Extrem komisches Verhalten?

Es gibt ein Mädchen das Interesse zeigte. Ich begann ihr zu schreiben ab und zu sagt sie was über mich teilweise antowrtet sie gar nicht oder stellt keine gegenfragen. Wenn sie was fragt dann die die alltäglicher nicht persönlicher sind. Sie ist schüchtern und wenn ich jeben ihr hock merkt man das sie sich zurückhält. Ich denke nicht das ich nerve da es relativ wenig nachrichten und kein spam gibt. Wir haben uns auch schon an einm tag 2 mal 2-3 sekunden in die augen geschaut. Wir hatten mal ne stunde direkt davor war sie weg (ging in stadt kurz oder nachhause) und sie hat sich rausgeputzt. Hinter mir gabs keine option und ganz am anfang hätte es sein können, aber dann hätt sie nicht mehr so stark gerochen denn es war 4h her. Zudem schaut ein freund ihrer freundin si wohl an denn als ich mit ihr redete schaute sie in seine richtung und musste "lachen" weil er sie vermutlich dsmit konfrontierte. Vor kurzem fragte ich sie was dann amtwortete sie aber stellte keine gegenfrage und ich schrieb nix. Daraufhin war alles anders. Sie verhielt sich normal fragte normale dinge in der schule als wär ich nix besonderes und verhielt sich nicht so zurückhaltend. Sie schaut mich auch nicht oft an bzw gar nicht. Was ist los warum das ich verstehe es nicht. Ich kann mir vorstellen das ich nicht eindeutig genug war und das der aslöser war das sie denkt ich mag sie nicht und deshalb aufgibt. Oder denkt ihr an was amderes? Was kann ich bielleicht machen bzw wie kann ich eindeutig aber indirekt zeigen das ich sie mag falls das der fall ist?

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Zwischen dem M und dem Punkt, unten rechts. Was ist das für eine Taste?

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HipHop und Musik vertragen sich sowieso nicht so gut. Sehr schwierige Aufgabe...

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Fahr nochmal in den Laden - die Vitrine, die Du gesehen und gekauft hast, steht noch da. Die bei Dir zuhause stand bei denen im Lager.

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Das ist kein Latex, das ist billigstes Plastik. Auf dem Foto bei Amazon ist das Futter wertiger als der rote Lack. Keine Dehnversuche, damit nicht in die Hocke gehen, sonst könnten sie im Fersenbereich reißen oder sich vom Absatz lösen. Den Zipper nicht mit Gewalt hochziehen, sonst platzt der Zipper oder die Nähte zum Lack reißen aus.

35 Euro für die Tonne... oder haste mehr bezahlt?

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https://www.higher-heels.com/Pleaser-Pink-Label-fuer-Sie-und-Ihn:::354.html

Schaftmaße stehen auch dabei.

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Jungs verführen ist recht leicht. Was Du allerdings vergessen mußt, ist diese Hardcore-Romantik - Rosenblätter auf dem Bett, Schaumbad, Kerzen überall im Wohnzimmer, Besuch eines schnulzigen Films im Kino.

Jungs und Männer brauchen klare Ansage, wenn es um die Anbahnung von Sex geht. Dessous mit Strapsen, hohe Schuhe und ein wenig aufgebrezelt - So kannst Du ihm beim Nachhausekommen die Jacke ausziehen. Er ist dann so irritiert, da mußt DU sagen, was er zu tun hat. Und dann geht er ab... er wird Dich dafür umso mehr lieben.

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Was Du besser machen kannst? Zunächst einmal: Schmeiß die High Heels weg, die Du im Doppelpack für 39,90 gekauft hast...

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Hi, man sieht nicht "Vieles als Abdruck", man sieht alles! Jede Kurve, jede Ecke, jeden Speckring. Ich empfehle, nicht die Catsuits von der Stange zu nehmen, sondern das Geld zu investieren und einen anpassen zu lassen. Es gibt mehrere gute Latex-Fashionläden, die Dir einen Anzug auf den Leib schneidern, der wie eine zweite Haut paßt. Google mal "Rosengarn", Demask in Dortmund oder Latex-Fashion in Wiesbaden.

Zum Testen des Feelings haben die auch immer Sachen zum Anprobieren da.

P.S. Dein Freund/Lebensgefährte ist zu beneiden.

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Gehst Du bei die Google,

gibst Du ein "Widerrufsrecht Creme"

macht der Computer:

http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-kosmetik.htm

Weissescheid.

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Leider sind wir in Deutschland immer dazu geneigt, es abzuwerten, wenn wir etwas bei anderen beneiden. Gleichzeitig beruhigen wir uns immer damit, daß die anderen Leute doch denken sollen, was sie wollen. Der totale Widerspruch.

Das Ergebnis sind abgelatschte Schlappen für 3,99 ausm kik, die mehr an Ballettschläppchen erinnern als an Ballerinas, in Kombination mit einem zu engen T-Shirt und einer ebenso zu engen, 7/8tel langen, schwarzen Leggins. Das sind dann die Zeitgenossinnen, die behaupten, High Heels seien nuttig. Dabei haben sie einfach nur keine Ahnung und sind dazu noch zu bequem.

Bleibe bitte deinem Stil treu, denn es ist wirklich eine tolle Abwechslung, wenn in der Einkaufsstraße zwischen all den Elefanten mal eine stilvoll gestylte und gekleidete Dame auftaucht, die schön - und ohne Hintergedanken -. anzusehen ist.

Danke dafür!

