folgt:

  • Berufsfachschule (berufsqualifizierend, mind. 2 Jahre): 276,00 € / 666,00 € (*)
  • Berufsfachschule (ab Klasse 10, WS, BVJ, BGJ): 276,00 € / 666,00 € (*)
  • BOS Vorklasse: 498,00 € / 775,00 € (*)
  • BOS (12. u. 13. Klasse): 501,00 € / 822,00 € (*)
  • Fachschule (ohne abgeschl. Berufsausbildung): 276,00 € / 666,00 € (*)
  • Fachschule (mit abgeschl. Berufsausbildung): 501,00 € / 822,00 € (*)
  • Hochschule/ Akademie: 534,00 € / 855,00 € (*)

(*) Wohnung bei den Eltern / Wohnung nicht bei den Eltern

Alle angegebenen Werte beruhen auf der Grundlage des 29. BAföG ÄndG., welches zum 01.08.2024 in Kraft getreten ist.

Wie hoch der Bedarf für den Einzelnen nun tatsächlich ausfällt lässt sich pauschal nicht sagen. Für die Berechnung ist das eigene Einkommen und Vermögen, sowie das Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr maßgebend.

wie viel bekommt ihr Monatlich und Verdienen eure Eltern sehr wenig, durchschnittlich oder Viel?

Je höher das Einkommen der Eltern ausfällt, desto geringer fällt am Ende natürlich auch der Bedarf aus. Dies ergibt sich schon allein daraus, dass es sich beim BAföG gem. § 68 SGB I um eine Sozialleistung für Bedürftige handelt.

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Hallo mohams,

das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden wird bei der Berechnung des Bedarfes selbstverständlich berücksichtigt. Dies ergibt sich schon allein daraus, dass es sich beim BAföG gem. § 68 SGB I um eine Sozialleistung für Bedürftige handelt.

Dabei wird das gesamte Einkommen durch die Monate der Maßnahme geteilt.

Der monatliche Einkommensfreibetrag beträgt ab dem 01.08.2024 max. 534,22 Euro (vor dem 01.08.2024: max. 523,50 Euro).

Einkommen, welches über diesem Freibetrag liegt wird entsprechend angerechnet.

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Hallo bk1907,

mein Verständnis dafür hält sich leider in Grenzen. Man darf man nicht vergessen, dass in den Monaten August und September (zu Beginn des neuen Schuljahres) der „Ansturm“ neuer Anträge immens ist.

Daher ist es ziemlich kurzsichtig, 3 Monate lang keine Unterlagen einzureichen und nun eine Bearbeitung von Amts wegen innerhalb von 2 - 3 Wochen zu erwarten.

Der zweite Zahlungslauf für September 2024 ist bereits abgeschlossen, dementsprechend kannst du allein edv-technisch frühestens Ende September mit der ersten Aus- bzw. Nachzahlung rechnen.

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Hallo AalGonzo,

wenn du vorher in der 12. Klasse der BOS warst und ab dem nächsten Schuljahr die 13. Klasse der BOS besuchst kannst du natürlich weiterhin BAföG erhalten. Der Aspekt, dass keine 13. Klasse zustande kommt und du in den Kernfächern gemeinsam mit Schülern der FOS unterrichtet wirst ist dabei nicht relevant.

Das wird von Amts wegen berücksichtigt, insofern der Besuch der 13. Klasse BOS so auch auf dem Formblatt 02/ der Schulbescheinigung von der Schule bestätigt wird.

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Hallo APPLE854,

die Angabe über einen fehlenden Zugriff auf ein Konto mit einem Vermögenswert dieser Höhe ist höchst fraglich und wird in der Verwaltungspraxis unterschiedlich gehandhabt.

Grundsätzlich sind alle auf dich angelegten Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Antragsstellung maßgebend und zwingend anzugeben. Von der Vermögensanrechnung ausgeschlossen ist jenes Vermögen, welches aus rechtlichen Gründen nicht verwertet werden kann.

Aber was wenn ich einfach behaupte „ich habe meine seed phrase verloren“ also den key zu meiner Wallet. Dann ist das Geld ja weg und mein Vermögen würde nur 10k betragen.

Ein verlorener Kontozugriff ist auf sein persönliches Verschulden zurückzuführen und stellt deshalb zunächst einmal kein Verwertungshindernis im Sinne des Gesetzes dar. Hierfür müsstest du beweisen, dass du tatsächlich keinen Zugriff mehr auf das Konto hast, was sich wohl als sehr schwierig herausstellen wird.

Wie will das Amt dann nachweisen das ich bitcoins besitz?

Dir diese verschwiegenen Vermögenswerte nachzuweisen, wird ohne einen expliziten Hinweis (z. B. durch Kontoauszug) durchaus schwierig. Die Problemstellung ergibt sich insbesondere daraus, dass die allermeisten Broker darauf abzielen möglichst unabhängig vom eingebürgerten Bankensystem zu handeln.

Auf der anderen Seite könnte ich einfach lügen, und ich hätte immer noch die seedphrase.

Ob du diesen Wert dieses erheblichen Eigenvermögens nun angibst oder nicht liegt in deiner Verantwortung. Eine Empfehlung Vermögenswerte vorsätzlich zu verschweigen kann ich dir selbstverständlich nicht aussprechen. Das Verschweigen von Vermögenswerten stellt gem. § 263 StGB eine Straftat dar und kann staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nach sich ziehen. Bereits der Versuch ist strafbar!

