Kuck mal nach Farbverlaufsgarn, z.B. von Alize. Da gibt es tolle Farben und es ist eine gute Qualität.
Du kannst ganz einfach einen Neufeststellungsantrag stellen. Dort schreibst Du hinein, welche Beeinträchtigung sich verstärkt hat, gibst die entsprechenden Ärzte an und schickst ihn an das Versorgungsamt. Dieses schreibt Deine Ärzte an und holt sich von denen die Befunde. Gut ist es immer, den Ärzten zu sagen, dass man diesen Antrag gestellt hat und sie bittet, nicht nur die Diagnosen aufzuschreiben, sondern unbedingt die Auswirkungen auf Dein tägliches Leben zu vermerken. Der Grad der Behinderung soll nämlich Deine Teilhabe am Leben ermitteln und nicht Diagnosen bewerten. So steht es in §1 SGB IX. Wenn Du dann den Feststellungsbescheid hast und dieser wiederum zu niedrig bewertet ist, empfehle ich zu einem der Sozialverbände (SoVD oder VdK) zu gehen und mit deren Hilfe Widerspruch einzulegen.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte sind auf ihr Verlangen hin von Mehrarbeit freizustellen (§ 124 SGB IX). Der Begriff der Mehrarbeit richtet sich dabei nach den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG, siehe dort vor allem die §§ 2 u. 3).
Überstunden bedeuten nur dann Mehrarbeit nach § 124 SGB IX, wenn die 8-Stunden-Grenze überschritten wird.
Dann dürftest Du allerdings auch nicht nach 7 Stunden nach Hause gehen.
Der Arbeitgeber kann die vereinbarte Arbeitszeit, dem Arbeitsaufkommen entsprechend, anpassen. Nur wenn die Zeiten überschritten werden, dann kommt der § 124 SGB IX in frage.
Aufgrund eines Schwerbehindertenausweises darf Dir niemand das Fahrradfahren verbieten. Alles, was Dir hilft, darfst Du auch nutzen. Es werden auch keine Merkzeichen aberkannt. Sprich doch mal mit Deinem Arzt und lass Dir, falls notwendig, ein Attest geben, dass das Radfahren für Deine Mobilität erforderlich ist. Es gibt z.B. auch therapeutische Gründe, die Mobilitätshilfen nötig machen, dazu kann auch ein Fahrrad gehören. Aufgrund Deiner Schilderung würde allerdings auch ich Dir zu einem Dreirad raten. Darüber solltest Du mit Deinem Arzt und Deiner Krankenkasse reden, weil diese bei dem GdB evtl. für die Kosten aufkommen.
Schwerbehinderung wird nicht in Prozent, sondern in Grad der Behinderung (GdB) angegeben. Es gibt nämlich keine Wertminderung eines Menschen.
Dein Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen erfolgen.
Du solltest erst mal nur widersprechen, dazu schreiben, dass die schriftliche Begründung folgt und dann forderst Du vom Versorgungsamt die Unterlagen in Kopie an, auf deren Grundlage sich die Beurteilung begründet.
Dann erhälst Du die Arztberichte und kannst sehen, was eventuell nicht berücksichtigt wurde und wo die Ärzte ggf. nur die Diagnose aufgeschrieben haben.
Für die Widerspruchsbegründung hast Du auch 4 Wochen Zeit.
Es empfiehlt sich, darin die Beeinträchtigungen des täglichen Lebens zu beschreiben. Der Grad der Behinderung soll die Teilhabe am Leben bewerten, nicht die Diagnose allein und somit ist es wichtig die persönlichen Auswirkungen zu schildern.
Ich kann nur empfehlen sich bei einem der Sozialverbände Rat und Hilfe zu holen.
Die Wertmarke ist abhängig von den Merkzeichen und kann nicht ohne diese erworben werden,
Du kannst aber Widerspruch gegen die Aberkennung des Mz. H einlegen. Das Versorgungsamt geht davon aus, dass das Kind mit dem 16. Lebensjahr fähig und in der Lage ist den Diabetes selbst zu überwachen und zu versorgen.
Wenn Du nachweist, dass dies noch nicht der Fall ist, kann das Mz. nochmal verlängert werden.
Normalerweise ist das H für Kinder, die noch die ständige Überwachung durch die Eltern benötigen. Dies entfällt dann meistens spätestens mit der Volljährigkeit und wird nur in Ausnahmefällen verlängert.
Da es sich dabei um eine Benachteiligung aufgrund der Behinderung handelt, kann das nicht rechtens sein.
Gehe doch mal zum Integrationsamt und lass Dir dort helfen.
Da die auch dafür zuständig sind Arbeitgeber zu beraten, können die Deinen Arbeitgeber ggf. auch auf die Unrechtmäßigeit dieser Regelung hinweisen.
