...Nachtschicht.
Wenn man hunger hat, muß man etwas essen, daß liegt ja klar auf der Hand. Und wenn man arbeitslos ist, muß man sich sofort beim Amt melden auch hinsichtlich deiner Krankenversicherung, denn aktuell bist du nicht Krankenversichert und das kann u.U. für dich sehr sehr teuer werden solltest du ärztliche Betreuung benötigen.
Ja, anhand der Reaktion von ihr, hast du es wohl "vergeigt"!
Als kurzfristige und bedarfsbedingte Medikation ja. Sollten deine Blähungen allerdings länger andauern, solltest du deinen Hausarzt aufsuchen und dich beraten/behandeln lassen. Versuche es erstmals mit einer Nahrungsmittel Umstellung und beobachte ob sich eine Besserung einstellt.
Mit derart Krankheit eher Nein. Denn, wenn du diese Krankheit hast, bist du ja selbst eher als arbeitsunfähig einzustufen.
Eine allgemeine Legalisierung von Drogen, ist nicht zu befürworten.
Du kannst in deiner Kündigung als Datum den Ablauf der Probezeit also das Ende sozusagen verwenden.
Wenn du rauchen tust, liegt das am Nikotin. Denn Nikotin lässt die Finger gelblic/braun werden wenn man viel raucht.
Derart wird nicht generell am letzten Tag des Monats auf dem Konto sein, sondern am letztmöglichen Buchungstag des Monats also oftmals ist es dann der 29. im Monat, da an Wochenenden (Samstag/Sonntag) sowie Feiertagen nicht gebucht wird.
Passiert mir auch ab und zu. Nachdem ich fertig bin mit reden, höre ich dann von Kollegen ein "Häää, was?" Meistens antworte ich dann darauf mit kurzen Wörten wie "Kartoffelsalat", "Schweinepisse" oder "dickeTitten", drehe mich um und gehe.
Wohl eher nein, jedenfalls wenn ich mir diese Studenten so betrachte, die aus der Uni in meiner Stadt rein und rausgehen.
Eher dann wohl in einen Sarg, der anschließend auf einem Friedhof beigesetzt wird. Es gibt allerdings auch eine Möglichkeit der Einäscherung und anschließenden Urnengrab.
Das kommt hauptsächlich auf deine Steuerklasse an.
Kommt ja dann wohl in erster Linie auf das Schicksal an, welches man hat.
Auf mich wirkst du eher unattraktiv, viel zu lange Haare, Kifferblick und unrasiert. Abgesehen davon, einen Migrationshintergrund scheinst du ja auch zu haben.
Ja, derart soll es doch tatsächlich geben. ;)
Trinke mindestens 1 Liter Wasser, dann dürfte sich alles erledigt haben.
Ich glaube schon, daß du so auch in die Schule kannst.
Die Staatsanwaltschaft kann derart einstellen oder dir einen sog. Strafbefehl per Post zukommen lassen. Wenn du allerdings Beschuldigter in einem Strafverfahren bist, bedingt durch eine Anzeige, bekommst du vorab schon einmal eine Vorladung der Polizei, bei der du den dir vorgeworfenen Tatbestand als Zeuge darlegen kannst. Sollte diese Vorladung bei dir im Briefkasten sein, rate ich dir einen Rechtsanwalt sofort in dieser Sache einzuschalten.