Hallo Ich versuche mich kurz zu halten. Ich habe im august 2013 2 reinrassige wohnungskatzen zur pflege genommen ,für ein Jahr solange die eigentlich besitzer in einer Klinik sind. (also ein notfall). Natürlich habe ich bevor de Tier zu mir kamen meinen vermieter kontaktiert,ich wusste es wird ihn nicht erfreuen aber ebenfalls war mir klar das er vom gesetz her die Ankunft der Katzen nicht verbieten darf (das meine ich in keinster weise fies und ich wollte ihn weder ärgern noch schaden). Ich rief den " guten" Mann also an und schilderte ihn die Situtaion,nachdem ich eine gute viertelstunde angeschrien wurde drohte er mir damit ,mich sofort fristlos zu kündigen sollten die Katzen irgend etwas kaputt machen oder zu riechen sein.
Nun hatte ich heute einen kurzen Brief im Kasten in dem steht der vermieter hätte das Recht ,die Mietsache in angemessen Abständen auf den Zustand zu prüfen. Dazu kamen drei termin vorschläge und die bitte einen auszuwählen.
Ich weiss genau das es dabei um die Tiere geht. Natürlich habe ich nichts zu verbergen aber will mir diese schikane nunmal nicht geben und ihn hier rum schnüffeln lassen. Also meine eigentliche Frage ist: darf mein Vermieter das ? Ich wohne nicht mal ein Jahr hier(noch zur info) Falls nicht,wie kann ich mich dagegen wehren?
danke für die Antworten