Ob ich in Koblenz fündig werde weiß ich auch nicht, am Telefon wird dazu ja leider keine Auskunft gegeben.

Google gibt auch keine Auskunft?

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Du wendest dich erstmal an einen Anwalt, mit dem du das alles besprichst. Der berät dich dann über alle notwendigen Schritte.

Dann solltest du ein paar Zeugen finden, die bestätigen können, dass das Handy vor dem Einschicken nicht die Schäden aufgewiesen hat, wie nach Wiedererhalt.

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Klar kannst du das. Wer sollte dich daran hindern?
Mir ist nicht bekannt, dass es in Deutschland gesetzliche Vorschriften gibt, was man an Weihnachten zu verschlingen hat.

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Halb so wild, abwarten und nicht übergeben.

Heilig's Herrgöttle vo Biberach ... ;-)

Ne, da musst du dir jetzt keinen Kopf machen. In der regel hat dein Körper gegen sowas eine gute Abwehr. Das schlimmste, was dir passieren kann, ist dass du demnächst Übelkeit und Durchfall bekommst.
Das sind aber wie gesagt ganz normale Reaktionen des Körpers.

Gefährlich wäre es nur, wenn du eine Allergie gegen Schimmel hättest.

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Es gibt einen ganz simplen Weg das herauszufinden: indem du sie mal anschreibst und nachfragst!

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Na ja, was man so liest ... damit sollte man zunächst mal vorsichtig sein in puncto Wahrheitsgehalt.

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Ein Arzt würde sich da bestimmt ein bisschen auskennen.

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Würd ich dir nicht empfehlen!

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Ja, in der Apotheke ist das kostenlos möglich

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