Hey

Diabetes ist keine einheitliche Erkrankung, es gibt zwei Typen!

Diabetes Typ 1 ist eine chronische Erkrankung der insulinproduzierenden Zellen der Bauchspeicheldrüse und eine sogenannte Autoimmunerkrankung. Ganz vereinfacht gesagt heißt das, dass der Körper nicht mehr zwischen fremden, schädlichen Zellen und körpereigenen unterscheiden kann und darauf die eigenen Zellen angreift und zerstört. Dadurch kommt es beim Typ 1 im Endeffekt zum völligen ausbleiben der Insulinproduktion. Die Ernährung sowie das Gewicht spielen bei diesem Typ keine Rolle!

Beim Typ 2 Diabetes wirken mehrere Faktoren zusammen: Genetisch bedingt sowie in Folge von Übergewicht, Fehlernährung und Bewegungsmangel verstärkt sich die Insulinresistenz immer mehr.

Zu Beginn einer Insulinresistenz kann der Körper die geringere Insulinwirksamkeit zunächst noch kompensieren, indem er immer größere Mengen Insulin herstellt und in den Blutkreislauf abgibt. Früher oder später reicht aber auch die Mehrproduktion von Insulin nicht mehr aus. Die Körperzellen nehmen aufgrund der stärker werdenden Insulinresistenz weniger Zucker auf und der Glukosespiegel im Blut steigt auf krankhafte Werte an.

Man kann also durch einen gesunden, aktiven Lebensstil sein generelles Risiko für den Typ 2 senken, aber die Krankheit nicht in jedem Fall verhindern.

Beim Typ 2 Diabetes gibt es also eine Wechselwirkung aus Genen, Ernährung und Bewegungsfrequenz. Der einfache Rückschluss, Zuckerkonsum = Typ 2 Diabetes ist also falsch.

Gruß, Dana (Seit 33 Jahren Typ 1 Diabetikerin).

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Ich würde wirklich gerne wissen, wer immer solche Ernährungsmythen in die Welt setzt…

Zuerst: Diabetes wird in zwei Typen unterschieden.

Typ 1 ist eine Autoimmunerkrankung, genau wie Hashimoto, Multiple Sklerose, Zöliakie, Rheuma, Morbus Crohn, und andere.

Dieser Diabetes Typ hat nichts mit der Ernährung oder dem Gewicht der betreffenden Person zu tun. Es kann jeden treffen. Die Zerstörung der Insulinproduzierenden-Zellen lässt sich bisher nicht verhindern, sodass Patienten auf eine lebenslange Therapie mit Insulin angewiesen sind.

Lediglich beim Typ 2 Diabetes gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Ausbruch der Krankheit und dem Gewicht/der Ernährung. Diese beiden Faktoren führen aber nur dann zu einem Typ 2 Diabetes, wenn eine genetische Disposition (also eine Veranlagung in den Genen) vorliegt. Hat die betreffende Person diese Veranlagung nicht, wird sie „nur“ dick.

Und hinzufügen möchte ich auch, dass „Fett“ nicht allgemein schlecht ist. Deswegen wird in der Ernährungsmedizin auch in „gute“ und „schlechte Fette“ unterschieden. Es braucht z.B. Fett um gewisse Vitamine in der Nahrung aufzuspalten. Aber das nur am Rand.

Gruß, Dana (Seit 33 Jahren Typ 1 Diabetikerin).

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Hey

Ich bin (zum Glück) nicht selbst betroffen, aber eine Typ-1-Diabetikerin und komme aus dem medizinischen Bereich.

Hat Ihre Frauenärztin schon mal eine „Gynatren-Impfung“ (im eigentlichen Sinne ist es keine Impfung, der Begriff wird aber gerne gebraucht) angesprochen? Einige Patientinnen haben damit gute Erfahrungen gemacht!

Ansonsten sollte Sie darauf achten, keine Unterwäsche aus reinen Kunstfasern zu tragen, keine Slipeinlagen/Binden mit Plastikfolie nutzen und keine Seife/und oder Duschgels im Intimbereich anwenden! (All das kann die Intimflora sehr stören).

