Strafbarkeit im Kontext psychischer Verhaltensauffälligkeiten und Zwangsmaßnahmen?

Hallo,

folgende Fragen beschäftigen mich anlässlich ähnlich zugetragener Ereignisse:

Person X ist / gilt als psychisch krank (u.a. Borderline, Komplexe PTBS, diversen Angststörungen und der ganze nette Rest an Macken, den man so mit sich trägt…)

Situation 1:

Person X wird z.B. wegen ausgeprägter Autoaggressions-Attacke (Ritzen, Sich Schlagen, etc.) und / oder unter leichterem Alkoholeinfluss oder akuter Alkoholintoxikation (Filmriss, fehlende Steuerungsfähigkeit) von Polizei und RTW einer Unterbringung / Behandlung zugeführt…

Variante 1:

Person X ist noch halbwegs klar bei Sinnen (kein oder nur leicht alkoholisiert) und weigert sich aus Angst den Anweisungen der Polizei (zwangsweise Einweisung oder Zuführung zur Unterbringung) zu folgen; sie bleibt nur stur sitzen oder stehen und zieht ihre Arme weg (vehementes, aber passives Abwehrverhalten, ohne dabei verbal aggressiv oder tätlich zu werden; allerhöchstens versehentliches Stubsen im Rahmen des Überwältigungsprozederes), sobald die Poli sie abführen oder auf RTW-Liege „pressen“ möchte.

Frage zu 1)

Handelt es sich hierbei um einen stgb-relevanten Widerstand; ergo machte sich Person X durch ihre Verweigerungs- und (gewaltlose) Abwehrhaltung strafbar? Wenn nein- würde sie ordnungswidrig handeln oder im Optimalfall sich nicht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat schuldig machen?

Variante 2:

Person X ist so strak alkoholisiert, dass sie kaum bis überhaupt nichts mehr wahrnimmt (im Nachhinein kompletten „Filmriss“ haben wird), aber sich während des stark eingeschränkten Wahrnehmungs- und Steuerungszustandes aggressiv wehrt (zurückboxen, zurücktreten bei Körperberührung, Um-Sich-Schlagen) … ohne dass sie dabei von ihren „persönlichkeitsfremden“ (hier: aktiver Widerstand, Fremdaggression) Verhaltensweisen selbst was mitbekommt…

Frage zu 2)

Handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Einerseits wäre ja in diesem Fall der „aktive“ Widerstand – sogar Fremdaggression eindeutig, andererseits in einem Zustand, den Person X nicht beeinflussen kann und sich im „Normal-Zustand“ nie so verhalten würde. Der Vollrausch entschuldigt gem. StgB ja auch nicht, weil man fahrlässig / „versehentlich“ zu viel konsumiert…

Zitat: „Gemäß § 323a StGB macht sich auch derjenige strafbar, der sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wenn er dann in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.“

Fortsetzung der Frage folgt!

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Variante 3:

Person X (ohne Alkoholeinfluss) wird noch während ihres „Tobsuchts-Anfalls“ mit Autoaggression und / oder Beschädigung ihres eigenen Eigentums (ohne Sachbeschädigung anderer und ohne Fremdaggression) mit Poli konfrontiert…

Da sich Person ja noch nicht „zu Ende“ und zu tief geritzt
hat, „kann sie nicht“ den Weisungen der Polizei (z.B. Messer ablegen) fügen und ritzt stattdessen munter weiter – Hauptsache das (eigene) Blut fließt richtig … Person X bekundet aber ausdrücklich, dass sie nicht im Begriff ist, andere zu verletzten und bittet um / „befiehlt“ Abstand zu wahren, damit niemand (durch einen Überwältigungsversuch) versehentlich verletzt werden kann…

Frage zu 3)

Wären hier eine Ordnungswidrigkeit- oder ein Straftatbestand
erfüllt?