Der Zusatzurlaub ist kein Entgegenkommen des Arbeitgebers, sondern ein Gesetz und kann daher nicht gekürzt werden.
Bei einer 6tage Woche sind es 6 Tage Zusatzurlaub, bei einer 5tage Woche 5 Tage, etc., so dass es immer eine ganze Arbeitswoche ergibt.
Es heißt nicht Prozent sondern Grad der Behinderung GdB und Schwerbehindert, nichr Schwerbeschädigt.
Es gibt nämlich keine Wertminderung füt Menschen.
Zur Frage der Bedingungen für einen Führerschein wende Dich mal an den Verein
www.mobil-mit-behinderung.de
dort erfährst Du welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welcher Kostenträger in Frage kommt, welche Umbauten evtl. notwendig sind etc.
Hallo,
ich habe schon mehrfach die 110 angerufen um einen unberechtigt Parkenden abschleppen zu lassen (gilt nur im öffentlichen Raum, nicht auf Privatgelände).
Es dauert manchmal ein wenig, aber die kommen, rufen den Abschlepper und bei Behinderung eines Fahrers mit Handicap ist sogar ein erhöhtes Bußgeld fällig.
Auch die Abschleppkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Falschparkers. Du hast damit gar nichts zu tun. Wenn Du den Abschlepper selber bestellst sieht das anders aus.
Trau Dich ruhig die 110 anzurufen, die Damen und Herren Polizisten sind immer sehr nett.
Alles Gute Deanna
Da der Parkausweis personenbezogen ist und nicht fahrzeugbezogen, wird kein Kennzeichen eingetragen.
Der Behinderte soll in die Lage versetzt werden die Parkerleichterungen zu nutzen, egal in welchem Fahrzeug er unterwegs ist.
Aber Achtung: dieser Ausweis darf nicht verwendet werden, wenn eine Begleitperson etwas für den Inhaber besorgt und dieser nicht dabei ist.
Das zieht empfindliche Strafen und den Entzug des Ausweises nach sich.
Es gibt auf facebook eine Gruppe "Kreispulli", dort hat gerade eine Veranstaltung begonnen. Es wird ein Pulli gehäkelt.
Der erste Teil der Anleitung kam gestern, der nächste, glaube ich, kommt morgen oder übermorgen. Wie wäre es, wenn Du da mitmachst?
Ich habe die ersten Reihen schon fertig und freue mich auf die Fortsetzung.
Es gibt im Fachhandel Ringe mit Ösen, die man auf den Finger setzt und das Garn wird durch die Ösen geführt. Habe so etwas mal vor Jahren gekauft, aber das Handarbeitsgeschäft gibt es lange nicht mehr. Einfach mal durchfragen.
Kuck mal bei Pinterest und Markerist, dort findest Du ganz viele Anleitungen. Auf youtube findest Du auch sehr gute Videos zu dem Thema. Ich häkel auch sehr gerne Tiere und andere Figuren (Amigurumi) und dazu gibt es sehr viele Hefte im Handel. Viel Spaß und viel Erfolg
Das hat etwas mit unserer Geschichte zu tun. Bis in die 70er Jahre hat man Menschen mit Handicap am liebsten weggesperrt un d getrennt von den "normalen Menschen" unterrichtet und verwahrt. Seit dem hat sich viel getan, weg von der Fürsorge hin zu Integration und jetzt Inklusion. Aber in einigen Köpfen ist das immer noch nicht angekommen. So steht es im SGB IX:
Behinderung im Sinne dieses Gesetzes ist die Auswirkung einer
nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Regelwidrig ist der Zustand, der von dem für das Lebensalter typischen abweicht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als
6 Monaten.
Ich selber bin Jahrgang 1955, seit Kindheit "behindert" (GdB 100) und habe sehr oft zu hören bekommen, ich sei ja gar nicht richtig behindert. Als ich zum Autokauf Zuschüsse erhielt wurde ich regelrecht angefeindet. Da habe ich nur erwidert, dass die Kollegen das Auto gerne haben können, wenn sie auch die kaputten Knochen und die Schmerzen mit übernehmen (man sieht es halt nicht sofort). Arbeit und Behinderung haben übrigens nichts miteinander zu tun. ich selber war 40 Jahre berufstätig, habe einen Sohn und bin jetzt im wohlverdienten Ruhestand.