Wenn unbedingt ein Reinigungsprodukt benutzt werden soll, dann bitte ein spezielles mit hautfreundlichem PH-Wert z.B. „Duchesse Intim Waschlotion Sensitive“ oder Jessa Intimpflege Waschlotion Sensitive, bzw. Facelle Intimwaschlotion Sensitive.

Gruß und gute Besserung, Dana

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Schon der Ansatz, Krankheiten oder Krankheitstypen miteinander vergleichen zu wollen, ergibt überhaupt keinen Sinn. Diabetes z.B. ist eine sehr individuelle Krankheit, deren Ausprägungen sich stark unterscheiden können. Schon allein daran scheitert ein Vergleich.

Wenn man Allgemeinplätze verteilen will, dann bitte „gesund sein ist immer besser“…

Gruß, Dana (Seit 33 Jahren Typ 1 Diabetikerin)

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Hey

Eine Transplantation kommt nur bei akutem Nierenversagen in Frage. Die erste Maßnahme, die dann erfolgt, ist die Dialyse. Zeitgleich erfolgt i.d.R. die Aufnahme auf die Eurotransplant-Liste. Sie ist die Vermittlungsstelle für Organspenden in den Benelux-Ländern, Deutschland Österreich, SlowenienKroatien und Ungarn.

Es hat sich zudem gezeigt, dass eine kombinierte Transplantation, also aus Nieren und Bauchspeicheldrüse eine höhere Erfolgschance hat, als eine alleinige Transplantation der Bauchspeicheldrüse.

Davon abgesehen, dass nach dem Transplantations-Skandal ein eklatanter Mangel an Spenderorganen herrscht, ist eine Transplantation nicht mit einer Blinddarm-OP zu vergleichen. Viele Menschen haben keine Vorstellung davon, welch massiver Eingriff in den Körper eine Transplantation ist. Kurz zusammengefasst kann man sagen: transplantiert wird nur, wenn der Patient akut vom Tod bedroht ist!

Um die Abstoßungsreaktionen des Körpers zu unterdrücken, muss der Patient lebenslang Immunsuppressiva einnehmen. Diese wiederum haben massive Nebenwirkungen.

Nebenwwirkungen von Kortison

Gewichtszunahme wegen verstärktem Hungergefühl

Blutdruckanstieg

Magengeschwüre

Muskel und Knochenschwund (Osteoporose)

Diabetes („Posttransplantdiabetes")

Akne

bei Kindern: Wachstumsstörungen

Augenveränderungen (Linsentrübung, Katarakt, grauer Star)

Erhöhung des langfristigen Risikos für Tumore (z. B. Tumore der Haut und des Lymphsystems)

 

Nebenwirkung Azathioprin

Anämie (verminderte Zahl der roten Blutkörperchen)

Leukopenie (verminderte Zahl der weißen Blutkörperchen)

Thrombopenie (verminderte Zahl der Blutplättchen)

Haarausfall

veränderte Leberwerte

Erhöhung des langfristigen Risikos für Tumore (z. B. Tumore der Haut und des Lymphsystems)

Nebenwirkungen Ciclosporin A

Verschlechterung der Nierenfunktion

Blutdruckanstieg

Verdickung des Zahnfleisches

leichtes Zittern der Hände

veränderte Leberwerte

erhöhte Blutfette

gelegentlich: Diabetes („Posttransplantdiabetes")

vor allem bei Frauen: vermehrter Haarwuchs

Erhöhung des langfristigen Risikos für Tumore (z. B. Tumore der Haut und des Lymphsystems)

 

Nebenwirkungen von Tacrolimus

Verschlechterung der Nierenfunktion

Blutdruckanstieg

Schlafstörungen, Unruhe

Kopfschmerzen

Zittern der Hände

Taubheitsgefühl, Gefühlsstörungen an Händen und Füßen

veränderte Leberwerte

Durchfall, Bauchschmerzen. Übelkeit

Diabetes („Posttransplantdiabetes")

Erhöhung des langfristigen Risikos für Tumore (z. B. Tumore der Haut und des Lymphsystems)

Nebenwirkungen Mycophenolat

Durchfall, Bauchschmerzen.