P.S.: Und zieh aus Berlin weg - die waren schon immer hochnäsig und arrogant, aber seit die damals wieder Hauptstadt geworden sind, drehen die völlig am Rad.

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Ohne Witz, gegaihs, bevor man in den heutigen Zeiten einen Onlineshop aufzieht, ist das technische Knowhow genauso wichtig wie das rechtliche. Ich rate Dir dringend, Dir zunächst rechtliches und fachliches technisches Wissen anzueignen, sonst wird´s ein Fehlstart der ersten Güte.

Und dann kommt es noch auf das Produktsegment an - was möchtest Du denn verkaufen?

Sorry, ich lese gerade, Du möchtest nur auf Ebay und Amazon verkaufen - in diesem Fall würde ich Dir doppelt raten, Dich mit dem rechtlichen Bereich auseinanderzusetzen, bevor Du auch nur ein Produkt dort online stellst.

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Natürlich kann man auch gegen den neuen Steuerbescheid Einspruch einlegen.

Was macht Euer Steuerberarter eigentlich beruflich?

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Bedeutet eine verspätete Rücksendung einer Bestellung automatisch die Zahlpflicht der Ware gegenüber dem Händler?

Liebe Community,

Ich habe bei einem Online-Shop ein paar Klamotten bestellt, nur ein paar Schuhe der Bestellung behalten und bezahlt, den Rest der Ware allerdings zu spät (aber auf eigene Kosten!) zurückgesendet. Die Rücksendung wurde ungeöffnet vom Shop abgelehnt, worüber ich per E-Mail informiert wurde, da ich die Rücksendefrist nicht eingehalten habe. Die Ware wurde erneut an mich versandt. Ich habe die erneute Annahme allerdings abgelehnt. Nun liegt das Paket bei dem Onlineshop, der aber nachwievor auf die Zahlung der Ware besteht und verlangt eine zusätzliche Pauschale, wenn das Paket erneut an mich zugestellt werden soll. Ich habe immer wieder E-Mail Kontakt mit dem Shop gehalten, der aber immer wieder betont, das ich der Besitzer der Ware bin und diese zu zahlen habe. In einem ähnlichen Forum habe ich allerdings gelesen, dass dies so nicht stimmt. Solange die Ware nicht bezahlt worden ist, ist der Händler weiterhin im Besitz dieser und muss die Ware anstandslos zurücknehmen, auch wenn die Rücksendefrist nicht eingehalten wurde. Lediglich entstandene Kosten, durch Beschädigung der Ware oder weiterer Unannehmlichkeiten hätte ich zu zahlen (lt. neuem Widerrufsrecht). Auch diese Information habe ich dem Shop mitgeteilt, der blieb aber unbeeindruckt und beharrlich.

Kennt sich jemand mit dieser Rechtslage aus bzw. kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich mich am besten verhalten soll?

Vielen Dank im Voraus.

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Du bist nun zur Abnahme und zur Zahlung (falls noch nicht geschehen) verpflichtet. Es gibt Widerrufsfristen, die vom Händler aufgrund gesetzlicher Vorgaben gewährt werden müssen. Auch für Dich gelten dann gesetzliche Vorgaben, die der Händler nun zu seinem Vorteil nutzt, so wie Du eine noch laufende Widerrufsfrist zu Deinem Vorteil nutzt.


Immer wieder interessant, daß Leute glauben, einfach etwas egal wann
zurückschicken zu können. "Hab ich nicht mehr, also gehört´s wieder dem
Händler" hat noch nie gegolten.


Das Du die Rücksendung gezahlt hast, tut mal so gar nichts zur Sache, weil Du aus zwei Gründen wahrscheinlich sowieso zahlen musstest: 1. kann der Händler seit dem 13. Juni 2014 den Kunden die Rücksendekosten bezahlen lassen (er kann sie auch freiwillig übernehmen, aber muss halt nicht). Fast alle Händler lassen aktuell ihre Kunden die Rücksendekosten bezahlen. Und 2. kann es gut sein, das der Händler auch die 40 Euro-Klausel noch in seinen AGB hat, die besagt, daß der Kunde die Rücksendekosten zu tragen hat, wenn er die Ware, die er zurückschicken will, zum Zeitpunkt der Rücksendung (genauer zum Zeitpunkt des Widerrufs) noch nicht bezahlt oder angezahlt hat.

Lange Schreibe, kurzer Sinn: Rückgabefrist verpennt, Ware behalten. Zahlung der Ware und der erneuten Versandkosten ist gutes Recht des Händlers und von Dir zu erledigen, bevor der Händler ein Inkasso-Unternehmen auf Dich ansetzt. ,

Zahl die Rechnung UND die Portokosten, die der Händler verlangt, dann bekommst Du Deine Ware auch schnell wieder.



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Oh oh....fünf Monate kein Taschengeld...

Nein, keine Panik, es ist gar kein Vertrag zustande gekommen, weil Elitepartner Dein Alter vorher nicht überprüft hat. Aber Schadensersatz könnte gefordert werden.

Ruf zunächst dort an, sag denen, Du wärst erst 16, sorry. Aber die 202 Euro würdest Du nicht bezahlen, da Elitepartner doch sicher bekannt ist, daß der Vertrag aufgrund ausgebliebener Altersverifikation unwirksam ist. Wenn Elitepartner dann aber drauf beharrt, daß Du zahlen musst, ist unweigerlich der Zeitpunkt gekommen, Deine Eltern um Hilfe zu bitten. Die regeln das dann, keine Frage, aber Elitepartner kennt das sicher schon, und sehen von der Forderung ab, sodaß Deine Eltern da gar nichts erfahren müssen.

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