Hallo ecki88,

du hast eine Kündigunsfrist von 4 Wochen zum Monatsende bzw. zum 15. jeden Monats. D. h. du kannst am 30.06. zum 31.07. kündigen bzw. am 15.07. zum 15.08.

Deine Kündigung sollte wie folgt aussehen:

Hiermit kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag vom .......2012 fristgerecht zum .......2013. Ich bitte um Zusendung meiner Arbeitspapiere mit meiner Endabrechnung, sowie eines Arbeitszeugnisses.

Die Zeitkontostunden und restliche zustehende Urlaubstage werden dir spätestens mit der Endabrechnung ausgezahlt. (so sollte es sein!)

In welchem Bundesland arbeitest du? Da der 15.08. u. a. in Bayern ein Feiertag ist, möchte sich dein Chef wohl darum drücken dir diesen zu bezahlen, denn sonst sehe ich keinen Grund, warum er die Kündigung zum 31.07. haben möchte (da du ja noch Urlaubsanspruch und Zeitkontostunden hast). Das "Schlimmste" das dir passieren könnte, dass er dir eine Kündigung zum 31.07. ausschreibt.

Ich wünsche dir viel Erfolg und einen guten Start in deiner Ausbildung.

Grüße

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Hallo Glenwood, meist gibt es insges. 4 Durchschläge. Original und 1. Kopie sind zu deiner ZAF zu schicken, 2. Kopie bleibt beim Kunden, 3. Kopie für deine Unterlagen.....

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Hallo anny82, die außertarifliche Zulage wird in den Monaten gezahlt, in denen die Stunden geleistet wurden. Beispiel: Monat mit 20 Arbeitstagen = Sollzeit von 140 Stunden/Monat. Du hast 160 Stunden gearbeitet, davon gehen 20 Stunden auf das Zeitkonto. Deine Abrechnung müsste wie folgt aussehen: Lohn: 140 Stunden, Zulage 160 Stunden. Demnach wird bei Auszahlung des Zeitkontos die Stunden nur mit deinem Stundenlohn verrechnet, da du die Zulage bereits erhalten hast.

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Hallo peterschmid,

da du einen befristeten Vertrag bis 30.06. hast, musst du dich sowieso beim Amt melden. Warum willst du eine Kündigung verlangen, obwohl der Vertrag befristet ist?

Lohnfortzahlung wird bei Krankheit in den ersten 28 Kalendertagen ab Vertragsbeginn vom Arbeitgeber nicht erstattet, sondern von deiner Krankenkasse.

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Hallo anjali1983,

nein, das ich nicht üblich. Wie bereits geschrieben, wird der Mitarbeiter telefonisch informiert und sollte dazu i. d. R. von 8.00 - 17.00 Uhr erreichbar sein.

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Hallo MrQuestion55,

natürlich kannst du einen weiteren Job auf Lohnsteuerkarte abrechnen lassen. 450,- € darfst du steuerfrei verdienen (praktisch "ohne" Lohnsteuerkarte), was darüber hinaus geht ist sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig.

Du kannst aber nicht beim selben Arbeitgeber auf geringfügiger Basis und "angemeldet" arbeiten.

Ich hoffe, ich konnte dir hiermit ein wenig weiterhelfen! Gruß

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Hallo Ceyhun,

arbeitest du denn schon für die Zeitarbeitsfirma bei der du den Vertrag bereits unterschrieben hast? Wenn ja, wann hast du dort angefangen? Wie DerHans schon geschrieben hat, sind die Kündigungsfristen sehr kurz (in den ersten 4 Wochen der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitstagen gekündigt werden).

Die Kündigung würde ich an deiner Stelle erst abgeben - und dann am Besten persönlich, mit Bestätigung - , wenn du den unterschriebenen Arbeitsvertrag der anderen Firma hast. Man kann sich in dieser Branche leider nie sicher sein, ob der Stelle morgen überhaupt noch vakant ist.

Alles Gute!

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Hallo,

wenn die ZAF keinen Einsatz für den Mitarbeiter hat, muss sie die Zeit auch vergüten. Das ist dann der sogn. Garantielohn. Sicher ist der Vertrag über 35 Stunden/Woche abgeschlossen worden. Somit ist der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber verpflichtet den Vertrag auch zu erfüllen. Der Arbeitgeber hat Sorge zu tragen, dass der Arbeitnehmer die 35 Stunden arbeiten kann (und muss). So ist es in der Theorie... in der Praxis sieht es leider oft anders aus. Es sei denn, sie hat schon Stunden auf dem Zeitkonto angesammelt (was ja auf Grund der kurzfristigen Beschäftigung nicht der Fall ist) - und da kommt es jetzt wieder darauf an, welchen Tarifvertrag die ZAF anwendet.

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Hallo,

wurde denn schon ein Gespräch mit der ZAF geführt? Vielleicht gehen sie ja einen Kompromiss ein und lassen den Mitarbeiter vor Ablauf der geforderten 6 Monate schon zu euch wechseln. Wie Meinereiner schreibt, wird sich dein Unternehmen bei späteren Aufträgen überlegen, wo er seine Leiharbeiter bestellt und sicher nicht mehr auf diese ZAF zurück greifen. Also ist der ZAF auch nicht damit geholfen. Arbeitet dein Unternehmen denn ausschließlich mit dieser ZAF zusammen?