Übelkeit

Entzündung der Bauchspeicheldrüse

Leukopenie (verminderte Zahl der weißen Blutkörperchen)

Thrombopenie (verminderte Zahl der Blutplättchen)

Erhöhung des langfristigen Risikos für Tumore (z. B. Tumore der Haut und des Lymphsystems)

 

Nebenwirkungen Sirolimus/Everolimus

erhöhte Blutfette

Thrombopenie

Anämie

Leukopenie

Wundheilungsstörungen

Gelenkschmerzen

Erhöhung des langfristigen Risikos für Tumore (z. B. Tumore der Haut und des Lymphsystems)

(Quelle: Transplantationszentrum der Charité Berlin)

 

Wenn Dein Vater also alle angebotenen Schulungen besucht, einen guten Diabetologen zur Betreuung findet, die für ihn richtige Einstellung bekommt und einen aktiven Lebensstil beibehält (oder beginnt), wird er (trotzdem) ein lebenswertes Leben führen können.

Alles Gute für Dich und Deine Familie, Dana (Seit 31 Jahren Typ 1 Diabetikerin/Krankenschwester/Med-Stud.)

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Dafür

Hey

Ich arbeite selbst ehrenamtlich in einem Hospiz. Da dieses eine kirchliche Einrichtung ist, wird Sterbehilfe dort abgelehnt. Ich selbst bin vorbehaltlos dafür.

„Es ist nicht der Tod, den wir fürchten müssen, sondern der Weg dahin.“

Menschen sollten aufhören die Rechte des Einzelnen beschneiden zu wollen, nur weil sie die Entscheidung des anderen nicht nachvollziehen können oder sich deswegen unbehaglich fühlen.

Wer gibt irgendjemand das Recht, einer anderen Person ihr Recht auf selbst bestimmtes sterben zu verweigern, nur weil man selbst es nicht nachvollziehen kann, es aus moralischen oder religiösen Gründen ablehnt?

Wer gibt mir das Recht, durch meine subjektive Sichtweise auf etwas Einfluss zu nehmen, etwas verhindern zu wollen, an dessen Zustand und Situation ich weder Anteil habe noch die Fähigkeit besitze, es wirklich nachfühlen zu können?

Wie kann man also die Frage des individuellen Sterbens pauschal beantworten?

Die Frage ist immer, wo hört leben auf und wann fängt das Sterben an? Wann lebt man noch und ab wann existiert man nur noch? Diese Frage kann nur jeder für sich selbst beantworten!

Natürlich muss gewährleistet sein, dass kein Missbrauch stattfindet, aber das sollte letztlich das kleinste Problem sein. Aber haben wir nicht zuallererst die Pflicht, die Rechte des einzelnen zu schützen und damit auch zu sichern, dass Menschen ohne eine Gefahr für dritte und ohne das Risiko als Pflegefall dahinsiechend zu enden, die Entscheidung treffen dürfen, ihr Leben zu beenden und dies in ihrer gewohnten Umgebung im Kreis der Menschen die sie lieben?

Wir haben nicht das Recht jemandem etwas zu verwehren, das nur ihn alleine, seinen Körper und sein eigenes Leben betrifft. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sein Tod sollte es auch sein.

Und zuletzt möchte ich noch anmerken: von Gegnern der Sterbehilfe wird immer gerne angeführt, diese Menschen würden nur sterben wollen, weil sie keine zufriedenstellende Schmerzlinderung hätten. Aber auch die Dosierung von Medikamenten wie "Morphium" oder sogar "Fentanyl-Pflastern" hängen von Größe, Körpergewicht und Konstitution des Patienten ab. Das bedeutet im Klartext: Wenn ein Patient die Höchstmenge erreicht hat und weiter Schmerzen hat, bekommt er keine höhere Dosierung. Denn hier fängt dann die Grauzone zur "aktiven Sterbehilfe" an und diese wird nach wie vor bestraft.

