Die Chefin meiner Freundin, die bei einer bekannten Bäckerei aus den Hassbergen arbeitet, teilte ihr heute mit (6 Wochen vor beginn des Urlaubs) das sie diesen aus "betrieblichen Gründen" nicht antreten kann. Grund dafür wäre, das sich der Urlaub einer Kollegin mit ihrem überschneiden würde.

Das Problem an der ganzen Sache ist jedoch wie folgt, Sie hat zuvor in einer andren Filiale gearbeitet. Dort wurde ihr der Urlaub zugesagt (leider nicht Schriftlicht) da sich Ihr Urlaub mit keinem Urlaub überschnitten hatte. Dann wurde Sie jedoch unweigerlich Versetzt und nun darf sie keinen Urlaub nehmen. Da der Urlaub in der andren Filiale jedoch genehmigt wurde, wurde Hotel ect. bereits gebucht.

Darf die Chefin das einfach so? Schliesslich war vor der Urlaubsanfrage keine Rede davon das sie versetzt wird.

Es ist ein Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern. Gilt der Urlaub der andren Person daher überhaupt als "betrieblicher Grund"?

Hatte jemand bereits das gleiche Problem, oder kann mir Rechtlich hier weiterhelfen?

Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.