Im schlimmsten Fall eine Netzhautablösung. Arzt aufsuchen!
Vorher bei der Farm mal fragen
Bloß keine Schmerzmittel einnehmen! Arzt konsultieren!
Sofern die Urlaubszusage in der alten Filiale verbindlich war, hätte sie eventuell eine Chance, die Urlaubskosten bzw. Stornokosten durch den Arbeitgeber ersetzt zu bekommen.
Tierarzt? Was für ein Hund ist es denn?
Vielleicht ein schickes Kochtopfset
Habt Ihr schonmal über eine Haushaltshilfe nachgedacht?
Arzt aufsuchen
Olivenöl hilft
hast Du schonmal die Zahl 0 für x eingesetzt? Dann bleiben noch drei weitere Nullstellen
In einem Musikgeschäft bekommst Du Gitarrensaiten und entsprechende Beratung.
Ist es eine Biberspitzmaus? Hast Du es schonmal mit einem Stückchen Käse probiert?
Pflegewissenschaft
Erkundige Dich bei Softwareherstellern, ob sie Programmierer brauchen
Verwirkliche Deinen beruflichen Traum! Wenn nicht jetzt, wann dann? Auch wenn die beruflichen Chancen derzeit nicht so gut sind, weißt Du, wie es in dieser Branche in 10 Jahren aussieht?
Warum möchtest Du Dich von Deinem Freund denn nicht trennen?
Das hängt immer vom Einzelfall ab. Es gibt Beschäftigungsverhältnisse mit gleitenden Arbeitszeiten und Kernarbeitszeit, aber auch welche mit starren Zeitvorgaben.
Was anderes sind Besprechungstermine, Fortbildungen usw. Bei Teambesprechungen sollte schon jeder pünktlich sein, ansonsten bekommt der Verspätete nicht alles mit, oder die anderen Teilnehmer müssen warten.
Oder stell Dir vor, wenn bei einer Fortbildung mit Fachvorträgen jeder Teilnehmer dann rein- und raussgeht, wie er es gerade möchte. Das stört einfach den Lehrbetrieb. Der Sinn einheitlicher Terminvorgaben bei Fortbildungen liegt doch auch in der Effizienz. So muss nicht alles wiederholt werden.
Ein ganz anderes Thema ist der persönliche Terminplan. Mittlerweile ist es so weit gekommen, dass viele Leute schon Freizeitstress haben, weil sie den ganzen Tagesablauf und eben auch ihre Freizeit im Terminplaner im voraus exakt verplanen. Nicht verwunderlich, wenn so Leutchen plötzlich am Burn-Out erkranken.
Vier entscheidende Punkte kommen hier zum Tragen.
Der AG hat mündlich mit dem Mieter vereinbart, als AG die Miete abzuführen, hat diesen Vertragsbestandteil aber nicht erfüllt. Dies ist vertragswidriges Verhalten.
Der Vermieter hat es versäumt, den regelmäßigen Mieteingang zu überprüfen, und dies über 23 Monate hinweg. Dies ist ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht.
Der Mieter hat auf etwaige Fehler schon bei seiner ersten Lohnabrechnung hingewiesen. Der AG (identisch mit dem Vermieter) entgegnete darauf, es sei alles in Ordnung, und hat damit bei dem Mieter (identisch mit dem AN) den Eindruck erzeugt, die Miete würde abgeführt.
Würde der AG nun zuviel gezahlten Lohn zurückfordern, da er versäumt hat, die Miete an den Vermieter abzuführen, stellt sich die Frage, ob dies dem AG bewusst war. Bestand nämlich positive Kenntnis zum Zeitpunkt der Vornahme der Überzahlung, kann dies zu einem Rückforderungsausschluss führen.
Bemerkenswert ist an diesem Fall die Figur des AG, die mit der des Vermieters identisch ist. Weder auf AG- als auch auf Vermieterseite sind die fehlenden Mietbeträge fast 2 Jahre lang angeblich nicht aufgefallen.
Aufgrund der Komplexität dieses Falles solltet Ihr den Mieterschutzbund und eine Kanzlei aufsuchen. Und zukünftig alle Verträge schriftlich verfassen. Alles Gute!
Es gibt Richtwerte für die Lärmbelastung. Diese variieren in Abhängigkeit von der Gebietsart (Gewerbegebiet, Mischgebiet, dörfliches Gebiet usw.) und von der Tageszeit. In Mischgebieten liegt der Immissionsrichtwert bei 60 dB(A) von 6 bis 22 Uhr und bei 45 dB(A) zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens. In Wohngebieten sind die Werte niedriger.
Ist es wirklich eine Erkältung? Oder ein grippaler Infekt mit Ansteckungsgefahr?