Sehr geprägt hat mich in diesem Fall, das Sterben einer jungen Frau von gerade einmal 20 Jahren. Schmerzen hatte sie die ganze Zeit schon, das Morphium, wie übrigens alle Schmerzmittel, verliert mit der Dauer der Therapie an Wirksamkeit. Irgendwann war sie austherapiert und wurde nach Hause geschickt, dort stiegen die Schmerzen auf ein unerträgliches Maß an. Der Homecare-Arzt weigerte sich aber die Dosis noch einmal zu erhöhen, weil "aufgrund ihres Untergewichts bei einer Dosiserhöhung ein Fall von aktiver Sterbehilfe vorliegen würde und er keine Lust hätte, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen". Die junge Frau brauchte 3 Tage zum Sterben. Die sie die meiste Zeit schreiend und sich windend vor Schmerzen verbrachte. Ruhe hatte sie nur, wenn sie vor Erschöpfung in einen Komaähnlichen-Schlaf gefallen ist. Mich verfolgt das bis heute.

Wie können wir also zulassen, dass Menschen unerträgliche Schmerzen leiden und es damit rechtfertigen, dass "am Leben sein" immer besser ist, als sterben?

Gruß, Dana

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Njein. Rauchen führt auch nicht automatisch zu Krebs, kann ihn aber bei genetischer Disposition (Veranlagung) stark fördern.

Aber das Wichtigste zuerst: es gibt nicht „den“ Diabetes. Man unterscheidet diese Krankheit in Typen. Mit der Ernährung in Zusammenhang steht lediglich der Typ 2 Diabetes.

 Beim Typ 2 Diabetes wirken mehrere Ereignisse zusammen: Genetisch bedingt sowie in Folge von Übergewicht, Fehlernährung und Bewegungsmangel verstärkt sich die Insulinresistenz immer mehr.

Zu Beginn einer Insulinresistenz kann der Körper die geringere Insulinwirksamkeit zunächst noch kompensieren, indem er immer größere Mengen Insulin herstellt und in den Blutkreislauf abgibt. Früher oder später reicht aber auch die Mehrproduktion von Insulin nicht mehr aus. Die Körperzellen nehmen aufgrund der stärker werdenden Insulinresistenz weniger Zucker auf und der Glukosespiegel im Blut steigt auf krankhafte Werte an.

Hinzu kommen die defekten Gene, von denen man mittlerweile eine Vielzahl identifizieren konnte.

Man kann also durch einen gesunden, aktiven Lebensstil sein generelles Risiko für den Typ 2 senken, aber die Krankheit nicht in jedem Fall verhindern.

Gruß, Dana (Seit 31 Jahren Typ 1 Diabetikerin).

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Ja

"Ein aussichtslos schwerstkranker Mensch, der frei verantwortlich zu entscheiden und zu handeln in der Lage ist, der maximale Zuwendung sowie ärztliche und pflegerische Versorgung erfährt, der über alle palliativmedizinischen Möglichkeiten informiert ist – und dennoch weiter leidet, sollte die Möglichkeit haben, auf seinen klar und nachhaltig geäußerten Wunsch hin mit ärztlicher Hilfe aus dem Leben zu scheiden. Denn wem, bitte, steht das Recht zu, darüber zu befinden, was ein Mensch ertragen muss, wenn nicht dem betreffenden Menschen selbst?"

Quelle: Dr. Michael De Ridder (15 Jahre Notarzt, 30 Jahre Internist, 6 Jahre davon Intensivstation, gründete das erste Vivantes-Hospiz)

Dem gibt es nichts hinzuzufügen. Gruß, Dana (ehrenamtliche Hospizmitarbeiterin).

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Hey

Ich bin selbst ehrenamtliche Hospizmitarbeiterin, allerdings in einem Hospiz in Berlin. Da Hospize einen Großteil Ihrer Kosten alleine durch Spenden erwirtschaften müssen, ist es durchaus üblich, dass für einen Kurs Geld genommen wird.

Dieser Betrag wird dann „gespendet“, also nicht als „Gebühr“ deklariert. Das hat steuerrechtliche Gründe. Allerdings ist die „Spende“ in der Regel etwas niedriger angesetzt. Zudem sollten für Arbeitslose oder Geringverdiener andere Summen angesetzt werden.

Überhaupt einen Kurs zu besuchen, ist zwingend notwendig. Es werden nicht nur Elemente aus der Sozialpädagogik vermittelt, sondern auch Gesprächsführung, leichte medizinische Tätigkeiten, rechtliche Hintergründe, die Geschichte der Hospize in Deutschland, Umgang mit Angehörigen, usw.