Frage 4) zu allen aufgezeigten unter 1 aufgezeigten Situationen:

Welche Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände wären konkret erfüllt (bitte Verweis zu StgB-Paragraphen); mit welchen Bußgeldern oder Strafen hätte Person X zu rechnen? Würde ein Gericht sich bei Verurteilung wegen ((Widerstand, „tätlichen Angriffs“ (versehentliches Stoßen der Polizeibeamten bei Überwältigungsprozedere)) auf eine Strafe einlassen, die nicht mit existenziellen Konsequenten wie Wohnungsverlust verbunden wäre (Freiheitsstrafe)

In diesem Kontext sei noch zu erwähnen das Person X sonst noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt getreten ist!


Situation 2:

Variante 1:

Person X begeht Ruhestörung durch zu lauter Musik, um was „zu spüren“… Dreht die Musik immer lauter, weil sie im „ausgefahrenen Zustand“ kaum oder „nichts“ mehr richtig wahrnehmen kann (konsumiert keine Drogen, sondern gemeint
sind dissoziative Zustände) …

Variante 2:

Gleiche Situation wie 2.1, aber diesmal wieder mit ordentlicher „Ritz- und Alkohol-Session“ versehen…

Frage zu Situation 2.1 und 2.2:

Inwieweit würde sich Person X in diesem beiden Fällen ordnungswidrig oder strafbar handeln (Betonung bei 2.2 liegt auf unabsichtlich / fahrlässig gehandelt)

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich schon
mal im Voraus!

Beste Grüße

Dark Delirium

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Hallo,

Du kannst Dich auf verschiedene Art und Weisen fesseln und wie Dir bekannt sein dürfte, gibt es ‚ne Menge an möglichen Utensilien:z.B. Handschellen und Fußfesseln, Fixiergurte, Seile, Ketten, Klebeband, Wickelfolien, Textilien, usw.

Wenn du Dich aber selbst fesselst und alleine bist, musst du auf jeden Fall beachten, dass Sicherheit vorgeht und auch nicht alle Mittel geeignet sind!!!Sicherheit betrifft gesundheitliche Aspekte und Möglichkeit, dich jederzeit selbst entfesseln zu können, wenn Du es willst und nicht am Ende nicht zur Arbeit kommst oder ähnliches.

Du kannst z.B.

  • dein Bett entsprechend vorbereiten mit geeigneter Vorrichtung
  • eine Laufkette in deiner Wohnung anbringen
  • dich so fesseln / anketten, dass Du noch bewegungsfähig bist und dabei übliche Haushaltstätigkeiten verrichten kannst
  • zum Masturbieren / onanieren, finde ich immer HS nach vorne praktisch und FS
  • für nachts zum Schlafen 5-Punkt-Fixierung (so dass du dich selbst befreien kannst
  • um die Bewegungsfähigkeit auf „gemeine“ Art und Weise einzuschränken mit Piercings verbinden

Wenn du mit HS, FS und Schlössern hantierst, auf jeden Fall ‚nen Bolzenschneider im Haushalt haben Zur Anwendung mit Seilen und Folien, spezielle scheren wie z.B. zum Aufschneiden für Verbände. Am besten Du hast noch eine Person deines Vertrauens, die du im Notfall anrufen kannst (um nicht in Verlegenheit mit Poli zu geraten), daher auch Handy in unmittelbarer und jedenfalls greifbarer Nähe bereithalten!

Auf jeden Fall informiere Dich über sicherheitsbezogene Aspekte und gesundheitliche Risiken im Falle einer Fehlanwendung!!!; dazu gibt es informative Seiten auch im Internet.

LG ;)

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Ich würde mir zur Orientierung die Balanced Scorecard (BSC)- und SWOT-Methode zur Hilfe nehmen.