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Hallo anitasun,

bei mir wurde vor 3 Jahren ebenso Brustkrebs festgestellt. Nach 2 OP's musste ich mich "nur" noch der Strahlentherapie unterziehen. Eine Chemo war nicht notwendig sowie wurde auch keine Hormontherapie angestrebt. Das gab zwar schwere Diskussionen mit dem Brustzentrum und meiner Frauenärztin, meine Frauenärztin war unbedingt dafür, das Brustzentrum eher dagegen. Nachdem meine Frauenärztin mit dem Krankenhaus gesprochen hat, war sie dann ebenfalls der Meinung, dass es nicht notwendig ist. An Deiner Stelle würde ich dringend eine zweite Meinung einholen - wie du an meinem Beispiel siehst, ist jeder anderer Meinung. Ich habe in dieser Hinsicht dem Krankenhaus vertraut. Die Strahlentherapie ist nicht wirklich schlimm, hole dir eine feuchtigkeitsspendende Creme - z. B. Calendula-Salbe und kaufe dir einen BH ohne Bügel und aus Baumwolle. Ich wünsche dir alles erdenklich Gute!!

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Hallo rossa123,

wenn du dich für den Verpflegungsmehraufwand entscheidest, wird dieser nach 3 Monaten versteuert, wenn du bis dato immer noch beim selben Kunden eingesetzt bist. In der Regel sind das 6,-- €/Tag bei einer Abwesenheit von mind. 8 Stunden.

Zeit der Abwesenheit ab 8 Stunden = Pauschale von 6,-- € / ab 14-24 Stunden = Pauschale von 12 € / ab 24 Stunden = Pauschale von 24 €

Die Fahrtkosten können dir in Höhe von 0,30 €/km gezahlt werden und bleiben steuerfrei. Allerdings kannst du die Fahrtkosten auch am Jahresende beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen und bekommst die Fahrtkosten vom Finanzamt gezahlt.

Denke bitte auch daran, dass dir bei Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit, Feiertag) kein Verpflegungsmehraufwand bzw. Fahrtkosten gezahlt wird und da wird dann auch Ruck-Zuck deine Nettoauszahlung um einiges weniger (bei längerem Urlaub z. B.) Wir zahlen außer bei Montageeinsätzen keinen VMA und unseren Mitarbeitern stattdessen lieber mehr Lohn. Lasse dir die 6,-- € am Tag anteilmäßig auf deinen Lohn anrechnen, zwar hast du es dann nicht netto in der Tasche, dafür jeden Monat das gleiche Geld.

Ich hoffe, dass ich dir ein wenig helfen konnte und wünsche dir viel Glück in deinem neuen Job!

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Hallo! Ich würde dir auch raten bei deiner jetzigen Firma die Verlängerung zu unterschreiben. 1. weißt du woran du bist und 2. gibt es auch bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag in einer Zeitarbeitsfirma keine Garantie, dass dies auch so ist. Sollte die ZAF keine Aufträge haben, steht unweigerlich die Kündigung ins Haus. Und da du noch die Option auf einen unbefristeten Vertrag beim jetzigen Arbeitgeber hast, nutze diese Chance. Wie schon gesagt wurde, kannst du immer auf ZAF zurück greifen. Alles Gute!

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Hallo,

wie lange läuft denn dein Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma? So wie es sich liest, gehst du nahtlos in ein anderes Arbeitsverhältnis über, der 15. ist ja schon nächste Woche. ;-)

Zu den Sperrzeiten folgendes:

Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben, dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt und für Ihr Verhalten keinen wichtigen Grund haben.

Außerdem tritt eine Sperrzeit ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund

•eine von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit ablehnen oder nicht antreten, •sich weigern an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen oder die Teilnahme an einer der genannten Maßnahmen abbrechen, •trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweisen, •einer Aufforderung der Agentur für Arbeit, sich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht nachkommen oder •Ihrer Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuchend Meldung nicht nachgekommen sind. Hinweis: Schildern Sie die Ereignisse und Gründe, die zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder der Maßnahme beziehungsweise zur Ablehnung eines entsprechenden Angebotes der Agentur für Arbeit geführt haben, möglichst genau und ausführlich.

Alles Gute!!!

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Hallo,

Du hast die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag zu machen. Hast du denn bereits einen neuen Job? Denn sonst wirst du von der Arbeitsagentur gesperrt und wirst keine Bezüge erhalten. Auf jeden Fall rate ich Dir zu einem persönlichen Gespräch mit deinem Disponent. Möglichkeiten und Wege gibt es immer, ich hoffe nur für Dich, dass sich Deine ZAF nicht stur stellt. LG

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Hallo,

vielleicht fragst du mal in einem Kindergarten nach oder in einem Kinderheim, bzw. in einer Kinderklinik. Oder du gehst auf einen Flohmarkt und versuchst die Bücher zu verkaufen. (Da wäre ebay auch eine Variante).