In anderen Bundesländern ist es üblich, den Ehrenamtlichen eine Kostenerstattung in Form von (z.B.) kostenlosen Tickets für den Nahverkehr zu stellen. Leider sind solche Vergünstigungen gerade in Berlin nicht üblich. Die Tätigkeit als Ehrenamtliche wird zwar gerne gesehen, aber leider von der Bundesregierung nur unzureichend unterstützt.

Über die Organisation an sich hast Du dich ja sicher schon im Netz schlau gemacht, oder?

Gruß, Dana

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Hey

Da dieser in der Praxis nicht folgenlos umzusetzen ist, ist die Frage an sich hinfällig.

Die Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) ist in Deutschland nur dann straffrei, wenn das Opfer letztlich seinen Tod selber herbeiführt und der Suizidhelfer nicht geschäftsmäßig handelt (§ 217 StGB, neue Rechtslage seit dem 06.11.2015).

So darf z.B. die „Giftspritze“ präpariert aber nicht verabreicht werden. Gegebenenfalls können die (anwesenden) Unterstützer der Selbsttötung aber wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB, bis zu einem Jahr Freiheitsentzug) belangt werden, da sie z.B. zu Wiederbelebungsmaßnahmen verpflichtet gewesen wären.

Neben der rechtlichen Einschränkung, dass keine Geschäftsmäßigkeit vorliegen darf, verbietet Ärzten, in Abhängigkeit von der verantwortlichen Landesärztekammer, ihr Standesrecht in jedem Fall die Suizidassistenz.

Eine weitere Einschränkung erfährt die Beihilfe zur Selbsttötung durch das Betäubungsmittelgesetz, welches die unerlaubte Herstellung, Ein- und Ausfuhr oder in Verkehrbringung von Betäubungsmitteln (§ 29, bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) ahndet.

Gruß, Dana

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Mens agitat molem...

Ich bin seit über 30 Jahren Typ 1 Diabetikerin und nehme die Pille seit Jahren. Ohne Nebenwirkungen. Ich arbeite selbst im medizinischen Bereich und kann Dir sagen, wenn Du anfängst, Dir immer alle Waschzettel (Beipackzettel) durchzulesen, wirst Du am Ende jedes Medikament in den Mülleimer werfen. Seit der neuen Verordnung muss jede (auch unwahrscheinliche) mögliche Nebenwirkung aufgeführt werden, aus Angst vor Klagen. Das führt zu immer längeren Waschzetteln und zu immer mehr möglichen Nebenwirkungen mit immer mehr verunsicherten Patienten.

Letztendlich musst Du dich mit der Entscheidung die Pille zu nehmen wohlfühlen. Wenn Du Angst vor der Einnahme hast, solltest Du sie nicht nehmen. Auch eine Rücksprache mit Deiner Diabetologin halte ich durchaus für sinnvoll.

Alle Möglichkeiten abzuwägen ist gut und sicher ist es auch gut, die Einnahme von Hormonen so gering wie möglich zu halten. Aber man muss auch nicht in Panik verfallen. Ich kenne viele Frauen mit Diabetes die die Pille nehmen und keine Probleme damit haben.

Gruß, Dana

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Hey

Entweder Du hast da etwas durcheinandergebracht, oder Deiner Mutter fehlt wirklich jegliche Empathie.

Ich arbeite selbst ehrenamtlich (also ohne Bezahlung) in einem Hospiz. Dazu arbeite ich noch (für ein bisschen Geld) als Krankenschwester. Und ich habe nie etwas im Leben als so erfüllend empfunden, wie die Arbeit mit unseren todkranken Gästen.

Zudem möchte ich unbedingt noch anmerken, dass Sterbehilfe in Deutschland verboten ist und wir den Patienten ganz sicher nicht (Zitat) „zum Tode helfen“. Im Gegenteil, in der Hospizarbeit geht es darum, den Menschen die Ihnen verbleibende Zeit so angenehm wie möglich zu machen. Im Hospiz werden sowieso nur Menschen aufgenommen, deren Lebenszeit stark begrenzt ist und für die keine Aussicht auf Heilung besteht.

