Laut dem österreichischen Waffengesetz
von 1996 sind die meisten Teleskopschlagstöcke als verbotene Waffen
eingestuft. Allerdings wurden in den
letzten Jahren einige Modelle als Waffen im Sinne des Waffengesetzes,
jedoch nicht als verbotene Waffen eingestuft. Diese Teleskopschlagstöcke
haben keine Stahlkugel an der Spitze und sind bei Waffenhändlern frei
ab 18 Jahren zu erwerben und dürfen, außer bei öffentlichen
Veranstaltungen, geführt werden.

LG DerHesse2

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Sehr geehrte melorg,

Dass ihnen die eine Personen ins Gesicht schlagen wollte stellt den Straftatbestand der versuchten Gefährlichen Körperverletzung dar. Dies ist strafbar. Die Freundin die ihnen auf die Schläfe geschlagen hat, hat damit ebenfalls eine Gefährliche Körperverletzung begangen. Dennoch könnte eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen sie gestellt werden, da sie sie ziemlich stark getreten haben und somit den Bereich der Notwehr überschritten haben. Jene wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe gehandet. Es kommt dennoch ganz auf den Richter, die Zeugenaussagen und die genauen Tatumstände an wie das Strafmaß (wenn die Geschädigte überhaupt einen Strafantrag stellen möchte) für sie ausfallen wird. Sie könnten ihre Angreifer wegen versuchter gefährlichen Körperverletzung und Gefährlicher Körperverletzung anzeigen.

Mit freundlichen Grüßen

DerHesse2

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Gewerbsmäßigkeit ist eine Handlung. Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch
wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger
Dauer und einigem Umfang verschaffen will.

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Schlingnattern erbeuten in erster Linie Eidechsen und deren Eier bzw.
Jungtiere sowie Blindschleichen, daneben auch Jungschlangen, nestjunge
und erwachsene Spitzmäuse, Wühlmäuse und Langschwanzmäuse.

Unregelmäßig können ferner Knoblauchkröten, große Insekten, nestjunge Vögel und Vogeleier sowie Regenwürmer zum Nahrungsspektrum gehören.

LG DerHesse2

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How to rebel right

Persönliche Meinung

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Als Polizeimeisteranwärterin/Polizeimeisteranwärter im Mittlerem Dienst (17 Jahre, ledig) bei Ausbildungsbeginn ca. 1000 Euro netto mtl.

Als Polizeikommissaranwärterin/Polizeikommissaranwärter im Gehobenen Dienst (19 Jahre, ledig) bei Studiumsbeginn ca. 1000 Euro netto mtl.

LG DerHesse2

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Ich würde jetzt mal behaupten dass das nicht normal ist. Ich bin auch schon seit längerem im Fitnessstudio und beim Beinetrainieren habe ich keine Beschwerden. Frag doch deine Trainer oder gehe zum Urologen, dann kannst du eigentlich nichts falsch machen.

LG DerHesse2

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Nasenbluten kann im Kindesalter oft mit dem Wachstum zusammenhängen.
Sollte das Nasenbluten aber häufiger vorkommen, mehrmals die Woche
zum Beispiel, oder neuerdings auftreten, nachdem es früher nie oder nur
sehr selten vorkam, ist der Arztbesuch (Hals-Nasen-Ohrenarzt) sinnvoll, um mögliche Ursachen abzuklären.

Die Häufigste Ursache für Nasenbluten sind trockene Nasenschleimhäute die durch zu trockene Luft verursacht werden. Nasenbluten kann auch von Überanstrengung kommen. Vielleicht beim Training etwas langsamer machen und wenn es dennoch aus unersichtlichen Gründen kommt würde ich raten einen Arzt zu konsultieren.

LG DerHesse2

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