1) Beschreibung des Ist-Zusatndes aus den Perspektiven: - Finanzen - Kunde - Prozess - Mitarbeiter

diese dann jeweils mit Benennung der Stärken, Schwächen und Chancen und Risiken

2) Ist-Analyse: - mögliche Ursachen identifizieren - Auswirkungen bzw. Wechselwirkungszusammenhänge darstellen

3) Vergleich Abweichungen zw. Ist- und soll-Zustand benennen und daraus Ziele ableiten

4) Strategie und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele entwickeln

Die Ziele SMART formulieren S pezifisch: konkrete Bezeichnung M essbar: Woran kannst Du die erreichung der Ziele überfrüfen (Kennzahlen) A akzeptiert: Sind die Ziele mit allen Betroffenen und beteiligten abgesprochen und angestrebt? R ealistisch: ...erklärt sich von selbst T erminiert: ein bestimmtes Datum festlegen, bis wann die Ziele erreicht sein sollten

Das war so ne kurzfassung, wie ich es machen würde.

LG ;)

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BDSM ist keine krankheit, sondern gilt lediglich als eine von der Norm abweichende Neigung. Laut med. Definition nimmt BDSm nur krankhaften Charakter ein, sofern, andere (gegen ihren Willen) davon Schaden nehmen oder es von selbst als beinträchtigende Belastung wahrgenommen wird.

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KFZ-Versicherung und Schufa-Eintrag

Hallo,

es geht um folgendes Problem:

ich habe vor geraumer Zeit auf Wunsch (bzw. ewig aufdringlichen Überredens) die KFZ-Versicherung und Steueranmeldung auf meinen Namen abgeschlossen. Tatsächlicher Fahrzeughalter- und Führer ist mein ehemaliger Freund. Er hat entgegen der Absprache weder Versicherungs- noch Steuerbeiträge für sein KFZ „A“ gezahlt. Ich bin monatelang in Vorlage gegangen, habe dennoch insgesamt ca. 700 € Restschulden verteilt auf die Gläubiger (KFZ-Versicherung X sowie Finanzamt).

Sein KFZ (was ja nun auf meinen Namen läuft) habe ich bereits letztes Jahr gekündigt und nach mehrfacher Mahnbescheide sowie letzter (höherer) Gehaltszahlung heute Teilbeträge (= die Hauptforderungen ohne die Säumnis-, Gebührenzuschläge, und sonstige Kosten) an die entsprechenden Gläubiger gezahlt.

Nun zu meinem (Folge-)Problem:

Ich selbst besitze auch einen PKW „B“, der auf meine Mutter zugelassen ist, ich aber fahren darf. Sie ist derzeit Versicherungsnehmerin bei Versicherung Y und auch im Fahrzeugschein- bzw. Brief als Halterin eingetragen. Sie zahlt also die Versicherungsbeiträge für mein KFZ, da ich noch Azubi bin.

Nun möchte sie die bestehende Versicherung Y (auf den mein Wagen versichert ist) zu einer anderen Versicherung Z wechseln und dabei sich selbst weiterhin als die zahlende Person (=Versicherungsnehmerin?) und mich im Unterschied zu der alten Versicherung Y als Fahrzeughalterin bzw. Nutzerin bei der neuen Versicherung Z, eintragen lassen.

Da sie nun nichts von meinem damals dummen und naiven verhalten erfahren soll, ist nun meine Frage, ob der oben genannte Sachverhalt bei der neuen Versicherung rauskommt, wenn meine Mutter im Zusammenhang meines Namens, die Versicherung wechseln wird. Ich vermute nämlich, dass ich wegen des PKWs meines Freundes und Zahlungsrückstände in der Schufa eingetragen bin.

Wird also die neue Versicherung dann bei meiner Mutter mit sowas ankommen wie „... äh- ein Moment mal, ihre Tochter hat bei einer anderen Versicherung für das KFZ „A“ Schulden…“? Oder wird sie nicht davon erfahren, weil ja Versicherungsnehmerin meine Mutter sein wird?

Bitte nur um Antworten von Leuten, die das wirklich wissen.

Danke im Voraus.

