Grundlegend kann man sagen, daß ein Bewerber für eine berufliche Stelle Termine beim möglichen zukünftigen Arbeitgeber einzuhalten hat und zwar absolut Termingerecht. Hierzu ist anzumerken, verschiebt man einen Vorstellungsgesprächstermin beim Arbeitgeber, kann man derart Job eigentlich gleich vergessen. Denn ein möglicher Arbeitgeber signalisiert derart Verhalten als absolute Unzuverlässigkeit des Bewerbers.

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Einweisungen derart macht gewöhnlich ein behandelnder Arzt oder im Zweifelsfall ein Richter (Justiz) . Bei bestehender Eigengefährdung (Selbstmordabsichten) kann auch eine sog. Selbsteinweisung oder durch die Polizei in eine Fachklinik stattfinden. Dadurch, daß du noch keine 18 bist (Volljährigkeit), solltest du in dieser Sache immer deine Eltern mit einbinden.

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Der Konsum von illegalen Drogen bewirkt nun einmal und das ist ja nun schon sehr lange bekannt, eine Schädigung des eigenen Körpers und damit der Gesundheit. Nicht umsonst sind derart Drogen ja auch illegal. Und deine negativen Erfahrungen beim Drogenkonsum, sind eben körperliche Reaktionen auf die Zufuhr derartiger Giftstoffe. Also, Finger weg von den Drogen, schon deiner Gesundheit zu Liebe.

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