Meine Empfehlung, solchen Leuten einfach zu sagen:
Nichtbehindert zu sein ist ein Geschenk, das einem von heute auf morgen genommen werden kann. Zitat Richard von Weizäcker
Der Grad der Behinderung sagt nichts über die Einschränkung im Berufsleben aus. Für den Arbeitgeber aber eventuell hilfreich, wenn er einen behindertengerechten Arbeitsplatz einrichten muss. Dafür bekommt er übrigens finanzielle Hilfen aus der Ausgleichsabgabe. Erkundige Dich bitte ob die Firma, bei der Du Dich bewerben möchtest, eine Schwerbehindertenvertretung hat. Es empfiehlt sich immer, diese von Anfang an mit einzubeziehen und evtl. die Bewerbung durch die Schwerbehindertenvertretung an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Die SchwbV weiß am besten wie die Gepflogenheiten in der Firma sind und kann sehr gut unterstützen. Viel Erfolg
Wenn der Grad der Behinderung (GdB) unbefristet gegeben wird, bedeutet das erst einmal, dass Deine Teilhabe am Leben dauerhaft eingeschränkt ist. Wenn jetzt noch Beeinträchtigungen hinzu gekommen sind, kannst Du selbstverständlich eine Neufeststellung beantragen. Meine Empfehlung für Dich wäre, dass Du Dich an einen der Sozialverbände wendest und Dich dort beraten läßt. Das hat auch den großen Vorteil, dass man Dir dort erstens sagen kann, ob eine Neufeststellung Aussicht auf Erfolg hat. Zweitens haben die sehr gute Anwälte, die Dich gegebenenfalls auch vor dem Sozialgericht vertreten. Das ist alles im Mitgliedsbeitrag enthalten, der auch voll steuerlich absetzbar ist. Die Sozialverbände findest sicher bei Dir in der Nähe. Schau mal: Sozialverband Deutschland e.V. SoVD (www.sovd.de) oder Sozialverband VdK (www.vdk.de). Ich persönlich habe schon 4 mal erfolgreich vor dem Sozialgericht geklagt und bin vom SoVD immer gut beraten und vertreten worden.
Das Garn fasert beim durchziehen durch den Stramin auf. Da hilft nur, kürzere Fäden nehmen. je weicher der Stoff, desto geringer der Abrieb.
Eine Klage vor dem Sozialgericht dauert meist recht lange. Einen Zeitraum kann man da nicht nennen, denn es hängt immer davon ab, ob noch Gutachten eingeholt werden müssen, wie lange die Gutachter dafür brauchen etc.. Ich persönlich habe in meinem Leben schon 4 mal vor dem Sozialgericht geklagt und das längste Verfahren hat 3 Jahre gedauert. Übrigens hatte ich immer Unterstützung durch den Sozialverband Deutschland e.V. und alle Verfahren waren für mich erfolgreich. Daher kann ich nur empfehlen sich bei einem der Sozialverbände beraten zu lassen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg haben kann.
Durch die Bekanntgabe beim Arbeitgeber hast Du einen verbesserten Kündigungsschutz und erhältst 5 Tage mehr Urlaub. Gibt es in Deiner Firma eine Vertrauensperson für Schwerbehinderte? Dann wende Dich bitte an diese, denn die kann Dir alles Weitere erklären. Ansonsten wende Dich bitte an den Betriebsrat oder an das Integrationsamt, dort gibt es auch Broschüren über "Nachteilsausgleiche" für Menschen mit Behinderung. Solche Broschüren und Ratgeber kann man auch kostenfrei beim Bundesministerium für Soziales unter dem Punkt Publikationen bestellen. Behindertenparkplätze im öffentlichen Raum darf man nur mit dem Merkzeichen Ag benutzen. Es gibt noch eine Parkerleichterung für Menschen, die die Merkzeichen G und B haben. Aber auch diese dürfen nicht auf den Behindertenparkplätzen mit dem blauen Schild parken.
Einen Antrag auf Neufeststellung solltest Du in jedem Fall stellen. Der GdB bei Diabetes richtet sich nach dem sogenannten Therapieaufwand und den solltest Du belegen können: z:B. das Diabetes-Tagebuch als Kopie einsenden. Es zählt aber auch, wenn Du z.B. extra Sport treibst um den Blutzucker günstig zu beeinflussen. Es wird aber nicht zum bestehenden GdB hinzugerechnet, sondern es wird daraus ein Gesamt-GdB gebildet, d.h. Du hast einen GdB von 50 und der Diabetes wird als Einzel-GdB mit 30 bewertet, dann hast Du nicht automatisch 80 GdB (Grad der Behinderung, nicht Prozent) sondern sehr wahrscheinlich wird der eher bei 60 liegen. Der Rat sich an einen der Sozialverbände zu wenden ist goldrichtig, dort kennt man sich mit dieser Materie hervorragend aus und hat mit dem Mitgliedsbeitrag gleich auch anwaltliche Vertretung falls man vor dem Sozialgericht klagen möchte. Alles Gute Deanna