LG Dark Delirium

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Ja, da ich ja keinerlei Dokumente (zur Anmeldung, KFZ-Brief- und Schein etc. einfach alles) für das Fahrzeug besitze und ich lediglich die Rechnungen erhalte, hat es lange gedauert, bis ich den Wagen abmelden konnte. Mir waren quasi die "Hände gebunden", da ich nichts an Unterlagen habe... Im Nachhihein erst habe ich herausgefunden, dass ich nicht die einzige sein soll, mit der er sowas abgezogen hat... Da wurde mir auch klar, weshalb sein Motiv so nach seltsamer Geschichte klingt, weil es einfach erfunden war...

Und die anderen betroffenen kann ich nicht ausfindig machen, da ja jeder "seinen Schwanz einzieht". Mir fehlen einfach die Beweise!

Nicht desto trotz habe ich nun die Restschulden beglichen!

Wenn ich mir einen Anwalt nehme, bleibe ich auch wieder auf den Kosten sitzen, weil er (offiziell) nichts hat und im Rahmen der PKH ich ja letztendlich doch für die Kosten aufkommen muss. Also fällt auch wieder weg.

Gut- das habe ich ja kapiert, dass auf den Kosten sitzen bleiben werde, aber wenigstens bekomme ich dann keine gerichtlichen ahnbescheide mehr und die Gläubiger haben ihr Geld zurück, was ihnen zusteht!

Nun nchmal die Frage bezogen auf beide Antworten: ist die Versicherung meiner Mutter (= Versicheringsnehmerin bei aktueller Versicherung und wird auch bei neuer sein) nun betroffen oder nicht, sobald mein Name (als KFZ-Nutzerin) fallen wird.

Danke schon mal und auch für die nächsten Antworten!

LG

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Hallo,

es gibt noch die Möglichkeit, sich mit Ledermanschetten zu fesseln; die gibt es mit einfachen Schnallen oder auch verschließbar mit Schlössern. Schade, dass Du was gegen HS und FS hast… wären praktisch und machen angenehme Geräusche, aber ist ja Geschmackssache. Was ich Dir aber raten würde, immer ein Handy griffbereit und was zum Zerschneiden bereit zu haben, falls Du in eine Notsituation geraten solltest (Brand, oder bekommst Dich nicht mehr los); hatte ich alles schon. Sei auch bitte vorsichtig und experimentiere als Anfänger nicht mit Halsfesseln zum Schlafe rum… da sollte dann zumindest eine vertraute Person anwesend sein.

LG Dark Delirium

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Aushilfe / Abruf-Arbeiterin im öffentlichen Dienst Bremerhaven

Hallo,

hab mal paar Fragen, zu denen ich keine konkreten Antworten finden konnte:

  • Mein Arbeitsvertrag geht vom 01.08.2012 befristet bis zum 31.07.2014
  • läuft auf Mini-Job-Basis
  • angestellt als Aushilfe auf Abruf für Beterrung eines Camping-Platzes (u.a.
  • Verpflegung der Gäste mit Brötchen
  • Kasse und was so dazu gehört
  • Sichtreingung des Geländes und Sanitäranlagen, Material nachfüllen etc.
  • ja und halt nach dem Rechten schauen so eine Art "Mädchen für alles"
  • zu mir noch ganz kurz: habe eine abgeschl. Ausbildung zur Sozialassistentin; mache gerade eine 3 jährige Weiterbildung zur Betriebswirtin

1) wird der AV verlängert, wenn ich meine Arbeit ordnungsgemäß bzw. ohne Beschwerden erfülle und der Bedarf weiterhin da ist oder können die mich dann einfach aus "Lust und Laune" ersetzen?

2) Habe ich Chancen auf einen sv-pflichtigen Arbeitsvertrag, wenn ich zwischendurch nachfrage und der AG mit mir zufrieden ist oder kann ich das Arbeitsverhältnis als "ewiges Hamsterrad der Minijobs" ohne Aufstiegsmöglichkeiten (Arbeitszeiten, sonstige Konditionen) werten?

