Wie es ja so schön heißt, ist der Fahrschüler in der praktischen Prüfung durchgefallen, sobald der Fahrlehrer eingreifen muss. Aber wie ist es, wenn der Fahrlehrer in der praktischen Prüfung den Scheibenwischer bedient?
Ich weiß, die Fragestellung ist zwar etwas merkwürdig, aber ich bin darauf gekommen, weil ich in der praktischen Prüfung mal versehentlich den Scheibenwischer eingeschaltet hab. Es kann aber tatsächlich vorkommen, dass der Fahrschüler nicht weiß, wie man einen Scheibenwischer bedient und dann wird die Windschutzscheibe so voll geregnet, dass der Fahrlehrer den Scheibenwischerhebel doch anfassen muss.
Der Scheibenwischer spielt im Straßenverkehr aber keine besondere Rolle und außerdem ist nur beim Eingriff bei den Pedalen oder ins Lenkrad die Prüfung beendet, weil die schon eher einen größeren Einfluss auf den Straßenverkehr haben. Bloß wie ist es dann beim Scheibenwischer?