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Hallo MariaMitchell,

wer BAföG erhält und nicht bei seinen Eltern wohnt, kann sich auf Antrag bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt mit Vorlage des Bewilligungsbescheides vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Die Befreiung gilt auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, jedoch nicht für andere Mitbewohner.

Der Vertrag wurde von allen 16 Bundesländern ratifiziert und ins Landesrecht überführt. Gemäß Urteil vom 18. Juli 2018 des Bundesverfassungsgerichtes - 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17 – v. 18.7.2018 (BGBl. I S. 1349) ist dieser auch rechtskräftig.

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Erzieher und Aufstiegsbafög.nein wir müssen das nicht zurückzahlen auser man hat viel gefehlt jedoch frage ich mich ob das die Gesamte bezogene Leistung dann wäre.

Hallo Devilish387,

wenn du in einem Teilnahmenachweis tatsächlich eine Fehlzeit von über 30 Prozent erreichen solltest, wird dir eine Frist gesetzt um einen weiteren Nachweis über deine Teilnahme vorzulegen.

Solltest du in diesem weiteren Teilnahmenachweis ebenfalls keine Teilnahmequote von mind. 70 Prozent erreicht haben, wird die Förderung eingestellt und bereits erhaltene Leistungen sind zurückzuzahlen.

Bei Maßnahmen, die aus mehreren Abschnitten bestehen, was insbesondere bei der Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher) durch die Aufteilung in Schuljahre gegeben ist, muss nur der Anteil der Förderung zurückgezahlt werden, in dessen Abschnitt die Teilnahme nicht erfüllt wurde.

Befindest du dich also beispielsweise im zweiten Schuljahr, hast im ersten Schuljahr aber die Teilnahmequote von 70 Prozent erfüllt, muss nur der ausgezahlte Zuschuss im zweiten Jahr zurückgezahlt werden.

(Das eventuell in Anspruch genommene Darlehen der KfW Bank muss natürlich auch für das erste Jahr zurückgezahlt werden.)

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Hallo usergfnetde,

selbst wenn es diese Möglichkeit gebe, wäre es für dich doch nicht von Vorteil? Im Formblatt 3 ist das Einkommen der Eltern anzugeben.

Wenn dein Vater nun im maßgeblichen Kalenderjahr 2022 weniger gearbeitet hat (und wahrscheinlich auch somit weniger Einkünfte erzielt hat), dann wirkt sich das doch positiv auf den Einkommensfreibetrag aus.

Reiche als Nachweis einfach die Lohnabrechnungen bzw. Steuerbescheid, o.ä. für das Kalenderjahr 2022 (Oktober bis Dezember) ein.

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Hallo unknow455,

In der Regel wird der Abschluss „staatl. gepr. Sozialassistent“ genutzt, um in einem zweiten Schritt die weitere Ausbildung zur „staatl. anerkannten Erzieher“ zu absolvieren.

Für die Beantwortung deiner Frage ist es als nötig zu wissen, ob du für die Ausbildung zum Sozialassistenten bereits BAföG Leistungen erhalten hast oder nicht? Und falls ja, hast du in diesem Antrag auch bereits die Förderung des Erziehers angegeben?

Was wahrscheinlich gar nicht möglich ist, da es sich um zwei gesonderte Abschlüsse handelt, für die du einen separaten Antrag stellen musst.

Falls nein, kannst du für die Ferienzeit vor Beginn der Maßnahme kein BAföG erhalten.

Falls ja, also falls die Erzieherausbildung als weiterer Maßnahmeabschnitt angegeben wurde, bleibt die bewilligte Leistung natürlich unverändert bestehen und läuft auch über die Ferienzeit weiter.

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Hallo rinyama,

beim (Schüler-)BAföG ist das nicht ganz so zwingend erforderlich, als im Aufstiegs-BAföG, dass der Werdegang komplett lückenlos ausgefüllt wurde.

Achte einfach darauf, dass dein zuletzt erreichter Bildungsabschluss und die dazugehörigen Datumsangaben eingetragen sind. Da es natürlich trotzdem nicht falsch und gern gesehen ist den Rest auch noch anzugeben, trage einfach noch das ein an das du dich erinnern kannst.

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Hallo dinadino1,

die Bewilligung der Förderleistung bei unvollständigen Unterlagen/ Angaben erfolgt i.d.R. erst einmal unter Vorbehalt. Somit dürfte der zukünftige Umzug für die jetzige Beantragung von BAföG kein Problem darstellen.

Du kannst also zum aktuellen Zeitpunkt bereits deinen Antrag auf BAföG stellen. Für die Adressangabe gibst du auf Formblatt 01 unter „Angaben am ständigen Wohnsitz” deinen aktuellen (am Besten schreibst du noch dazu, dass du am 01. August umziehst) und unter „Anschrift während der Ausbildung” deinen zukünftigen Wohnsitz an.

Da die Bearbeitung deines Antrages ca. 4 bis 6 Wochen in Anspruch nimmt, kannst du davon ausgehen, dass der Bescheid noch pünktlich an deiner jetzigen Adresse ankommt. Dazu gibst du auf der zweiten Seite an, dass der Bescheid an dich am ständigen Wohnsitz übermittelt werden soll.

Den Mietvertrag reichst du dann einfach nach, sobald du diesen erhalten hast.

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