Krankheit, Urlaub und Feiertag im igz-Zeitarbeitsvertrag

Hallo Leute,

ich bin bei einem Verleihunternehmen das den Igz-Tarifvertrag hat. Ich werde übertariflich bezahlt und bekomme Fahrtkosten und Verpflegungszüschläge.

Nun war ich bisher pauschal bezahlt worden aber bei diesem neuen Zeitarbeitsunternehmen werde ich pro Stunde bezahlt. Sagen wir mal mit dem Betrag von 10 € (ich kriege mehr aber zur besseren Verständnis)

Im Tarifvertrag steht ja eine Arbeitszeit von 35 Stunden drin. Mein Unternehmen das mich ausgeliehen hat hat aber eine 39 Stunden-Woche. Das heißt generell bekomme ich pro Tag 7,8h * 10€ = 78€

Nun im Krankheitsfall (nach 4 Wochen), Urlaub oder Feiertag ist so wie ich es verstanden hatte will der Zeitarbeitgeber nur 7h (weil 35 Stunden pro Woche geteilt durch 5 Tage) entlohnen. D. h. 7h * 10€ = 70€ . Vielleicht habe ich es ja missverstanden und würde gern die Antwort wissen weil im März ja ein Feiertag ist.

  1. Also muss die Zeitarbeit 7h oder 7,8h(wie im Betrieb gefordert) entlohnen bei Krankheit, Feiertag oder Urlaub?

  2. Das die Verpflegungspauschale von X Euro pro Tag für Feiertage, Urlaub und Krankheitstage nicht bezahlt wird, kann ich natürlich verstehen aber wie siehts mit meinen Fahrtkostenpauschale von 80€ aus? Kriege ich da anteilig weniger? Ich hätte gedacht, dass ich diese voll bekomme, egal wieviele Tage ich arbeite, da dies ja eine Monatspauschale ist.

  3. Im ersten Monat hatte ich nur 5 Tage gearbeitet, weil am Ende des Monats angefangen hatte, da hat der AG die Monatspauschale für Fahrtkosten anteilig bezahlt.

Ich danke für Infos! Bitte keine Glaubenssätze abgeben sondern nur antworten wenn ihr es wisst.

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Hallo probag,

bei Lohnfortzahlung (Krankheit), Feiertag und Urlaub müssen dir die Durchschnittsstunden bzw. der Durchschnittsstundenlohn gezahlt werden! D. h. arbeitest du im Entleihbetrieb 40 Std./Woche - täglich 8 Stunden - muss dir diese Zeit auch an Feiertagen etc. gezahlt werden!

Fahrtkosten werden selbstverständlich für diese Tage nicht vergütet, somit wird deine Fahrtkostenpauschale anteilig berechnet.

LG

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