Viel Erfolg und Grüße

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Hallo Lena,

wie wäre es damit:

Auf Grund einer Weiterbildung als ?????? in der Abendschule in ?????? ab ?????? suche ich eine Teilzeitstelle um mein theoretisch und praktisch erlerntes Wissen..........

Hat die Dame die du kennst eine höhere Position? Sonst ist es eher unwichtig sie zu erwähnen.... oder du schreibst:

wie ich von Frau ????? erfahren habe, suchen Sie ab.... (aber du hast ja wohl schon mit jemandem telefoniert)

Durch meine jetzige Position bin ich gut in die Dokumentation von Anamnesen, Befunden, Diagnosen etc. eingearbeitet hier solltest du deine jetztige Position noch beschreiben! Z. B. durch meine jetzige Position als MFA im HNO-Bereich..... Während meiner Ausbildung war ich in den Bereichen Telefondienst, Assistenz, Schreiben von Arztbriefen und der Physikalischen Therapie eingesetzt.

Frage: bist du noch in der Ausbildung?

Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen.... Grüßle von mir ;-)

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Hallo Broken2013,

z. B.

Zurzeit besuche ich die zehnte Jahrgangsstufe der Otto-Hahn-Schule in Hanau, die ich voraussichtlich im Sommer 2013 mit der mittleren Reife verlassen werde. Ich bin mir sicher, dass ich in Ihrem Unternehmen viele Erfahrungen und Kenntnisse sammeln kann, die in meinem späteren Berufsleben von Vorteil sind. Eine präzise, selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise zeichnen mich aus, sowie die Zusammenarbeit im Team. Auf Grund meiner guten EDV-Kenntnisse fällt mir die Benutzung moderner Datenverarbeitungsprogramme leicht. (Im Lebenslauf dann deine EDV-Kenntnisse auflisten - wie z. B. Word, Excel, PowerPoint...) Damit Sie meine Person und Qualifikation besser kennenlernen, bin ich gerne zu einem Probearbeitstag in Ihrem Unternehmen bereit. (???? weiß ich nicht, ob das für dich interessant ist, vielleicht in den Ferien...)Zu einer Einladung zu einem persönlichen Gespräch würde ich mich sehr freuen!

LG

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Hallo luna1966,

es gibt in der Tat Leiharbeitsfirmen die nur an ihren eigenen Geldbeutel denken und ihre Leute "ausbeuten". Aber das findest du in allen Branchen, auch als "Festangestellter" muss man diese Erfahrungen leider machen. Es gibt faire Zeitarbeitsfirmen, die übertariflich und pünktlich (!) zahlen und auch auf ihre Mitarbeiter eingehen. Denn was wäre ein Zeitarbeitsunternehmen ohne ihre (guten) Mitarbeiter? Man sollte sich vorher informieren welcher Tarifvertrag angewendet wird und vor allem direkt nachfragen (wenn man sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewirbt), ob diese Stelle denn tatsächlich noch vakant ist. Leider haben die Zeitarbeitsfirmen oft Stellen ausgeschrieben die z. B. schon belegt werden konnten. Als Leiharbeiter musst du sehr flexibel sein, dich schnell auf eine neue Umgebung, Arbeit und Kollegen umstellen können. Kurzum: nicht alle Leiharbeitsfirmen sind wirklich so schlimm wie manche behaupten!

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Hallo nabda,

informiere dich vorher zu welchem Tarifvertrag die Zeitarbeitsfirma gehört. Der Tarifvertrag der iGZ ist meines Erachtens am besten. So ist in diesem Tarifvertrag u.a. die Handhabung deines Zeitarbeitkontos besser geregelt wie z. B. bei der BAP, ebenso bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dann lies im Arbeitsvertrag nach, in welchem Radius die Leihfirma dich verleihen "darf". Meist stehen 150 km im Vertrag. Sprich das vorher ab, wenn das nicht für dich in Frage kommt - einen Vertrag kann man diesbzgl. auch abändern (z. B. nur 50 km). Achte auf deinen Stundenlohn, bestehe darauf, dass eine evtl. außertarifliche Zulage vertraglich festgelegt wird. Du wirst einen Vertrag mit einer Arbeitszeit von 35 Stunden/Woche bekommen, d. h. dass du alle Stunden die du über 35 Stunden/Woche arbeitest auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben bekommst. Arbeitest du über 40 Stunden in der Woche ist ein Überstundenzuschlag von 25 % fällig. Das AZK wird bis 150 Stunden angespart. Du kannst im Monat über 2 Tage (= 14 Stunden) frei verfügen - selbstverständlich mit vorheriger Anmeldung und Absprache deiner Firma. Das AZK darf bei der iGZ nicht angetastet werden, wenn deine Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz für dich hat - wohl aber beim BAP. Lasse dich nicht verunsichern, es gibt gute und schlechte Zeitarbeitsfirmen sowie es in allen anderen Branchen auch ist. Ich wünsche dir viel Erfolg und Glück in deinem neuen Job!! LG

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