Und zum Thema Sterbehilfe, die ich vorbehaltlos befürworte, zitiere ich immer wieder gerne Dr. Michael De Ridder (15 Jahre Notarzt, 30 Jahre Internist, 6 Jahre davon Intensivstation, gründete das erste Vivantes-Hospiz)

Ein aussichtslos schwerstkranker Mensch, der frei verantwortlich zu entscheiden und zu handeln in der Lage ist, der maximale Zuwendung sowie ärztliche und pflegerische Versorgung erfährt, der über alle palliativmedizinischen Möglichkeiten informiert ist – und dennoch weiter leidet, sollte die Möglichkeit haben, auf seinen klar und nachhaltig geäußerten Wunsch hin mit ärztlicher Hilfe aus dem Leben zu scheiden. Denn wem, bitte, steht das Recht zu, darüber zu befinden, was ein Mensch ertragen muss, wenn nicht dem betreffenden Menschen selbst?

Gruß, Dana

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Hey

Wenn man alle Einrichtungen zusammennimmt, die Sterbende betreuen, sind es gar nicht so wenige.

In Deutschland gibt es (Stand 2016) rund 1.500 ambulante Hospizdienste, 236 stationäre Hospize, einschließlich der stationären Hospize für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, mehr als 300 Palliativstationen in Krankenhäusern.

214 stationäre Erwachsenen-Hospize haben im Durchschnitt je ca. 10 Betten, d.h. es gibt ca. 2140 Hospizbetten, in denen pro Jahr ca. 30.000 Menschen versorgt werden.

Es gibt ca. 300 Teams der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV, Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung).

Bis 2015 haben nahezu 10.000 Mediziner die Zusatzausbildung zum Palliativmediziner absolviert. (Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes)

Mehr als 100.000 Menschen engagieren sich ehrenamtlich, bürgerschaftlich und hauptamtlich und unterstützen die Arbeit für schwerstkranke und sterbende Menschen.

Ich stimme Dir insoweit zu, dass es immer noch erhebliche Versorgungslücken gibt, vor allem auf dem Land. Allerdings bewegt sich so langsam etwas.

Seit dem 1. April 2007 besteht für gesetzlich Krankenversicherte nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ein Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Der Gesetzgeber sieht diese Leistungen für Versicherte vor, die an einer nicht heilbaren Krankheit mit begrenzter Lebenserwartung leiden und einen besonderen Versorgungsbedarf aufweisen. Sie soll den Betroffenen ermöglichen, bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen versorgt zu werden. Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist die Verordnung durch eine Ärztin oder einen Arzt.

Gruß, Dana (Ehrenamtliche Hospiz-Mitarbeiterin).

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Hey

Weil es nicht so einfach ist, wie es vielleicht klingt.

Die Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) ist in Deutschland nur dann straffrei, wenn das Opfer letztlich seinen Tod selber herbeiführt und der Suizidhelfer nicht geschäftsmäßig handelt (§ 217 StGB, neue Rechtslage seit dem 06.11.2015). So darf z.B. die „Giftspritze“ präpariert aber nicht verabreicht werden.

Gegebenenfalls können die (anwesenden) Unterstützer der Selbsttötung aber wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB, bis zu einem Jahr Freiheitsentzug) belangt werden, da sie z.B. zu Wiederbelebungsmaßnahmen verpflichtet gewesen wären. Neben der rechtlichen Einschränkung, dass keine Geschäftsmäßigkeit vorliegen darf, verbietet Ärzten, in Abhängigkeit von der verantwortlichen Landesärztekammer, ihr Standesrecht in jedem Fall die Suizidassistenz. Eine weitere Einschränkung erfährt die Beihilfe zur Selbsttötung durch das Betäubungsmittelgesetz, welches die unerlaubte Herstellung, Ein- und Ausfuhr oder in Verkehrbringung von Betäubungsmitteln (§ 29, bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) ahndet.

Im Grunde kann man zusammenfassen, dass es somit fast unmöglich gemacht wird, den assistierten Suizid auch durchzuführen. Ärzte die dies dennoch in Erwägung ziehen, befinden sich permanent in einer Grauzone und fast immer mit einem Fuß vor Gericht.

Gruß, Dana (Ehrenamtliche Hospiz-Mitarbeiterin).