3) Hat man als Aushilfe beim ÖD Anspruch auf die üblichen Konditionen wie die Festangestellten mit gleicher Tätigkeit (z.B. Lohnstufen, Wochenendzuschläge)

4) Ist es korrekt, wenn ich um 7 anfangen muss (also die vorbereitenden Tätigkeiten wie Brötchen sortieren und lagern), ab 8 erst bezahlt wird und die letzte halbe Stunde nach bezahlter AZ auch nicht bezahlt wird... weil man redet ja davon, dass Vor- und nacharbeit nicht zur bezahlten AZ gehört.

5) Da es sich hier um sehr einfache Tätigkeiten handelt und in meinem AV keine konkrete Stellenbezeichnung genannt ist, würd ich gerne mal erfahren, wie man meine Tätigkeit in einem Wort zusammenfassen kann; Betreuerin, Platzwart oder oder...?

Ja und aus den Fragen ergeben sich eben meine Unsicherheit, was ich für nen Stellenwert dort habe (Rechte? Pflichten kenne ich xD) außer die dumme Abruf-Mini-Jobberin zu sein...

Danke schonmal im Voraus!

LG Dark Delirium

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Seh' gerade, hab da einen ziemlich blöden Tippfehler oben 3. Stichpunkt: sollte eigentlich "Betreuung" heißen.

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Hallo,

ich würde das Anschreiben grundsätzlich mit "Sehr geehrte Damen und Herren" beginnen, wenn kein name angegeben ist. Im ersten Absatz würde ich kurz erwähnen, was Du gerade machst, nämlich, dass Du Schülerin an Schulform XY bist.

Im zweiten Deine Stärken und vorhandenen Soft Skills (persönliche Qualitäten) aufführen und diese mit Deinen bereits erworbenen Erfahrungen (z.B. Praktika, Schule, etc.) unterfüttern.

Dann vllt noch in einem weiteren kurzen Absatz, weshalb Du gerade als Spülhilfe arbeiten willst bzw. in diesem Unternehmen dort. Da man ja schlecht "Spülhilfe" als seinen angestrebten "Traumjob" darstellen kann, würde ich den Schwerpunkt dann darauf legen, dass eben die Arbeitszeiten mit Deiner Schulzeit konform geht und noch ein bisschen Honig unterm Mund schmierst, dass Du Arbeit wo es "zügig zur Sache geht" und Teamarbeit magst.

Letzter Absatz: sowas wie "Über ein Vorstellungsgespräch und / oder eine Anstellung in Ihrem Hause würde ich mich sehr freuen.

Die anderen Formalitäten, denke ich, kennst Du schon ;)

Ach vllt. noch darunter

Anlagen (also Deine datein / PDF-Dokumente) - Lebenslauf - aktuelles Schulzeugnis (insbes. falls Du gute Kopfnoten drin stehen hast) - (falls vorhanden) Praktikumszeugnisse

Was ich Dir noch empfehlen würde, wäre eine "Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz" zu machen, damit kannst Du nachweisen, dass Du über die einschlägigen Bestimmungen / Arbeitsweisen für Hygienebereiche und entsprechende Jobs nachweisen kannst.

Normalerweise wird sowas erst vor Antritt bestimmter Ausbildungen absolviert, wenn Du Dich aber auf derartige Jobs bewerben willst, ist dies von Vorteil und ggf. sogar Voraussetzung (z..B. für Arbeiten in der Küche, Lebensmittelverarbeitung, Pflege etc.)

So nun bin ich etwas ausgeschweift, aber sind vllt. ganz hilfreiche Tipps noch nebenbei.

Viel Erfolg beim Bewerben!

LG Dark Delirium

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Hallo :)

ich vermute, dass man entweder einer "Bettpfanne" drunter geschoben bekommet, wie es teilweise auch im Pflegebereich gemacht wird oder Du vllt. unter Begleitung (gleiches Geschlecht) auf die Toilette geführt wirst.

