Hi Charis,
du kannst leider nicht so wie du dir das vorstellst mit Mängelexemplaren** und** gebrauchten Büchern handeln. Zuerst einmal hat eine Verkehrsnummer nicht, oder nur sekundär etwas mit der BAG zu tun. Man muss Mitglied des "Börsenvereins des Deutschen Buchhandels" sein und der vergibt dann die Verkehrsnummer. Zudem kostet die Mitgliedschaft einen Beitrag: 250 € bei der Anmeldung, und ich glaube auch einen jährlichen Beitrag, wieviel das ist weiß ich aber nicht. Wichtig ist, wie zonk schon betont, die Einhaltung der Buchpreisbindung. Eine kurze Erklärung hier: http://www.preisbindungsgesetz.de/content/faq/1020-was-ist-ein-maengelexemplar.htm
Was du vorhast kannst du entweder nur durch Vitamin B im Buchhandel lösen (wie das aussehen soll kann ich mir nun aber garnicht vorstellen, zumindest nicht ohne einen Verstoß gegen das Preisbindungsgesetz) oder durch die Anmeldung beim Börsenverein und über den offiziellen Weg beim Verlag mit Verkehrsnummer anzufragen.
Wichtig ist aber dann vor allem die Unterscheidung zwischen: "gebrauchten Büchern", "Mängelexemplaren" und "antiquarischen Büchern".
Ich zitiere: 1. Antiquarisch ist jedes Buch, das beim Verlag (bzw. beim Grossisten) vergriffen ist. Es ist dann eben nur noch über ein Antiquariat zu beziehen, sei es ein klassisches oder ein modernes Antiquariat. Der Begriff "antiquarisch" ist also unabhängig vom Alter des Buches, sondern bezieht sich auf die Lieferbarkeit. 2. Mit dem Copyright hat das überhaupt nichts zu tun. Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz (es gibt in Deutschland genau genommen kein Copyright) erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ein Buch, das bei einem Verlag erscheint, wird aber mit Nutzungsrecht veröffentlicht, nicht mit Urheberrecht.
Zitat von Saarland60 auf die Frage auf GuteFrage "Ab wann gilt ein Buch als antiquarisch? Erlischt damit automatisch das Copyright?"
Bei gebrauchten Büchern ist das wieder etwas anderes: Bücher, die „gebraucht” sind unterliegen prinzipiell nicht der Buchpreisbindung, aber: „Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher.”Ein gebrauchtes Buch liegt vor, wenn bereits einmal der festgelegte Ladenpreis bezahlt wurde. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es ein Mängelexemplar ist oder antiquarisch. Im Umkehrschluss heißt das aber, sobald das Buch von einem gewerbsmäßig tätigen Buchhändler zum Wiederverkauf gekauft wird, unterliegt das Buch beim Weiterverkauf wieder der Preisbindung, da es ab dann nicht das Kriterium „Letztabnehmer” erfüllt. Du kaufst gebrauchte Bücher ja gerade nicht, um sie in deinen Bücherschrank zustellen.
Das betone ich deshalb, weil du sobald du dir eine Verkehrsnummer zulegst und ein Gewerbe anmeldest oder schon angemeldet hast, du als Buchhändler gilst (die rechtlichen Spitzfindigkeiten kenne ich nun nicht genau, zur Sicherheit vielleicht nochmal recherchieren bzw. einen Fachkundigen befragen). Was weiterhin bedeutet du könntest dir Mängelexemplare vom Verlag bestellen, aber keine Preisgebundenen gebrauchten Bücher verkaufen; nur eben Antiquarische. Mit einer Verkehrsnummer gilst du ja schließlich als Händler im Buchhandel; übrigens denke ich auch mit einer reinen Gewerbeanmeldung als Verkäufer.
Die Preisbindung ist (auch mir persönlich) sehr wichtig und sie wird schon oft genug in diesen Zeiten gedehnt und verdreht. Von daher reagieren viele bei diesen Ideen empfindlich. Ich hoffe aber du findest eine konforme Lösung und hast Erfolg mit deiner Internetplattform.
Mfg
Devilsfate