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Hey

Ja, das kann man. Zuerst: Diabetes ist keine einheitliche Erkrankung.

Typ 1 ist eine Autoimmunerkrankung, in der Medizin kennt man heute ca. 80 verschiedene dieser Erkrankungen. Darunter Diabetes Typ 1 aber auch Hashimoto, Multiple Sklerose, Zöliakie, Rheuma, Morbus Crohn, usw.

 Wenn ein Fremdkörper eindringt, wie Viren/Bakterien/etc., attackieren die Fresszellen des Körpers die Eindringlinge. T-Helferzellen beginnen, andere Immunzellen zu aktivieren, die die Eindringlinge unschädlich machen sollen. Ist das Immunsystem gestört, erkennen diese Immunzellen fälschlicher Weise körpereigene Zellen als Eindringlinge, docken dann an sie an und zerstören sie. Im Fall von Diabetes zerstören sie die Insulinproduzierenden-Zellen der Bauchspeicheldrüse.

 Dieser Diabetes Typ hat nichts mit der Ernährung oder dem Gewicht der betreffenden Person zu tun. Es kann jeden treffen. Die Zerstörung der Zellen lässt sich bisher nicht verhindern, sodass Patienten auf eine lebenslange Therapie mit Insulin angewiesen sind.

Und dann gibt es noch den Typ 2 (in Deutschland sind mit Dunkelziffer etwa acht Millionen Menschen erkrankt). Hauptursache ist eine genetische Veranlagung. Kommen dann noch Fettleibigkeit, Bewegungsmangel und falsche Ernährung dazu, bricht die Krankheit aus. Fehlen die entsprechenden Gene, wird man "nur" dick.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen dieser Regel. Rund jeder fünfte Normalgewichtige hat einen gestörten Stoffwechsel - und ein besonders hohes Risiko für Diabetes Typ 2, Herzinfarkt und Schlaganfall. (Studie des Deutschen Zentrums für Diabetesforschung am Helmholtz-Zentrum München).

Je gesünder Du dich ernährst, je mehr Du dich bewegst, desto mehr senkst Du die Wahrscheinlichkeit, an Typ 2 zu erkranken. Verhindern lässt sich die Krankheit aber nicht zu 100%.

Gruß, Dana (Seit 31 Jahren Typ 1 Diabetikerin).

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Hey

Die Frage ist wirklich ungünstig formuliert...

Folgeerkrankungen sind:

  • Diabetische Nierenkrankheit (Niereninsuffizienz)
  • Diabetische Nervenkrankheit (Polyneuropathie)
  • Durchblutungsstörungen (Arterielle Verschlusskrankheit der Beinarterien, kurz PAVK)
  • Diabetisches Fußsyndrom
  • Arteriosklerose (Herzinfarkt und Schlaganfall)
  • Diabetische Retinopathie (Augenerkrankung)

Zudem haben Diabetiker eine erhöhte Wahrscheinlichkeit an Krankheiten wie dem „Reizdarmsyndrom“ oder „Gastroparese“ zu erkranken.

Auch haben Diabetiker ein dreimal höheres Risiko an Zahnfleischerkrankungen (wie z.B. Parodontitis) zu erkranken.

Meinst Du mit "Auswirkungen", wie sich diese Folgeerkrankungen im Einzelnen auswirken? Also z.B. Wenn ich eine Retinopathie habe, welche Auswirkungen hat das auf meinen Alltag?

Es wäre schön, wenn Du noch einmal exakter formulieren könntest, was Du meinst!

Gruß, Dana (Seit 31 Jahren Typ 1 Diabetikerin)

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Hey

Diese Frage ist genauso wenig zu beantworten, wie die Frage, "wie viele Zigaretten muss ich Rauchen um Krebs zu bekommen"?

Hinzu kommt: Diabetes ist keine einheitliche Erkrankung. Man unterscheidet in "Typ 1" und "Typ 2".

Diabetes Typ 1 ist eine chronische Erkrankung der insulinproduzierenden Zellen der Bauchspeicheldrüse und eine sogenannte Autoimmunerkrankung. Ganz vereinfacht gesagt heißt das, dass der Körper nicht mehr zwischen fremden, schädlichen Zellen und körpereigenen unterscheiden kann und einfach die eigenen gesunden mit angreift und zerstört. Dadurch kommt es beim Typ 1 im Endeffekt zum völligen ausbleiben der Insulinproduktion. Die Ernährung (auch Schokolade) spielt hier keine Rolle.