LG

Dark Delirium

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Da ich ja seit drei Jahren versuche Aufstockung zu bekommen, habe ich mich nun an die gewerkschaft/Anwältin gewandt, die ein Verfahren beim Sozialgericht einleiten wird... Ich schaffe es mit meiner 3-jährigen Weiterbildung (zur Betriebswirtin) nicht, einen Job zu finden, der wenigstens auf Alg Niveau ist, da ich den Arbeitgebern mit meinen Schule (2 Tage in der Woche) zu unflexibel bin. Gerade Jobs im Helferstatus müssen theoretisch an 7 tagen die Woche zu allen tag und nachtzeiten flexibel sein bzw. Wechselschicht. Da kann ich auch nicht sagen, dass ich gerne am WE arbeite, da sie mich auch unter der Woche breuchen!

Naje und zu der Frage, wo ich Internet her habe: Ich bin bei meinem Freund, da ich nach 5 Monaten Mietverzug wahrscheinlich obdachlos werden werde. So gewöhne ich mich langm mal an eine 1-Zimmerwohnung für uns beide und werde aber zu sehen, dass ich meine Weiterbildung erfplgreich schaffen werde!!! Sonst word das ewig so weiter gehen.

Ja die Bedenken, dass die sich an meine Eltern wenden werden hatte ich, da meine Lehrer früher aufm Gymnasium auch immer meine Eltern angerufen haben, wen sie z.B mitbekommen habe, das ich Ritzer am Arm habe etc., obwohl ich bereits volljährig (18-20) war! Genauso wie meine blöden Grundschullehrer, die mir statt zu helfen (verprügeln), meine Eltern informiert haben, was ich rumerzähle...

Da man folglich nicht auf datenschutz vertrauen kann, bin ich nun besorgt....

Danke für die Antworten :)

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du hast es schon in deiner frage beantwortet. klingt langweilig, aber lerne die paar deklinationen, konjugationen und restlichen kleinkram wie abl. abs., pc, aci/nci etc.

damit bist du dann für deine komplette schullaufbahn bequem gewappnet. du musst wirklich nur das bisschen einmal fett lernen + die vok., die ihr aufbekommt und wenn du alles drin hast, brauchst du gar nichts mehr für latein machen;) ich sags dir. ich habe seit 7 jahren latein und stehe immer noch auf 14 punkte (= 1). ich lerne seit jahren nichts mehr . du musst nur den stoff der ersten 2 jahre lernen, weil danach an grammatik nichts mehr großartig dazu kommt. höchstens noch paar stilmittel...

wenn du nachhilfe brauchst, können wir gerne telefonisch in kontakt treten;)

viel erfolg!

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heute habe ich meine ethik arbeit deshalb verpasst und stehe voll blöd da. ich hoffe dass mein lehrer mir keine 0 punkte gibt, weil ich bei ihm auf 14 punkten stehe und nicht was anderes von mir denkt abgesehen von den mitschülern.

was mir aufgefallen ist, dass vor und in meiner menstruationszeit bin, ich wirklich jeden tag verschlafe, ansonsten "nur" jeden 2. tag.

liegt es vllt auch am prämenstruellen syndrom? aber das kannauch nicht sein, weil es wirklich immer so bei mir ist.

ich bitte um hilfe, weil das nicht so weiter gehen kann. nochmal zur erinnerung: ich habe 3 wecker, die sehr laut klingeln!!!! und gehe eigentlich werktagsüber zu passablen zeiten ins bett (22 o. 23 uhr) liege aber um 3, 4, oder bis um 5 wach im bett, weil ich meine gedanken nicht abschalten kann.

merkwürdig: in letzer zeit bin ich für meine verhältnisse früh eingeschlafen (2 uhr), 8.20 den wecker gestellt, aber trotzdem 2 stunden verschlafen. wie kann das sein?

waskann ich tun?

danke im voraus;)

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