Ob der Muslim eine Frau heiraten darf, die der Buchreligionen nicht angehört, ist nach dem Konsens aller islamischen Gelehrten verboten.. Als Beleg dafür führen sie die folgenden Stellen des Qurʾân an:

1. „Und heiratet nicht polytheistische Frauen, bis sie gläubig geworden sind. Wahrlich, eine gläubige Sklavin ist besser als eine polytheistische Frau, auch wenn sie euch gefallen sollte“. (2: 221)

2. „Und haltet nicht an der Ehe mit den ungläubigen Frauen fest“. (60: 10)

Als Erklärung für diese Verse führte aš-Šahristānī(gest. 1086- 1153) in seinem Buch „al-Milal wa-n-Nihal“ Folgendes an: „Nach diesen koranischen Versen ist grundsätzlich die Eheschließung zwischen Muslimen und denjenigen verboten, die nicht an einen einzigen Gott, seine Gesandten und seine geoffenbarten Schriften glauben (Polytheisten, Atheisten). Demzufolge ist die Heirat eines Muslims mit einer Anhängerin des Buddhismus Hinduismus oder Götzendienstes haram“.

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Fajr: https://youtu.be/81YJlBchQJw

Dhuhr: https://youtu.be/P2sNWGz3izw

Asr: https://youtu.be/FmFgcZ92DH4

Maghrib: https://youtu.be/e_3OJLAUB6s

Ischa: https://youtu.be/cm3bC52TeoY

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Die Gelehrten sind sich einig, dass Rauchen verboten ist. Dazu gehört auch Shisha

Koranverse noch dazu:

„Und richtet euch nicht eigenhändig zugrunde...“ (2:191)

„Und tötet euch nicht selbst weder langsam schleichend, noch unmittelbar, Allah ist barmherzig gegen euch.“ (4:29)

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