Beim Typ 2 Diabetes ist anfangs genügend Insulin vorhanden, doch die Rezeptoren der Zellen reagieren nicht mehr darauf. Auslöser der Krankheit sind Bewegungsmangel und/oder Übergewicht, entscheidend ist aber die erbliche Veranlagung.

Du kannst also, durch eine gesunde Ernährung, dein Risiko für einen Typ 2 deutlich senken. Aber nicht in jedem Fall verhindern.

Gruß, Dana (Seit 31 Jahren Typ 1 Diabetikerin)

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Hey

Wenn Du es ganz genau wissen möchtest:

Aktive Sterbehilfe

Die aktive Sterbehilfe, d.h. die Tötung eines Menschen, ist unabhängig von den Motiven des Täters in Deutschland strafbar. Sie wird, soweit kein ausdrücklicher Wunsch des Opfers nachweisbar ist, als Totschlag (§ 212 StGB, ein bis zehn Jahre Freiheitsentzug) eingestuft. Falls der Täter durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Opfers zur Tat bewegt wurde, nimmt man strafmildernd eine Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB, sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsentzug) an.

Beihilfe zur Selbsttötung

Die Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) ist in Deutschland nur dann straffrei, wenn das Opfer letztlich seinen Tod selber herbeiführt und der Suizidhelfer nicht geschäftsmäßig handelt (§ 217 StGB, neue Rechtslage seit dem 06.11.2015). So darf z.B. die „Giftspritze“ präpariert aber nicht verabreicht werden. Gegebenenfalls können die (anwesenden) Unterstützer der Selbsttötung aber wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB, bis zu einem Jahr Freiheitsentzug) belangt werden, da sie z.B. zu Wiederbelebungsmaßnahmen verpflichtet gewesen wären. Neben der rechtlichen Einschränkung, dass keine Geschäftsmäßigkeit vorliegen darf, verbietet Ärzten, in Abhängigkeit von der verantwortlichen Landesärztekammer, ihr Standesrecht in jedem Fall die Suizidassistenz. Eine weitere Einschränkung erfährt die Beihilfe zur Selbsttötung durch das Betäubungsmittelgesetz, welches die unerlaubte Herstellung, Ein- und Ausfuhr oder in Verkehrbringung von Betäubungsmitteln (§ 29, bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) ahndet.

Indirekte Sterbehilfe

Die indirekte Sterbehilfe bedeutet die Inkaufnahme eines vorzeitigen Todes durch eine medizinische Behandlung, die primär der Schmerzlinderung dient. Als Beispiel kann die Verabreichung von starken Schmerzmitteln bei einer tödlichen Krebserkrankung dienen, welche als Nebenwirkung ein Versagen von Leber oder Nieren hervorruft. Diese Form der „Sterbehilfe“ ist in Deutschland nicht strafbar, wenn sie dem ausgesprochenen oder bei Bewusstlosigkeit vorab niedergeschriebenen Willen des Patienten entspricht, da ein schmerzfreies Sterben als das höhere Rechtsgut gegenüber einer Lebensverlängerung eingestuft wird. Wobei es momentan unter Medizinern eine Diskussion gibt, ob es durch korrekt durchgeführte palliativmedizinische Maßnahmen überhaupt zu einer Lebensverkürzung kommen kann, d.h. ob die Definition der indirekten Sterbehilfe nicht nur rein akademischer Natur ist.

Passive Sterbehilfe (Sterben lassen)

Die passive Sterbehilfe bedeutet den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, wie z.B. eine künstliche Beatmung bei einer tödlichen Krebserkrankung. Auch diese Form der Sterbehilfe ist in Deutschland nicht strafbar, wenn sie dem ausgesprochenen oder bei Bewusstlosigkeit dem vorab niedergeschriebenen Willen des Patienten entspricht. Welche Maßnahmen der Patient zulassen möchte, kann vorab in einer Patientenverfügung formuliert werden.

Gruß, Dana

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